Zulassungsstelle in Stadt Landau

Adresse:

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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philip
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Danijel Bikic
Schlecht gelaunte Damen am Telefon in der Zulassungsstelle, man kann kein Termin Abschließen da die Homepage 3 Tage down war und dazu noch blöd angepampt wird wenn man fragt ob man kurz so vorbei kommen kann. Man macht es sich mit der Termin Vergabe zu einfach die Menschen in Zaum zu halten. Kfz anmelden übers Internet ebenfalls nicht möglich da ständig der Server eurerseits nicht funktionieren. Der Mensch wie die Maschine hat in der Kreisverwaltung total versagt. Ganz mieser Service.
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Tina & Pepe
Haben die Damen und Herren mal darüber nachgedacht das es immer noch Menschen ohne Internet gibt ? nicht gerade vorteilhaft.......👎 einfach hinfahren um ein PKW anzumelden geht nur noch mit Online Termin, kommt man ahnungslos dort an wird man von einem Zahnlosen unverschämten Mann sehr Frech abserviert, als wenn ich mir frei nehmen kann wann ich will und dann noch so eine blöde anmache, zum glück muss ich nicht Täglich da hin, hab durchgeatmet und bin gegangen, die Anmeldung konnte ich am nächsten Tag erledigen .. leider sind wir auf diese Zulassungsstelle angewiesen.. den einen Stern vergebe ich auch nur weil es existiert.. Am nächsten Tag mit Termin hingefahren.. eine sehr nette Frau D....ch hat unsere Angelegenheit reibungslos gelöst dafür Dankeschön
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Claudia Beck
Termin Online möglich, Termin vor Ort schnell und unkompliziert, Mitarbeiterin sehr freundlich
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Naomi S.
***** Sterne für Frau Hahn, ich habe sie heute als eine kompetente, freundliche Angestellte in der Kreisverwaltung SÜW Landau kennengelernt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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