Zulassungsstelle in Stadt Koblenz

Adresse:

Blücherstr. 40
56073 Koblenz

Kontakt:

Fax:
0261-129-4400

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tom
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Sascha Baumgarten
Die Erfahrungen mit der Zulassungsstelle sind äußerst frustrierend. Die Wartezeiten für einen Termin zu bekommen betragen oft bis zu vier Wochen, was in der heutigen schnelllebigen Zeit einfach nicht akzeptabel ist. Zusätzlich zu den langen Wartezeiten ist der Umgangston der Mitarbeiter häufig unfreundlich. Anstatt Hilfsbereitschaft und Verständnis zu zeigen, vermittelt das Personal oft den Eindruck, dass man lästig ist. Fragen werden kurz und unhöflich beantwortet, und man hat das Gefühl, dass man mit seinen Anliegen nicht ernst genommen wird. Die mangelnde Unterstützung ist ein weiteres großes Manko. Wenn man Probleme hat oder spezielle Fragen zu seinem Anliegen stellt, erhält man oft keine hilfreichen Antworten. Stattdessen wird man mit allgemeinen Informationen abgespeist, die nicht auf die individuelle Situation zugeschnitten sind. Dies führt zu unnötigen Verzögerungen und Frustrationen, die sich leicht vermeiden ließen, wenn die Mitarbeiter besser geschult und motiviert wären. Insgesamt lässt der Service bei dieser Behörde stark zu wünschen übrig. Die Kombination aus langen Wartezeiten, unfreundlichem Personal und mangelnder Hilfsbereitschaft sorgt dafür, dass der Besuch in der Zulassungsstelle zu einem unangenehmen Erlebnis wird. Es ist dringend notwendig, dass hier Verbesserungen vorgenommen werden, um den Bürgern einen angemessenen und respektvollen Service zu bieten.
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Artur Schmidt
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Quatschkopp5
Vielleicht auch mal in derTerminbestätigungsmail erwähnen, dass die Online-Anzeige von der Polizei nicht gültig ist. So hätte man sich 35 Euro sparen können
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Detlef Tourbier
Hat alles super geklappt, sehr kurzfristig einen Termin gekommen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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