Zulassungsstelle in Stadt Ludwigshafen

Adresse:

Achtmorgenstr. 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-504-2413

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Manuel Schneider
Ich war sehr positiv überrascht von meinem Termin bei der Zulassungsstelle Ludwigshafen. Die Terminvergabe online war unkompliziert und ich habe zeitnah einen passenden Termin bekommen. Vor Ort ging alles schnell und reibungslos. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren freundlich, hilfsbereit und gut organisiert. Meine Anliegen wurden kompetent bearbeitet und offene Fragen verständlich beantwortet. Trotz des üblichen Besucheraufkommens wirkte alles strukturiert und effizient. Insgesamt eine sehr angenehme Erfahrung – so stellt man sich einen Behördengang vor. Vielen Dank an das Team der Zulassungsstelle Ludwigshafen!
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reza Taghi
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Volker Gerach
Diese Zulassungsstelle mit ihrer utopischen Terminvergabe zeigt ganz klar wie es um Deutschland steht. Der Abwärtstrend ist nicht mehr aufzuhalten und selbst Zulassungsdienste dürfen nur noch eine bestimmte Zahl von Zulassungen durchführen. Armes Deutschland
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G0m0rra
Ich hatte um 8:30 Uhr einen Termin bei der Kfz-Stelle und habe das auch direkt an der Information angegeben. Trotzdem sollte ich zunächst im Vorraum des Haupteingangs warten. Hätte ich nicht noch einmal darauf aufmerksam gemacht, würde ich vermutlich heute noch dort sitzen. Anschließend wurde ich zur Kfz-Zulassungsstelle weitergeschickt, wo ich trotz Termins erneut ziemlich lange warten musste. Gleichzeitig dürfen Händler, die für die Anmeldung der Kennzeichen bezahlen, offenbar jederzeit bevorzugt hinein. Wer den normalen Weg wählt, wartet zunächst Wochen auf einen Termin – und muss dann vor Ort trotzdem wieder warten. Für viel Geld geht es schneller, alle anderen müssen Geduld mitbringen. Ist das wirklich fair? Gerade wenn man auf sein Auto angewiesen ist, ist diese Situation sehr ärgerlich. Ein Tipp: Wenn ihr einen Termin bucht, schaut regelmäßig auf die Terminseite. Manchmal werden frühere Termine frei, wenn jemand absagt. Trotz allem vergebe ich 3 Sterne, da das Personal sehr freundlich war und sich bemüht hat, dass am Ende alles reibungslos funktioniert.
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Tinama P.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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