Zulassungsstelle in Stadt Frankenthal
Adresse:
Hammstr. 20
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Jutta Lorenz
Ich hatte einen Termin und habe richtig guten Service erlebt. Frau Häußler hat sich
als sehr freundlich, kompetent und hilfreich und sehr kundenorientiert gezeigt.
Der Besuch in Heßheim Strassenverkehrsamt war ebenfalls sehr zufriedenstellend.
Ich habe mich über die kompetente und freundliche Hilfe gefreut.
Timo Ockert
Unkompliziert und schnell
Giuseppe
Ganz schön blöd, wenn man ein neues System an Leuten ausprobiert, die sich frei nehmen, um ein Auto anzumelden und dann auch noch ohne Zulassung heim geschickt werden. Katastrophaler Service.
Cindy Höchst
Einfach nur ein fragwürdiges Vorgehen und ein nicht kundenfreundlicher Umgang vor Ort.
Ich wollte eine Kopie meines alten Fahrzeugscheins. Nachdem man telefonisch endlich mal jemand erreicht hat wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass diese Kopie telefonisch nicht beantragt werden kann, da man keine Personalien abgleichen kann.
Ich soll eine Email schreiben.
Auf den Hinweis, dass man da dann ja auch keine Personalien abgleichen kann wurde man am Telefon abgewimmelt.
Vor Ort ist es auch nicht besser.
Nummer ziehen geht nur solange eine gewisse Kapazität da ist.
Beratung vor Ort gleich null.
Und wenn man es dann mal in den Raum mit den Mitarbeitern schafft wird man aufgebracht und unter Stress abgefertigt.
Die Mitarbeiter vermitteln einem das Gefühl das sie komplett überfordert sind.
Ricardo Esposito
Diese Zulassungsstelle hier in Frankenthal ist eine absolute Katastrophe. Wie oft hier eine angebliche Systemstörung vorliegt ist schon verdächtigt.
Für simple Zulassungen benötigt man hier mehrere Tage wenn nicht gar Wochen. Ob mit der Termin oder ohne spielt hier keine Rolle. "Systemstörungen" gibt es übrigens häufig an Brückentagen. Den Rest kann man sich denken….
Der Leiter der Zulassungsstelle Herr S. ist übrigens nicht für etwaige Problemlösung zuständig sondern lediglich für aggressives Verhalten am Telefon wenn man es wagt zu oft anzurufen.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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