Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sefik Gökcek
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A She
Es kann doch nicht sein dass ich 1 Monat auf eine Zulassung warten muss?! Ohne die Möglichkeit eine Nummer ziehen zu können und dort zu warten. Seit ihr eigentlich noch ganz sauber im Kopf?
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Peter Doland
Dass ich hier einmal 5 Sterne vergeben darf, hätte ich nie gedacht: Thema Anwohnerparkausweisverlängerung: Der zuständige MA, wahrscheinlich Gruppen- oder Abteilungsleiter war äußerst kompetent, kunden- und zielorientiert. Bürokratismus wurde hier definitiv klein geschrieben. Chapeau und vielen Dank.👍👍👍
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Daniela Eitelwein
Ich bin mit der Behandlung im Bürgerbüro (KFZ) sehr unzufrieden. Bei der Anmeldung meines Fahrzeugs wollte ich ein Saisonkennzeichen beantragen. Mir war nicht bewusst, dass ich dies ausdrücklich bei der Antragstellung angegeben muss. Als Laie bin ich davon ausgegangen, dass die zuständige Mitarbeiterin mich auf notwendige Angaben hinweist. Nachdem ich die Gebühren bezahlt und die Kennzeichen hatte anfertigen lassen, bemerkte ich,dass es normale Kennzeichen statt eines Saisokennzeichens ausgestellt worden waren.Als ich darauf aufmerksam machte ,wurde ich wieder zum Schalter geschickt. Dort wurde mich erklärt, dass ich den Fehler selbst verursacht hätte und nun sämtliche Kosten erneut tragen müsse.( als Laie) ich habe versucht zu erklären, dass mir die erforderlichen Abläufe nicht bekannt waren und ich deshalb auf die Mitarbeiter angewiesen bin. Statt einer lösungsorientierten Klärung entstand eine unangenehme Diskussion in der es auch lauter wurde.Eine Mitarbeiterin machte zudem eine Handbewegung ,die ich als herabwürdigend und sehr respektlos empfunden habe,zumal sie mit diesem Fall gar nichts zu tun hatte unfassbar sowas! Fehler und Missverständnis können passieren wir sind alle nur Menschen. Aber so geht man nicht mit Menschen um!
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Fazil Cabuk
Super schnelle Abwicklung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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