Zulassungsstelle im Landkreis Saarpfalz-Kreis

Adresse:

Am Forum 1
66424 Homburg

Kontakt:

Fax:
06841-104-7191

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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STF STF
1 Stern ist noch zuviel. Leider bekommt man als Vater bei Jugendamt keinerlei Unterstützung bzw Hilfe. Mehrere Emails werden einfach ignoriert, egal ob es um das Thema Unterhalt oder um das Thema Betreuung geht. Schon traurig das ganze, am besten mal das gesamte Personal austauschen bzw das ganze Familienrecht in Deutschland pberarbeiten da es total veraltet ist.
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Ronny
Sowas habe ich nicht erlebt kein Ansprechpartner nur Wechsel, Zuständigkeiten nicht geklärt, keine Rückmeldung wegen wichtigen Sachen. Versuche seit Monaten klärendes Gespräch zwecks Titel zu erhalten. Als Vater ist man echt hilflos in Deutschland. Und bei diesem Jugendamt
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Dawid Schmuck
Gestern war ich bei der Zulassungsstelle, weil ich mein neues Auto anmelden und neue Kennzeichen bekommen wollte. Die Mitarbeiterin war jedoch sehr unhöflich und hat laut gesprochen. Ich bin gehörlos und habe ihr mehrmals gesagt, dass ich nichts hören kann und sie bitte alles auf ein Blatt Papier schreiben soll. Ich habe das bestimmt zehnmal wiederholt. Trotzdem hat sie einfach weiter gesprochen und nichts aufgeschrieben. Ich habe mich dadurch sehr respektlos behandelt gefühlt. Für Menschen mit Behinderung sollte es Barrierefreiheit geben, aber in dieser Situation habe ich das leider nicht erlebt. Ich gefällt mir sehr nicht!!!! Respektlos Frau blond und schwarz!!!
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Susanne Borr
Schnell online einen Termin bekommen. Pünktlich zum Termin dran gekommen. Lief alles sehr reibungslos ab. War alles super.
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Andreas Schott
Sehr unfreundlich und überhaupt nicht kooperativ. Geben eigene Fehler nicht zu

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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