Zulassungsstelle im Landkreis Neunkirchen

Adresse:

Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

Kontakt:

Fax:
06824-906-7050

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daniel Dohm
Einfach extrem schlechter Service. Online Termin Buchung MANGELHAFT, Schulnote 6, telefonischer Service MANGELHAFT, ebenfalls Schulnote 6. Und die sollen so viel ausgelastet sein?! Ganz ehrlich. Google Maps sagte mir eben, viel weniger Besucher als üblich und kein Mensch geht dort ans Telefon, zig mal angerufen, jedes Mal, ....wir nehmen uns gerne Zeit für unsere Kunden, derzeit sind alle Mitarbeiter im Gespräch...... Blablabla. Ich find's jämmerlich schade, das ein Amt sich wie Sesselfurzer verhalten. Da Brauch jemand wirklich Hilfe und da erreicht man niemanden. Kundenservice ist bei denen klein geschrieben.
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BlackBox4711
Versuche seit 2 Tagen dort telefonisch durchzukommen. Nicht möglich
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Sandra Gabriele Haas
Schneller Termin..freundliche Unterstützung von dem Personal...
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Markus P.
Online einen Ternin gebucht, ok der hätte gerne etwas früher liegen dürfen. Es waren immerhin zwei Wochen Wartezeit. Allerdings ging mit Termin alles schnell und flott voran. Kein langes warten vor Ort, sondern binnen kürzester Zeit war alles erledigt, von Ummelden, bis Schild machen, bis hin zur Ausgabe und dann wieder nach Hause. Ich war positiv überrascht und vor allem, jede/r war freundlich den Kunden gegenüber. Alles in allem war ich zufrieden und kann nur sagen, weiter so.
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Lothar Schmidt
Alles in Ordnung, mit Termin gut und schnell alles erledigt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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