Zulassungsstelle in Stadt Kaiserslautern

Adresse:

Merkurstr. 45
67663 Kaiserslautern

Kontakt:

Fax:
0631-365-2900

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lukas Reichert
Vor ein paar Jahren war es sehr chaotisch aber heute hatte ich mit einem online Termin eine einwandfreie Bearbeitung. Danke gerne weiter so!
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Elisabeth SCHATZI
Hab heute das zweite mal die Zulassung in KL in Anspruch nehmen müssen und die Damen sind extrem freundlich, geduldig und professionell. Ich kann wirklich nicht klagen. Das man nen Termin braucht, ist seid Corona ja nix Neues..
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Oertgen Hans-Georg
Dickes Lob für die Mitarbeiterinnen der KFZ-Zulassungsstelle Kaiserslautern! Wer ein bisschen mithilft (z. B. über das Internet Kontakt aufnimmt und ggf. notwendige Dokumente gescannt zusendet und oder später parat hat). Wer nicht zu spät aufsteht und sich an empfohlene Besuchszeiten hält, der wird freundlich, zuvorkommend und zügig bedient. Besser geht's nicht! Zumindest ist das meine Erfahrung. Dafür fünf Sterne!
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M. D.
Absolute Katastrophe, unfreundlich und unflexibel. Wenn man NICHT geholfen werden möchte, dann ist man dort richtig aufgehoben. Wie wäre es mal mit einem Hinweis auf 3G und den Bestätigungslink in der Mail auch bitte sichtbar machen! Wenn man schon solche Umstellungen vornimmt, sollte man es auch richtig machen. Danke für nichts. (Repost, da die alte Rezension aus unerfindlichen Gründen gelöscht wurde)
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Udo Keil

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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