Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Bögeholz
Telefonische Erreichbarkeit nicht gegeben. Die angegebene Nummer ist nicht funktionsfähig. Alle anderen Nummern, die man auf anderen Webseiten findet, sind auch nicht zu erreichen. Kann nur sagen, super schlechter Service was die telefonische Erreichbarkeit angeht, wenn man nur eine Frage oder eine Information benötigt. Bin ich von andere Kfz-Zulassungsstellen nicht gewöhnt.
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Steven Kandziora
Diese Zulassungsstelle ist das letzte
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Levent Kuslugil
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Holger
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stingray 266
Nach 6 Jahren ein weiterer Besuch zur Neuanmeldung eines PKW. Leider hatte ich nicht bedacht, dass ohne Termin nichts mehr geht. Die elektronische Terminvergabe der Stadt kann ich nur positiv beurteilen! Einfach zu bedienende Software, freie Termine wählbar und kein Anstehen mehr. Zum Termin ein freundlicher Mitarbeiter am Scanner und auch der Dame und dem Herrn hinter der Glasscheibe ein dickes Lob für die freundliche Bearbeitung! ------------------------------------------------------------------------------------------------ Nach den vielen negativen Kommentaren, hier ein positiver! Da ich nichts gutes geahnt hatte, war bereits um 07:15 Uhr dort. 6 Leute vor mir, Öffnung pünktlich um 08:00 Uhr. Die Dame am Empfang sehr freundlich, der Herr am Schalter sehr freundlich, alles schnell und reibungslos über die Bühne. Vor zwei Wochen Anmeldung der Tochter zum begleitenden Fahren. Die Tochter hatte in der Hektik die falsche Nummer gezogen (Familienname nach Buchstabe). Wir sind trotzdem rein und wurden nicht wieder weggeschickt! Vielleicht hatten wir auch nur Glück, aber es gibt anscheinend auch gute Tage. Allerdings will ich den anderen Mitpostern nichts unterstellen und kann deren Ärger verstehen! Im digitalen Zeitalter, sollte auch langsam mehr auf digitalem Weg möglich sein. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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