Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Raúl GIL
Absolute Frechheit dieser Laden. Man muss Monate auf ein Termin warten. Hab jetzt eine Woche versucht jeden Tag mehr mal anzurufen und mein Führerschein Antrag zu ändern , keine Reaktion. Es sind gefühlt nur 8 Stühle wo man warten kann und der Rest muss halt stehen oder auf dem Boden spitzten. Ohne Termin darf man dann 4-5 Stunden warten und mit Glück kommt man dann vlcht noch dran. Niemand kann helfen oder Auskunft geben. Die Telefon Nummer wurde bestimmt nur aus Spaß öffentlich gestellt. Ich versteh nicht wieso es nur eine einzige Führerscheinstelle in Ludwigshafen gibt bei 500 Fahrschulen. Frechheit dieser Laden . Absolute Frechheit. Und dann soll man noch Gebühren zahlen. Die haben alle kein Cent verdient bei so einem schlechten Service. Wenn ich mich wo anders anmelden könnte würde ich das sofort tun und nie wieder dort hin gehen!! Frechheit
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Henesi06
Ohne Termin geht hier gar nichts
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Jana Benkert
Termine werden offenbar nur aus Langeweile vergeben Warte seit über einer Stunde keiner gibt einem Auskunft und auf den Ratschlag ich solle ein Stück Kuchen essen und mich entspannen hätte ich verzichten können
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Mel Salander
Online Terminvergabe ist top, vor Ort naja, Freundlichkeit lässt sehr zu wünschen übrig. Ansonsten schneller Service.
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Mark Sascha Dörr
Was ist das bitte für eine Abzocke? Wenn man ein Auto im RP Kreis zulassen möchte muss man entweder 4 Wochen auf einen Termin warten oder 170€ für einen Zulassungsdienst zahlen. Das ist in meinen Augen Betrug der Behörden am Bürger. Jetzt kommt wieder kein Personal bla bla bla. Innerhalb von LU gibt es Termine in 2 Tagen. Sehr seltsam. Ihr solltet euch wirklich über nichts mehr wundern. Sowas faules wie euch braucht niemand in diesem Land.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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