Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Richard Springer
Eine Zulassung eines gebrauchten Kfz lief absolut problemlos. Ich kann die teilweise schlechten Bewertungen nicht verstehen. Im Vergleich zu früher läuft es super gut. Die Online-Terminvergabe hat 1 Tag gedauert, die Zulassung an sich nicht einmal 15 min . Und das, dank des Termins, ohne vorausgehende Wartezeit. Auch die Mitarbeiterin war sehr freundlich. Weiter so Ludwigshafen!
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Michael Fröhlich
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Engin Emine
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Patrick Green
Wenn man vorher einen Termin vereinbart und die geforderten Unterlagen vorweisen kann, wird einem schnell geholfen. Ohne einen Termin muss man mit erheblichen Wartezeiten rechnen, wenn man überhaupt dran genommen wird.
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Tobias Scheible
Auch wenn wohl viele hier eher negative Erfahrungen machen - Mein Anliegen wurde hier ausgezeichnet bearbeitet. Dabei ging es um die Beantragung von Ersatzpapieren: Der Mitarbeiter war äußert freundlich, hilfsbereit und sehr professionell. Ich hätte einen Termin gebraucht, trotzdem hat er sich mein Anliegen angehört. Nächster Tag mit Termin: es hat sich rausgestellt, dass ich bei ihm eigentlich an den falschen Ansprechpartner geraten bin und dennoch fand er einen Weg, den Fall weiterbearbeiten zu können (dabei war das mein eigener Fehler - er hätte mich zu diesem Zeitpunkt auch einfach weg schicken können). Wo andere "Probleme" finden, fand er Lösungen. Deutschland bräuchte in den Behörden mehr Menschen, welche so wie er, ihre Arbeit mit so viel Engagement, Herzblut, Freude und Motivation ausführen. Dickes Danke! weiter so!👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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