Zulassungsstelle in Stadt Mainz

Adresse:

Elly-Beinhorn-Str. 16
55129 Mainz

Kontakt:

Fax:
06131-12-2190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torsten Gutsche
KFZ-Zulassung mit Termin vor Ort. Alles hat perfekt geklappt. Das Personal war sehr höflich und hilfsbereit. Danke
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Stefanie D.
50 Min Wartezeit, trotz Termin... Im Termin selbst jedoch freundlicher Mitarbeiter und zügige Bearbeitung.
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Andreas r
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L Knobloch
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Julia Gerber
Es ist halt ein Amt, was soll man da sagen? Der Mitarbeiter war super freundlich, menschlich war das alles top. Aber als jemand, der nicht täglich mit Behörden zu tun hat, hätte ich mir eine kurze und auffällige Anleitung am Eingang gewünscht. Man macht online einen Termin, bekommt da dann eine Nummer, die man am Eingang in einen unscheinbaren Automaten eintippen muss (hat niemand auf Anhieb verstanden), und dann wird die Nummer aber nicht direkt auf dem Monitor im Wartesaal angezeigt, sondern alle starren gebannt, wann die Nummer plötzlich erscheint. Nervenkitzel pur, den ich so nicht gebraucht hätte. Aber man nimmt, was man kriegen kann. Dass ich trotz online vereinbartem Termin morgens um 8 dann über eine Stunde warten musste, fand ich schon frech - ein klassischer Systemfehler, für den die Mitarbeiter nichts können. Aber die Mitarbeiter geben ihr Bestes (auch erkennbar an zahlreichen selbst ausgedruckten Hinweiszetteln, die aus der Not heraus entstanden sein müssen. Offizielle übersichtliche Erklärschilder sucht man vergeblich). Kurzzusammenfassung: Online Termin vereinbaren Nummer vor Ort eintippen Zeit mitbringen, evtl. Popcorn für den Monitor im Wartesaal und das Kinoerlebnis beim spannenden WannKommtMeineNummer-Thriller. Wenn man erstmal dran ist, geht's unkompliziert und flott. Danke!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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