Zulassungsstelle im Landkreis Neunkirchen

Adresse:

Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

Kontakt:

Fax:
06824-906-7050

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sabrina F. - H.
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Moko Sebii
Jahre geht das schon Google Kommentare reichen weit bis 2020 zurück nur negativ Erlebnisse in dieser Zulassungsstelle ich verstehe einfach nicht warum da Nix geändert wird diese unfreundlichen Mitarbeiter vorallem die die da schon länger arbeiten unmöglich ich sogar schon an die Stelle eine sachliche email geschrieben das dieser Zustand der da herrscht in der zuslassungstelle und diese Termin vergeberei nur das die da drin sich ne schöne Schicht machen vor 2020 noch alle Anträge ohne Termin fertigstellt worden sind frag ich mich wie weit sollen wir uns noch verarschen lassen das geht so nicht werde wieder mehrere email schreiben und werde es socia Media Like bekannt machen bis sich was ändert kann doch nicht sein das die Bürger um ein Auto anzumelden oder um zu melden solche Sachen erleben muss Termine mit 2wochen Warte Zeit unhöfliche mitarabeiter die dann nicht mal richtig ihre arbeit verichten in meinem Fall war es so das ich Gebühren begleichen musste die ich nicht mitbekommen habe das ich diese überhaupt noch begleichen musste das tat ich weil es dann andere Probleme noch dazu kamen musste ich neuen Termin vereinbaren wieder 1 Woche gewartet bis ich mein Auto fahren konnte was passiert wollte die Mitarbeiterin das ich die Gebühren Tickets vor zeige sagte ich zu ihr die hab ich nicht dabei die Sache ist bezahlt warum noch die Quittungen darauf hin dann kann ich ihr Fahrzeug nicht anmelden ich brauch die Quittungen da bin ich wenig lauter geworden und sagte diesen Rückstand habe ich bezahlt wieso ist das nicht in ihrem System hinterlegt sagte sie zu mir so nicht ich brauch ihnen auch garnichts zu machen habe Rückantwort geben. Was das soll wollen sie mir jetzt wirklich die Sachen zurück geben und mir die Anmeldung verweigern sie darauf hin die Papiere geholt und regelrecht einfach vor mir hingeschmissen wie runtergekommen ist bitte die Gesellschaft geworden mit ach und Krach sonst were ich nicht von dieser zuslassungestlle rausgegangen habe ich am Ende meine Anmeldung bekomme das war so stressig und ging 2 Wochen lang ich hoffe schon das ich einfach das Auto behalte ohne das ich wieder eins anmelden muss
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Jens Spiegelhauer
Sehr nett. Die Bliesgau Garage sagt danke für die schnelle Erledigung. 😃😃
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Volker Di Lenardi
Alles schnell erledigt, war angenehm und nette Mitarbeiter.
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Christopher Piasecki
Sehr freundlich und hilfsbereit! Vielen Dank!:)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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