Zulassungsstelle in Stadt Koblenz

Adresse:

Blücherstr. 40
56073 Koblenz

Kontakt:

Fax:
0261-129-4400

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Morten Ulysses
Fahrzeugzulassung auch unter besonderen Bedingungen problemlos möglich, Mitarbeiter:innen höchst freundlich und zuvorkommend - sogar wenn sich der Kunde blöd anstellt.
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O. K.
Der Vorgang wurde zwar abschließend bearbeitet, jedoch steht hier Freundlichkeit seitens manchen Personals leider nicht auf der Tagesordnung.
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Joschy
Ein Bemühen den Ablauf zu beschleunigen ist deutlich bemerkbar. Mühe und Wille ist vorhanden. Mitarbeiter sind freundlich.
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tom ku
Google fragt mich, kannst du diesen Ort empfehlen? Was ist das ein Unsinn! Wenn man ein Auto in Koblenz zulassen möchte kommt man um die Zulassungsbehörde nicht drum herum! Allerdings sei erwähnt dass man vorher unbedingt zwingend einen Termin über die Webseite vereinbaren sollte. Aber auch wenn man einen Termin vereinbart und bestätigt bekommen hat, sollte man trotzdem noch Zeit mitbringen. Es kann immer zu Verzögerungen kommen. Bei der Online-Terminvergabe bekommt man einen QR-Code für den Check-In, das funktioniert soweit alles reibungslos. Und falls man ganz dringend einen Termin braucht gibt es dann noch einen Geheimtipp: Früh morgens die Termine im Internet checken, ob vielleicht jemand für diesen Tag abgesagt hat und zwischendurch einen Termin frei geworden ist.
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udo
Mit Termin top

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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