Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Wilde
Keine Gute Abwicklungsmöglichkeit ohne Onlinetermin….,bestätigen sogar die Angestellten.Ein veraltetes System Wenn man sich kurzfristig für ein gebrauchtes Auto,welches vor 2018 (Fahrzeugschein Teil 2)zugelassen wurde entscheidet,hinters ein massives mit der Internetregistrierung ,da es zu der Zeit keinen Sicherheitscode gab.bundID☝️ Hier gibt es nur für einen Mehraufpreis die Zulassungsmöglichkeit (meine Empfehlung ganz klar die Da.Kuss,die sie außerhalb des Geländes in einem kleinen Container finden ) Dafür gebe ich ganz klar 🫶🏻☝️🤝4 Sterne ⭐️ Sonst nehmen Sie sich ein Beispiel an Alzey oder anderen Zulassungsstellen. 😢
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Janzib Ghanizada
Ich hatte heute am 08.04.26 um 10:30 Uhr einen Termin. Leider war der Umgang an Schalter 1 absolut respektlos. Auf ein freundliches „Servus“ wurde nicht reagiert, und bei einer einfachen Rückfrage zur eVB-Nummer wurde ich pampig mit dem Satz „Siehst du nicht? Da ist ein Blatt rechts von dir!“ abgefertigt. Ein absolut unprofessioneller und herablassender Tonfall. Auch an Schalter 11 war der Umgang mit den Bürgern sehr respektlos. Was besonders frustrierend ist: Online wartet man einen Monat auf einen freien Termin. Wenn man dann vor Ort ist, sieht man, dass sich vier Mitarbeiter angeregt unterhalten und Kaffee trinken, während nur eine Person wirklich arbeitet. Man hat das Gefühl, die Mitarbeiter werden hier eher für ihre Unterhaltung bezahlt als für die Bearbeitung der Anliegen der Bürger. Bei solchen Wartezeiten ist diese Arbeitsmoral absolut unverständlich und ein schlechtes Bild für die Stadt Ludwigshafen.
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Richard Schlenger (Balu)
Sehr nett und freundlich
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Othman Guesmi
Die Terminvergabe online war sehr einfach. Ich wurde pünktlich zu meinem Termin an Schalter Nummer 2 aufgerufen. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und hat die Zulassung schnell durchgeführt. Weiter so – daher 5 Sterne!
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Don Pablo
0 Sterne. Keine Rückmeldung auf mails. Anrufnotitzen der 115 werden nicht bearbeitet. Alles in allem unfähiges personal und verschwendetes Geld.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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