Zulassungsstelle in Stadt Mainz

Adresse:

Elly-Beinhorn-Str. 16
55129 Mainz

Kontakt:

Fax:
06131-12-2190

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Convert To Islam
Heute hatte ich einen Termin bei der Zulassungsstelle (Zimmer 1.9). Leider war der Umgangston der Mitarbeiterin sehr unhöflich und respektlos. Meiner Meinung nach sollten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Kunden stets freundlich, hilfsbereit, respektvoll und professionell behandeln. Trotzdem bedanke ich mich für die Zusammenarbeit. Solche Situationen erinnern mich daran, wie wichtig gute Charaktereigenschaften sind. Genau dazu lädt der Islam ein: zu Respekt, Geduld, Gerechtigkeit und einem guten Umgang mit den Menschen. Wer sich mit dem Islam beschäftigt, erkennt, dass diese Werte nicht nur Worte sind, sondern ein Weg zu innerem Frieden und einem besseren Miteinander.
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Imtiaz Ali
Extremely disappointed with the service. The elderly woman in Room 1.13 was rude, unprofessional, and showed clear discriminatory behavior toward foreigners. She was unwilling to help and did not perform her duties properly. Such behavior is unacceptable in a public service office and should be addressed immediately. Sehr enttäuschender Service. Die ältere Mitarbeiterin in Zimmer 1.13 war unhöflich, unprofessionell und zeigte deutlich diskriminierendes Verhalten gegenüber Ausländern. Sie war nicht hilfsbereit und hat ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt. Ein solches Verhalten ist in einer öffentlichen Behörde inakzeptabel und sollte umgehend geprüft werden.
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J.A
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Wolfgang Blank
Hatte heute einen Termin. War ein komplizierteres Problem. Aber durch die Hilfe des Mitarbeiters konnte das Problen gelöst werden. Das geschah auf eine dermaßen kundenfreundliche Art das ich gerne noch mehr Sterne geben würde als die möglichen 5. Herzlichen Dank.
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Elisa Sa
Ersatzfahrzeugschein: Termine waren sehr kurzfristig möglich. Kurze Wartezeit am jeweiligen Termin. Ein freundlicher Mitarbeiter an der Tür hilft, sobald er sieht, dass jemand den Ablauf bei der Anmeldung nicht kennt. Die Sachbearbeiterin Frau Gerhard, total kompetent, war super freundlich und hilfsbereit! Einfach top!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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