Zulassungsstelle in Stadt Kaiserslautern

Adresse:

Merkurstr. 45
67663 Kaiserslautern

Kontakt:

Fax:
0631-365-2900

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Mohler
Termin 16:30 alles erledigt um 16:50 . Super Service !!
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Killuahs Mathe Tricks
Ich muss hier leider einen Stern geben. Ich habe selten so ein unstrukturiertes, unorganisiertes und gelinde gesagt auch inkompetentes Amt gesehen wie dieses. Ganz ehrlich? Sagt mir als Laufkundschaft direkt "ne, heute geht nicht mehr" und es ist alles gut. Dann gehe ich, mache einen Termin und komme dann wieder und warte trotzdem 1.5 Stunden. Aber ich war dort, habe 1,5 Stunden als Laufkunde gewartet und es waren 11 Leute vor mir. In den 1.5 Stunden ist die Zahl für die LAUFkunden um EINS hochgegangen. EINS! Wenn irgendwo irgendwer so langsam arbeiten würde außerhalb eines Amts würde die person mit sicherheit gefeuert werden. Führt ein, dass man NURNOCH mit Termin kommen kann/soll. Alles in Ordnung. Aber Zeit SO dermaßen SINNLOS verbrennen ist einfach nurnoch frech. Ich akzeptiere alles als Begrüdung weggeschickt zu werden. Unterbesetzt? Klar, komme wieder mit Termin. Krankheitsausfälle? Gute Besserung. "Wir habe gerade keine Lust zu arbeiten". Verständlich. Have a good day. Aber so respektlos mit der Zeit der Leute umzugehen geht einfach nicht.
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Jared M. Cuevas
Aus unerklärlichen Gründen arbeiten sie nur halbtags und nehmen mehr als eine Stunde vor Ladenschluss keine Laufkundschaft mehr an. Schlechter Kundenservice.
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RGO Solidade
Ganz schlechte Service und sehr unfreundliche Personal, aggressiv und ungeduldigte Menschen! Ich hoffe es nie mehr im Leben Hilfe von dieser Leute mehr brauchen!l
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Petra Kaufmann

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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