Zulassungsstelle in Stadt Worms

Adresse:

Folzstr. 5
67547 Worms

Kontakt:

Fax:
06241-853-3798

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Laura Raquet
Die letzte Male, muss ich sagen, hatte ich mit Termin eine sehr kurze Wartezeit, meine Bearbeiter waren freundlich und komnten meine Anliegen schnell erledigen. Lediglich der Eingang ist mit Kinderwagen nicht ganz so optimal. Sehr steile Rampe und keine breite Rampe, die Türen öffnen sich nicht von alleine.
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Lars Hanisch
Neuen Perso beantragt, Foto im Wartebereich am Computer gemacht. Alles ging schnell, unkompliziert, freundlich und kompetent. Danke! Am 21.11. habe ich einen Termin für den 22.11. zur KFZ Umschreibung online ausgemacht. Bestätigung und Erinnerung vor dem Termin kamen rechtzeitig. Das Gebäude konnte ich 15 Minuten vor dem Termin betreten. Bereits 5 Minuten vor dem Termin wurde mein Anliegen bearbeitet. 25 Minuten später war ich inklusive nebenan Schilder machen lassen, Umweltplakette und vorher reserviertem Wunschkennzeichen und neuen Papieren wieder fertig. So schnell und bequem habe ich noch nie ein Kfz Zugelassen. Vielen Dank!
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Kevin Khodaparast
Frau Yildiz und Herr Schmitt überzeugen durch sehr guten und professionellen Service. Sie sind stets hilfsbereit, freundlich und arbeiten strukturiert sowie zuverlässig. Fragen werden klar beantwortet, Anliegen zügig bearbeitet. Als Kfz-Händler schätze ich besonders ihre Kompetenz und die angenehme, sachliche Kommunikation. Vielen Dank für die gute Unterstützung.
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Lidia Kasiel
Ich war heute wegen einer Diebstahl aber die 2 Männer in Anmeldung unfreundlich waren.
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S.L.H.
Ich war heute wegen zwei Anliegen vor Ort. Das erste wurde reibungslos abgewickelt. Beim zweiten habe ich, trotz Termin über eine halbe Stunde warten müssen, nur um dann hinterher erfahren zu müssen, dass ich in die falsche Abteilung geschickt wurde. Eine Mitarbeiterin war so freundlich, sich zu erkundigen, ob mein Anliegen nicht noch mal eben zwischenrein geschoben werden könnte. Aussage des anderen Mitarbeiters: "Ich habe mich gerade mit meinem Kaffee hingesetzt. Nein, geht jetzt nicht mehr. Die soll einen neuen Termin machen und nächstes Mal besser aufpassen. Pech gehabt!" Sorry, aber wo gibt's denn sowas? Das ist echt unmöglich. Als wirklich freundlich habe ich die Mitarbeiter dort noch nie erlebt, aber dieses Verhalten geht einfach nicht. Auch finde ich es unschön, dass man jedes Mal, trotz Termin, doch recht lange warten muss.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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