Zulassungsstelle in Stadt Worms

Adresse:

Folzstr. 5
67547 Worms

Kontakt:

Fax:
06241-853-3798

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd Schäufle
Herzlichen Dank! Online Terminbuchung war einfach und funktionierte perfekt. Erinnerungen zum Termin kamen, inklusive Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, per Mail. TOP! Vor Ort kurze Wartezeit. Sehr freundliche und fachkundige Betreuung.
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User aus Deutschland
Mitarbeiter abhängig; Teils sehr freundliches und vorkommendes Personal. Andererseits völlig muffiges, unhöfliches und respektloses Verhalten gegenüber Wormser Bürgern! 🚫Besonders negativ hervorzuheben ist die Teamleitung der Zulassungsstelle!
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ibrahim Görmez
Also wenn ich könnte würde ich sogar keinen Stern vergeben. 1. keiner geht ans Telefon und wenn dann mal jemand dran geht sind sie richtiggg unfreundlich. Mir wurde bei meinem Problem nicht mal geholfen und ich wurde einfach weggedrückt während dem Gespräch.
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Thomas Merz
Von der Online - Terminbuchung bis zur Ummeldung meines Kfz. waren alle Abläufe schnell und reibungslos organisiert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr kompetent und freundlich und in 28 Minuten, incl. Schilderprägung war die Ummeldung erledigt. Da könnte sich mancher private Dienstleister ein Beispiel nehmen. Deshalb hier ein großes Lob für alle Beteiligten!
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Uwe
Telefonische Terminvereinbarung war schon etwas zeitraubend. Als ich dann aber einen Mitarbeiter an der Strippe hatte ging es freundlich und hilfsbereit weiter. Ebenso am Termin am Empfang und bei der Sachbearbeiterin. DANKE

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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