Zulassungsstelle in Stadt Mainz

Adresse:

Elly-Beinhorn-Str. 16
55129 Mainz

Kontakt:

Fax:
06131-12-2190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Philipp Götten
Sympathisch, einfach und übersichtlich. Jedoch sehr teuer! 24.50€ um die Adresse auf dem Fahrzeugschein zu ändern? Die meisten Menschen müssen mit ÖPNV anreisen, dafür sind die Haltestellen echt weit entfernt. Einen Wasserspender konnte ich auch nicht entdecken (vllt auch übersehen). Die Webseite https://www.mainz.de/vv/produkte/verkehrsueberwachung/kfz-ummeldung-kraftfahrzeug-beantragen.php geht nicht.
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Jaka Micic
Die KFZ-Zulassungsstelle in der Stadt Mainz hat mich nachhaltig beeindruckt. Insbesondere die Dame an die Forte zeichnete sich durch eine bemerkenswerte Hilfsbereitschaft und Kompetenz aus. Darüber hinaus war das gesamte Personal außerordentlich nett und hilfsbereit. Ein wirklich herausragendes Team, welches den Besuch zu einem sehr positiven Erlebnis gemacht hat.
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Kevin Ogresevic
Vielen Dank für die Hilfe und Verzeihung für die Umstände, der versehentlich falschen Terminbuchung.
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Ein Google-Nutzer
Ich habe mich sehr über die Zulassungsstelle geärgert. Ich fühlte mich respektlos behandelt.
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K. S.
Termin unkompliziert und kurzfristig (24 Stunden vorher) online gebucht. Vor Ort wurde ich höflich empfangen und habe gezeigt bekommem, wo ich den QR-Code scannen muss. Ich konnte mich entscheiden, ob ich drinnen oder im Freien (Anzeigetafel von außen erkennbar) warten möchte. Der Termin wurde auf die Minute genau eingehalten. Da ich alle benötigten Unterlagen (vorher easy telefonisch erfragt) vorlegen konnte, wurde mein Anliegen schnell und unkompliziert bearbeitet. Fazit: schnell, höflich, unkompliziert!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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