Zulassungsstelle im Landkreis Neunkirchen

Adresse:

Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

Kontakt:

Fax:
06824-906-7050

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Antje Müller
Erst wollte ich 1Stern geben, aber eine Mitarbeiterin hat die ganze Situation noch mal etwas ins gute Gedächtnis gebracht (nach 4 Anläufen konnte ich mein Auto endlich wieder anmelden🤘) Was ich aber alles andere als positiv sehe ist das man mit Kunden im Wartebereich zu spricht und sich prüstet damit, junger Mitarbeiter evtl Aufstiegschancen 😵‍💫🤷‍♀️....man könnte solche Diskussionen auch etwas Abseits bzw in einem separaten Raum besprechen. Auch die Situation am Schalter selbst..... das die Leute bei der Ausgabe sich mit 3-4 Leute drängen und das Anliegen der anderen am Schalter somit live mitverfolgen können....Diskretion? Nicht wirklich.... ich fand es auch etwas unfreundlich mir vorzuwerfen ich hätte Dinge nicht bezahlt auf Nachfrage ob ich diesen ausgedruckte "Rechnung" mitnehmen dürfte um mich drum zu kümmern kam nur nein das ist nur für sie intern sie dürfte mir das nicht geben. Ja da fing erst mal das große Gesuche an. Nach langem hin und her hatte ich vom Hauptzollamt ne Bescheinigung (obwohl ich diese garnicht gebraucht hätte) weil der Fehler bei der Kreiskasse lag ich aber diese Information erst bekommen habe als ich nach 2std jemand bei der Zulassungsstelle per Telefon erreichen konnte... und diese Dame hat Licht ins dunkle gebracht. Höflich und freundlich und wirklich bemüht mir zu helfen.
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Monja Schmitt
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Inge Werner
Ich wurde in einer Sache sooo unfreundlich behandelt, dass ich der Mitarbeiterin sagte: haben sie einen Chef? Sie sagte:Nein, eine Chefin. Dann will ich die sprechen! Sie sagte: später. Sie informierte die Chefin nicht. Ich durfte mich nicht beschweren. So geht man mit Menschen nicht um, nachdem man an zig Stellen geschickt wurde um Bescheigungen beizubringen. Auf die Frage was ich jetzt machen soll sagte sie: Nach Hause fahren!!! Unglaublich
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K B
Unglaublich was sich hier seit Jahren abspielt ... Wenn andere so arbeiten würden, wären wir Entwicklungsland...
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Thomas Nehren

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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