Zulassungsstelle im Landkreis Saarpfalz-Kreis
Adresse:
Am Forum 1
66424 Homburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Ulrich Rupp





Die angegeben Öffnungszeiten stimmen nicht, Mo.-Fr. 7:15 - 12 Uhr, Donnerstags bis 15:30 Uhr - man braucht also einen halben Tag Urlaub, um ein Auto anzumelden.
Wäre ja auch noch schöner, wenn sich Damen und Herren und Diverse Beamte nach dem Bürgern richten würden...was ist nur aus diesem Land geworden?
Alina Neuhaus





Ich habe mit dem Saarpfalzkreis am Forum in Homburg bis jetzt nur positive Erfahrungen gemacht! Egal welche Abteilung die MA sind alle sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent. Auch in ihrer Arbeit sind sie zügig und man muss nicht wie auf anderen Ämtern dem was einem zusteht und den damit verbundenen finanziellen Leistungen hinterher rennen. Ich habe auch das Gefühl, dass die Bearbeitung sachgerecht und fair vonstatten geht.
Einfach eine super Kreisverwaltung!
Alexej M.





Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass. Während in Deutschland Kindergarten Kinder niedergestochen werden läuft ein pflichtbewusster Kollege vom Ordnungsamt auf dem Gelände der Uni Klinik und verteilt Strafzettel auf dem Parkplatz der Frauenklinik. Wenn man als werdender Vater zur seiner Frau und seinem Kind eilt, die womöglich in einer Notsituation sind aber Ordnung muss sein!
Das ist doch krank!
Wie viele Parkplätze gibt es in Homburg, die nicht solch eine Ausnahmestellung haben? Entschuldigung, es gibt keine Ausnahmen wenn es um Ordnung und Einnahmen des Staates geht.
Abgesehen davon ist die Parkplatzsituation auf dem Gelände eine Zumutung, da sollte die Stadt den Besuchern eher Geld geben oder die Parkplätze erweitern aber das ist wahrscheinlich zu teuer. Oh oder noch besser, anderer Zuständigkeitsbereich.
Ich freue mich auf eine konstruktive Rückmeldung voller Bürokratendeutsch aber ohne Sinn und Verstand.
STF STF





1 Stern ist noch zuviel. Leider bekommt man als Vater bei Jugendamt keinerlei Unterstützung bzw Hilfe.
Mehrere Emails werden einfach ignoriert, egal ob es um das Thema Unterhalt oder um das Thema Betreuung geht.
Schon traurig das ganze, am besten mal das gesamte Personal austauschen.
Tobii





Wie von vielen schon beschrieben, ist die Zulassungsstelle in Homburg eine absolute Katastrophe und Frechheit. Satte 14 Tage muss man hier auf einen Termin warten. Spontan ohne Termin hingehen, ist nicht möglich. Das geht in anderen Landkreisen schon, warum nicht in Homburg?
Hat man den Termin, wird dieser nicht pünktlich eingehalten. Eine Stunde später wurde man erst aufgerufen - und das war bei vielen anderen Leuten, die dort waren genauso. Die Freundlichkeit der Mitarbeiter an der Kennzeichenausgabe lässt zu wünschen übrig.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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