Zulassungsstelle in Stadt Neustadt a.d. Weinstraße
Adresse:
Hindenburgstr. 9a
67433 Neustadt a.d.Weinstraße
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Gaby Klehr-Claus
War heute vor Ort, ich gebe zu 11:44 Uhr meine Nummer gezogen zu haben . Laut Google Maps Öffnungszeiten 8-16 Uhr . Das stimmt leider nicht .
Wann genau der Aufruf kam weiß ich nicht mehr; jedenfalls habe ich dummer Kunde erstmal die Zimmer Nummer gesucht, da vor der Zahl ein oder zwei (?) B standen folgte ich dem Buchstaben B ins 2.OG . War natürlich falsch - wieder zurück und nachgefragt landete ich bei der richtigen MA. Zuvor fragte ich an der Kasse ob sie nochmals schauen könnte wohin ich muss, aber die MA konnte mir keine Auskunft geben .
Am Schalter angekommen hatte die MA eine andere Kundin in der Zwischenzeit . Kurz vor 12 saß ich bei der MA, sie war so freundlich beim Schilder Macher anzurufen , damit meine Freundin schnell rüber rennen konnte um noch die Kfz Schilder zu bekommen .
In der Zwischenzeit wurde ich belehrt nicht in Google Maps nach den Öffnungszeiten zu schauen sondern auf der Website!
Und BB stehe fur Bürgerbüro und nicht fürs 2. OG
mit B Nummern 😐
Ich entschuldigte mich für das späte Erscheinen und gelobte Besserung. Dennoch traute ich mich zu fragen ( wir hatten inzwischen 12:08 Uhr) ob ich noch schnell meinen Traktor ummelden könnte; Nummern bleiben nur der Name ändert sich . NEIn, da muss ich nochmal kommen !!
Armes Deutschland
Wann lernen eigentlich mal die Beamten dass ohne Kunden kein Geld in die Kassen kommt .
Man kommt sich schuldig und schlecht vor wenn man beim Amt was möchte… das kann doch nicht sein.
Tjane 88
War heute da wollte was bei der Zulassungsstelle abholen, nach Absprache mit einer Vollmacht. Ich wurde sowas von unfreundlich behandelt, von Anfang an hatten die Damen eine Nullbock Haltung und dementsprechend wurde man auch angesprochen. Mir wurde alles auf die unfreundlichste Art abgelehnt. Eine Frechheit, ich würde mal die Mitarbeiter dort etwas auf Sozialkompetenz schulen.
Anonymes Mitglied
Super schnell einen Online Termin erhalten. Sogar vor meinem Termin aufgerufen worden. Super organisiert und freundlich. Die beste Behörde im Umkreis! So sollte es überall laufen, ein echtes Vorbild.
Oliver Pfundheller
Danke an Frau Schuler.
Hat alles super geklappt. Termine online ausmachen. Alles mitbringen und dann kann Nix schief gehen.
cartez2006
Termin buchen, die richtigen Unterlagen und schon funktioniert das alles problemlos!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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