Zulassungsstelle in Stadt Koblenz

Adresse:

Blücherstr. 40
56073 Koblenz

Kontakt:

Fax:
0261-129-4400

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Abakar Ahmed
Ich hatte heute einen Termin bei der Führerschein und Zulassungsstelle Koblenz, um meinen Antrag auf Weitererteilung des Führerscheins abzugeben. Die freundliche Dame hat alles mit höchster Präzision, Kompetenz und erstaunlicher Schnelligkeit erledigt. Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen und Ihrem großartigen Einsatz Vielen Dank für den hervorragenden Service Respekt 🙏
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tüftelfreund
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, für den reibungalosen und freundlich hilfsbereiten Service! Ich war heut in den letzten Jahren öfter da und war über total begeistert von den reibungslosen Ablauf, seitdem es die Termine gibt! Die Mitarbeiter sind nett, hilfsbereit und man ist wirklich schnell fertig. War jetzt schon zweimal 10 Minuten vor meinem Slot da und fertig, bevor ich ihn gehabt hätte. Bin wirklich begeistert. Und die Mitarbeiter haben alles möglich gemacht, damit mein Problem heute doch noch gerettet wurde! Vielen Dank! Und irgendwie mag ich den Charme des alten Gebäudes. Cool, die alten Bilder hinter dem Tresen.
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Morten Ulysses
Fahrzeugzulassung auch unter besonderen Bedingungen problemlos möglich, Mitarbeiter:innen höchst freundlich und zuvorkommend - sogar wenn sich der Kunde blöd anstellt.
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O. K.
Der Vorgang wurde zwar abschließend bearbeitet, jedoch steht hier Freundlichkeit seitens manchen Personals leider nicht auf der Tagesordnung.
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Joschy
Ein Bemühen den Ablauf zu beschleunigen ist deutlich bemerkbar. Mühe und Wille ist vorhanden. Mitarbeiter sind freundlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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