Zulassungsstelle in Stadt Mainz

Adresse:

Elly-Beinhorn-Str. 16
55129 Mainz

Kontakt:

Fax:
06131-12-2190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marko Parlov
Sehr freundliches Personal. Mein Anliegen war schnell und unkompliziert erledigt. Parken kann man da auch sehr gut. Ich bin zufrieden.
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Florian Zimmer
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Marius Backofen
Ein Stern noch zu viel. Wenn man aufgrund eines Defekts ein neues Auto braucht und drauf angewiesen ist, ist der Stress eh schon hoch. Wenn man dann eines kauft, was nicht online zugelassen werden kann, kommt aber der Endgegner: die Zulassungsstelle. Telefonisch nicht erreichbar um nachzufragen ob man kommen kann. Also Urlaubstag nehmen um zu den unterirdischen Öffnungszeiten hinzufahren. Die Information erst mal 20 Minuten unbesetzt bis die Dame mit Kaffeetasse in der Hand ums Eck geschlurft kommt. Situation erklärt und als Antwort: da kann ich Ihnen nicht helfen. Keine Termine. Müssen Sie selbst immer rein schauen ob was frei wird. Nicht mal nachgeschaut hat sie, ob was frei ist. Nochmal gebeten und auf die Situation hingewiesen. Nur Kopfschütteln. Stellvertretend für diverse Behörden hier ein Paradebeispiel, wieso nichts läuft. 0 Flexibilität, 0 Bürgernähe, 0 Empathie… Einfach nur ein Armutszeugnis
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Daniel Schmidt
Eine absolut lächerliche Farce diese Behörde. Hier bekommt man nicht nur nicht geholfen, man bekommt auch noch Steine in den weg gelegt.
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ANNA LAMPE
Eine Zulassungsstelle, die wirklich gut ist im Gegensatz zu vielen anderen! War dort schon oft wegen Kennzeichen, Führerschein usw. und hat alles immer sehr gut geklappt. Für ein Amt ist das Personal auch relativ normal und freundlich und mit einem online Termin hat man auch gar keine Probleme. Manchmal muss man zwar eine Weile warten, aber das ist ja relativ normal bei solchen Prozeduren. Der Parkplatz vor dem Amt ist relativ klein und eigentlich immer voll, weshalb es sich empfiehlt eine Alternative zu suchen. Es gibt auch Personal, das hilft und einem sagt wo man hin muss bzw. für Ordnung sorgt, was relativ gut ist. Leider kann man nur bar bezahlen, das sollte man beachten! Alles in allem aber gutes Amt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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