Zulassungsstelle in Stadt Frankenthal

Adresse:

Hammstr. 20
67227 Frankenthal (Pfalz)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06233-89-555

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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A G
Absolut respektloses und unverschämtes Verhalten am 27.03.26 gegen 15:00 Uhr bei der Schilderausstellung / Führerscheinstelle. Ich wollte lediglich eine ganz normale Frage stellen, nämlich wo es ins 1. Obergeschoss geht. Ich hatte meine Frage nicht einmal richtig angefangen, da wurde ich von der dort sitzenden Mitarbeiterin bereits in einem extrem frechen, aggressiven und herablassenden Ton angefahren. Ich wurde also angemeckert, noch bevor überhaupt klar war, was ich wollte. So ein Verhalten gegenüber Menschen, die einfach nur eine Auskunft brauchen, ist absolut unprofessionell und völlig fehl am Platz. Zur Einordnung: Es handelte sich um eine ältere Mitarbeiterin mit kurzen grauen Haaren, die ein schwarzes Harley-Davidson-Shirt trug. Besonders irritierend fand ich außerdem, dass ich in dem Moment meinen Reisepass in der Hand hatte und dadurch bei mir der Eindruck entstand, dass ich vielleicht vorschnell in eine bestimmte Schublade gesteckt wurde. Ob das tatsächlich der Grund war, weiß ich natürlich nicht — aber selbst wenn nicht, ist ein derart respektloser Umgang mit Menschen in keiner Weise akzeptabel. Besonders bezeichnend war, dass selbst die anwesenden Kunden das Verhalten offensichtlich als unangenehm empfunden haben. Nachdem sie fertig waren, kamen sie sogar zu mir und haben sich für das Verhalten dieser Mitarbeiterin entschuldigt, weil ihnen das selbst peinlich war. Das sagt eigentlich schon alles. Wer im Kundenkontakt arbeitet, sollte wenigstens ein Mindestmaß an Respekt, Anstand und normalem Umgangston mitbringen. So ein Auftreten ist für eine öffentliche Stelle einfach nur beschämend. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten folgt.
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csaba balázs
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Meik Hornig
Ich hatte einen Termin zum ummelden meines neuen Fahrzeugs und muss sagen nach so vielen schlechten Bewertungen, kann ich nur loben!!Alles lief perfekt, die Mitarbeiterin war super freundlich und sehr kompetent, ich kann die Zulassungsstelle nur empfehlen!
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Jutta Klein
Der Umtausch des führerschein, ging unkompliziert und super schnell. Super nette sachbearbeiterin. Der neue Führerschein war schneller da als angegeben👍
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Nadine Wieser
An meinem alten VW Käfer ist der TÜV abgelaufen, daher wurde ich von der Zulassungsstelle per Post darauf hingewiesen diesen nachzuholen und vorzulegen. Da dieses Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat und vonNovember bis Dezember nicht in den Verkehr gebracht werden darf, habe ich mir erlaubt, ganz freundlich, telefonisch nachzufragen, ob es möglich ist, dass ich den TÜV Ende Februar mache, dann vorlege, da ich ja erst ab 1. März wieder fahren kann. Zuerst wurde mir das von der Mitarbeiterin bejaht, sie wollte sich noch mal durch ihren Vorgesetzten absichern und hat nachgefragt. Nun wurde mir bestätigt, dass das nicht ginge und ich sofort den TÜV nachreichen muss. Das Auto steht bereits in der Werkstatt und würde dort auch bis zum Februar verbleiben. Als ich ihr dann noch mitteilte, dass bei dem Oldtimer ein bestimmtes Teil bestellt werden muss und etwas länger braucht, erklärte sie mir sehr überheblich und unfreundlich, dass es mit uns immer diese Probleme geben würde und der Chef, dass daher jetzt so haben möchte(ich hatte zum1 mal eine Anfrage…)Andernfalls wird mein Fahrzeug Zwangsabgemeldet. Sie hat mir dann direkt auch erklärt, dass damit jetzt das Gespräch beendet ist und sie nicht mehr mit mir weiter sprechen wird, da ich mir erlaubt habe, nachzufragen, weshalb sie jetzt so extrem unfreundlich mit mir spricht. Immerhin war ich wirklich höflich bis zum Schluss und zuerst stellte sie mir ja in Aussicht, dass man den TÜV Ende Februar vorlegen kann. Übrigens bekomme ich erst eine Tüv Plakette zum März und der Tüv Prüfer hat nur den Kopf geschüttelt und gelacht…. Mal sehen wie das weitergeht 🤯😅 Jedenfalls scheinen ja einige Mitarbeiter oft ihre gute Kinderstube zu vergessen- falls sie diese hatten …. und ihr Amt zum schikanieren missbrauchen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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