Zulassungsstelle im Landkreis Saarpfalz-Kreis

Adresse:

Am Forum 1
66424 Homburg

Kontakt:

Fax:
06841-104-7191

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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STF STF
1 Stern ist noch zuviel. Leider bekommt man als Vater bei Jugendamt keinerlei Unterstützung bzw Hilfe. Mehrere Emails werden einfach ignoriert, egal ob es um das Thema Unterhalt oder um das Thema Betreuung geht. Schon traurig das ganze, am besten mal das gesamte Personal austauschen.
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Tobii
Wie von vielen schon beschrieben, ist die Zulassungsstelle in Homburg eine absolute Katastrophe und Frechheit. Satte 14 Tage muss man hier auf einen Termin warten. Spontan ohne Termin hingehen, ist nicht möglich. Das geht in anderen Landkreisen schon, warum nicht in Homburg? Hat man den Termin, wird dieser nicht pünktlich eingehalten. Eine Stunde später wurde man erst aufgerufen - und das war bei vielen anderen Leuten, die dort waren genauso. Die Freundlichkeit der Mitarbeiter an der Kennzeichenausgabe lässt zu wünschen übrig.
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Pe Ce
Gott sei Dank gibt es endlich den Online Service für die Zulassung eines neuen Autos. Die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle sind eine Zumutung (mit einigen Ausnahmen). Und das über all die Jahre. Unfreundlich und Respektlos. Umgang mit den Leuten von oben herab. Besonders "die Möchtegern Chefin" (sitzt dort auch schon gefühlt Ewigkeiten). Ein Urgestein der Zulassungsstelle und Urgestein der Unfreundlichkeit. Diese herablassende Art den Leuten und dem Arbeitsplatz gegenüber ist respektlos. Beamtentum so wie man sich das klischeehaft vorstellt. Nach der Berufung sofort von der Pension träumen. Aber was will man schon vom Homburger Rathaus erwarten. Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken.
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Fina Rogers
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Elke John

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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