Zulassungsstelle in Landratsamt Saarlouis
Adresse:
Kaiser-Wilhelm Str. 3
66740 Saarlouis
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Luca B.





Wahnsinn was ein Laden bodenlose Frechheit, das hier niemand mal auf den Tisch haut, die negativ Rezensionen flattern nur rein. Aber anscheinend interessiert das keinen, man wird behandelt wie sonst was.
Die vergessen wohl von wem sie finanziert werden, unglaublich was dort abgeht sollte dringend Mal aufgeräumt werden. 5 Leute an der Information aber keiner hat Zeit!
Katrin Kläser





Unfreundlich und inkompetent. Beim Ummelden soll unsere "1er" Nummer eingezogen werden ,die wir schon seit 10 Jahren besitzen ,weil sie intern gebraucht werden könnte. Ist klar. Wir haben alle voraussetzungen erfüllt ( H & Saison) und dürfen sie trotzdem nicht behalten. Einfach nur willkürlich. Selbst wenn man alles dabei hat ,was man braucht, finden sue einen Grund,warum ein Auto nicht zugelassen werden kann. Als nächstes muss man wahrscheinlich seine Niere und das Erstgeborene opfern um etwas zulassen zu können.
HANS WERNER CONTES





Der letzte Laden.....
Am 2.1.25 habe ich meine Versicherung gewechselt.
Die neue Versicherung beginnt am 3.1.25.
4.und 5.1.25 sind ein Wochenende. Am Montag den 6.1.25 wird ein Gebührenbescheid über 53 Euro erlassen , weil mein Auto angeblich nicht versichert ist und mir am 8.1.25 zugestellt. Auf meine Beschwerde, per Mail weil ein Termin nicht zu bekommen ist kommt dann die Antwort , dass ich die Strafe
" Gebühren " bezahlen muss. Meine Versicherung hat die Versicherung am 6.1.25 bestätigt , weil ja ein Wochenende dazwischen war . Bezahlen muss ich die Gebühren trotzdem. Das ist zum Kotzen und für mich klare Abzocke.
Da weiss die rechte Hand nicht was die linke tut.
Nikolaj Hartmann





Wie schon mehrfach bemängelt, ist nur noch Onlinetermin möglich.
Es ist leider nicht jedem der einen Vollzeitjob hat, möglich um 8:30uhr vor dem PC zu sitzen und noch schnell einen Termin zu bekommen, wenn man ( vielleicht ) im Büro gerade zufällig am PC sitzt..
Echt traurig, dann soll man aber bitte das Ganze so digitalisieren das der Besuch in dem Laden garnicht mehr notwendig ist und man das direkt von zuhause aus erledigen könnte.
Keks Kuchen





Zweimal kommentarlos die Fahrzeugsteuer zurückgebucht, als ich gestern ein Kurzzeitkennzeichen abholen wollte, wurde mir gesagt ich bekomme keines, in den nächsten zehn Tagen bis Steuernachzahlungen erfolgt sind.
Werde jetzt an die Zeitung gehen, und diese Zulassungsstelle besonders hervorheben.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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