Zulassungsstelle in Stadt Koblenz

Adresse:

Blücherstr. 40
56073 Koblenz

Kontakt:

Fax:
0261-129-4400

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Kinzer
Ich hatte heute einen Termin. Pünktlich wurde ich aufgerufen. Die Versicherungsfreigabe war fehlerhaft. Auf Hinweis der Sachbearbeiterin kontaktiert ich telefonisch die Versicherung und die Freigabe wurde unbürokratisch erteilt. Die Anmeldung erfolgte reibungslos. Erwähnenswert ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der 3 Mitarbeiter*innen die mich bedienten. Vielen Dank
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Richard Klotz
Super Service..... Zweimal einen Termin gemacht für den neuen Führerschein umzutauschen und beide Male musste ich auch nicht nur eine Minute warten. Die Termine habe ich auch sehr zeitnah buchen können, was ja auch nicht immer möglich ist. Mitarbeiter super freundlich. Also es spricht nichts gegen fünf ⭐⭐⭐⭐⭐.......👍
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Ilja Jegel
Man, man, man, seit wann braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen ein Termin. Im Wort verschreckt sich das man es Kurzfristig braucht.
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Sounds LuXe
Ich bin absolut enttäuscht von der Zulassungsstelle! Es ist wirklich kaum zu fassen, wie schlecht hier gearbeitet wird. Die Öffnungszeiten sind eine absolute Frechheit – nur bis 12:00 Uhr geöffnet, was für mich als Berufsperson vollkommen unpraktisch ist. Man hat kaum eine Chance, während der regulären Arbeitszeit etwas zu erledigen. Dazu kommt, dass einem nicht einmal richtig geholfen wird, wenn man es doch mal zur Stelle schafft. Es ist einfach unprofessionell, wie hier gearbeitet wird. Die Beamten wirken oft desinteressiert, und man hat das Gefühl, als ob die Kunden hier nicht wirklich willkommen sind. Eine absolute Enttäuschung! Ich hoffe, dass sich hier bald etwas ändert, denn so geht es wirklich nicht weiter.
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Nico Bläsius
Absolute Frechheit man bezahlt soviel Steuer in Deutschland und dieses Amt geht nicht ans Telefon online Zulassung in Wartungsarbeiten seid 8 Monaten lächerlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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