Zulassungsstelle in Stadt Kaiserslautern

Adresse:

Merkurstr. 45
67663 Kaiserslautern

Kontakt:

Fax:
0631-365-2900

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sidney Mihalic
Super unfreundliches Auftreten
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André
Online einen Termin ausgemacht und auch um die vereinbarte Uhrzeit dran gekommen, alles hat problemlos funktioniert 👍🏼
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N.
Ich war schon öfters da, leider musste ich den negativen Bewertungen hier immer recht geben. Heute habe ich allerdings mal eine positive Erfahrung gemacht..... Zur Mitarbeiterin an der Info, sie ist wirklich immer sehr freundlich und hilfsbereit. Heute das erste Mal auch eine Sachbearbeiterin gehabt die nicht so herablassend mit einem redet oder behandelt. Die Dame an Schalter 1 war sehr freundlich und hat ihren Job anständig gemacht.
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Passi Dassi
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PeterPumpkineater69
Grauenhafte Auskunft und Organisation meine Frau wollte nur eine Plakette ersetzten lassen die uns gestohlen wurde. Angekommen hieß es sie sollte Freitag wieder kommen da sie keine Vollmacht und keinen Termin habe, soweit ok. Am Freitag wurde sie weggeschickt da sie nicht die Vollmacht von deren Website sondern eine am PC geschriebene nutzte ( uns wurde nie gesagt, dass es da eine eigene gibt!). Wieder nach Hause die andere ausgedruckt und ausgefüllt. Wir wurden wieder weggeschickt da der Termin ja jetzt wahrgenommen wurde, obwohl nur eine andere Person im Gebäude war und wie gesagt es ging nur um 1 Plakette neu anzubringen. Nicht einmal der Polizeibericht konnte helfen. Absolut unmöglich sowas. Bei dem Service kann ich nur empfehlen in eine andere Stadt zu ziehen und das Anliegen dort bearbeiten zu lassen, dass ist definitiv einfacher als dort.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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