Zulassungsstelle in Stadt Landau

Adresse:

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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mr.x
Irgendwann in den 90er Jahren stehen geblieben was service,optik und Flexibilität angeht. Keine Kreditkartenzahlung möglich,keine Möglichkeit das Auto online ab oder anzumelden.digitalisierung?Was ist das?? Terminvergabe erfolgt online und dann mit mindestens 1 woche Wartezeit,so dass man einen tag Urlaub nehmen muss.termine gibt's unter der woche nur bis 15:50 uhr wenn man glück hat und Freitags natürlich kürzer. Gott bewahre man würde Samstags öffnen,wenn die meisten Zeit haben. Natürlich ist das online Reservieren vom wunschkennzeichen dort möglich,denn das kostet ja extra! Wenn man die Möglichkeit hat,sollte man den ganzen Prozess der Anmeldung vom autohaus übernehmen lassen,spart Stress und Ärger. 4 Sterne nur weil meine Rezession bei einem Stern nicht gepostet wird.
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Jochen Bretts
gespaltene Meinung, hatte schon mal einen guten reibungslosen Ablauf mit online Termin. Auf der anderen Seite hatte ich nun einen Spezialfall bei dem die kfz online Ummeldung nicht richtig geklappt hat, daraufhin habe ich eine Email an die Zulassungsstelle gesendet. Keine Antwort, daher direkt angerufen und nur die Rückmeldung erhalten der zuständige Kollege ist außer Haus. Auf zweite Nachfrage wann denn der Kollege wieder da ist, lediglich*weiss ich nicht*. Verbesserungsvorschlage. Es kann immer passieren dass man krank wird. Aber es wäre hilfreich mit einer kurzen Antwort per Mail wann vorraussichtlich der Kollege wieder verfügbar ist. Damit man etwas planen kann. Ich hatte auch geschildert, dass der Verkäufer dringend möchte dass das Fahrzeug schnellstmöglich umgemeldet wird. Darauf wird nicht eingegangen und der frühestmögliche vor Ort Termin wäre erst in zwei Wochen. Zum anderen wünsche ich mir doch etwas Freundlichkeit am Telefon.
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Viorica Müller
Das beste kommt zum Schluss!!! Unfreundlich, angehoben, im Gespräch soger vorwurfsvoll. Wollten Auto anmelden und wärend die zwei Wochen Wartezeit auf den Termin hat mein kleiner Auto zuhause sein geistaufgegeben also was machst, nimmst Kfzschilder mit und denkst kannst beim anmelden des andere Auto auch den kleine abmelden. Erstmal 10 Minuten zu spät rein gerufen ( also das die dein Termin zu spät aufrufen das geht aber das du eine minute zu spät kommst dann gibt's Bestrafung - ist mir auch passiert in Landau bei Auto ummelden wegen Umzug) Wo die Dame gesehen hat das wir zwei Arbeitsabläufe mitgebracht habe hat sie ein Aufstand gemacht, die Zeit würde nicht reichen weil jeden Termin genau geplant ist und der nächste Termin später anfangen wird deswegen, das nur ein Vorgang online angekreuzt war ( ist gar nicht möglich zwei anzukreuzen) Haben argumentiert das unsere Termin schon 10 min später später aufgerufen ist also nicht unsere Schuld das sie Zeitnot hat, und auch unsere Zeit nicht gestohlen ist das man alle Tage beim Zulassungsstelle anklopft. Zum Schluß hat Sie das Auto abgemeldet ( nicht mal eine Minute auf die Tastatur getippt) ABER hat sie betont das ich dort ein Vermerk bekomme, beim nächstes Mal kriege ich vielleicht Bussgeld (wer weiß sogar Gefängnis bei so eine Unverschämtheit was ich mir erlaube 😂😂😂) Diese Mitarbeiterin welche von mein Steuergeld bezahlt wird und arbeitet in öffentlichen Dienst hat auf ihrer Schreibtisch eine Tasse mit dem Aufschrift,,,, ICH HASSE MENSCHEN!!! Das sagt schon alles. 🚗🚘🚙🛻🚗🚚🚙🚜🚚 Ergänzung nach Ihrer Antwort Habe deutlich gesagt, knapp war die Zeit weil wir 10 Minuten später als der Termin, rein gerufen worden sind von Ihrer Stelle(Tafelanzeige) Typisch!!! geantwortet haben Sie nur auf das was wir aus der Reihe mitgebracht haben (zweite Arbeitsvorgang). Auf Ihrer Mitarbeiterin und so wie mit der Kunden umgegangen wird kein Wort.
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Thomas Held
Diskriminierendes Verhalten würde 5 Sterne bekommen. Dieses steht bei der Kreisverwaltung ganz oben.
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Ahmed Mrssl
Das Personal ist extrem unhöflich und behandelt uns unmöglich. Meine Frau und ich wurden von einer Mitarbeiterin mit Brille des Lokals verwiesen, und ihr Kollege sprach uns unverschämt an.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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