Zulassungsstelle in Stadt Worms

Adresse:

Folzstr. 5
67547 Worms

Kontakt:

Fax:
06241-853-3798

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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DeadSmurf 666
Ich habe heute mein Fahrzeug beim Bürgerservice der Stadt Worms zugelassen. Ich war angenehm überrascht, wie schnell und unkompliziert das ging. Ich habe mich vorne angemeldet und wurde direkt aufgerufen. Die junge Frau (14:00 Uhr - Schalter 7 - ich möchte hier keine Namen nennen), die mich bedient hat, war sehr freundlich und zuvorkommend und hat ihre Arbeit super gemacht. In weniger als 15 Minuten war ich fertig und konnte wieder gehen. Ich kann den Bürgerservice der Stadt Worms wärmstens empfehlen.
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m2theatze
Ich komme aus Berlin und war sehr positiv über den Service überrascht. Termin innerhalb von 2 Wochen bekommen (in Berlin min 1,5 Monate). Ich konnte sogar Telefonisch Fragen klären! In Berlin undenkbar! Viele Dank!
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Martin T
Ich war beeindruckt von der Effizienz und Freundlichkeit des Teams. Die neue Location ist gut durchdacht, und der gesamte Prozess verlief schneller als erwartet. Insgesamt ein reibungsloser und angenehmer Ablauf.
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Slimane Bm
Ich habe online den Termin reserviert pünktlich aufgerufen bin zufrieden Vielen Dank
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Tahir Mohammad Ajmal
Ich habe heute schon Termin gehabt um 10:15uhr und wollte 2 Autos ummelden aber Frau hat nur eine umgemeldt.Sie hat gesagt sie müssen neue Termin vereinbaren für 2te Auto. Ich habe sie darauf gebeten Bitte Bitte aber Freundlichkeit von schalter ist Grosse 0.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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