Zulassungsstelle in Stadt Worms

Adresse:

Folzstr. 5
67547 Worms

Kontakt:

Fax:
06241-853-3798

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Damian Olejnik
Sehr kompetent, hilfsbereit und überaus freundlich! Frau Kramer sorgt für eine angenehme Atmosphäre im Bürgerbüro und erledigt alles fachlich einwandfrei. So macht der Behördengang direkt mehr Freude
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Pimp Neamtu
Richtige Verbrecher,gestern 30.03.2026 angerufen für ein fahrzeug anzumelden und der erste termin wäre 13.04.2026 gewesen geht man aber zu schilderdienst gehts noch am gleichen tag.und an der info sagt man mir noch frech auf die 40€ kommt es jetzt auch nicht mehr an!normal würde ich minus sterne geben ,geht aber nicht!Reine abzocke !
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Michael Lohmann
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Katrin Hamm
Der zuvor online vereinbarte Termin begann sogar überpünktlich. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und kompetent. Es hat alles perfekt geklappt und ich möchte ein großes Dankeschön und Lob aussprechen. Das ist ein Traum für jeden Bürger
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Adeel Ghani
20.03.2026 um 9:15 Uhr Ich hatte einen Termin für den Reisepass meiner Tochter und bin wirklich sehr zufrieden. Schon am Empfang wurde ich von Frau Anette Rettig (Rezeption) sehr freundlich begrüßt, man hat sich direkt wohlgefühlt. Danach hat Frau Lampe am Bürgerservice, Schalter 5, alles super erklärt und schnell erledigt auch sie war sehr freundlich. Man merkt, dass hier mit Menschen gearbeitet wird 👍 Vielen Dank für den tollen Service

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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