Zulassungsstelle in Stadt Frankenthal

Adresse:

Hammstr. 20
67227 Frankenthal (Pfalz)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06233-89-555

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Kling
Frau Strasser ist sehr nett am Telefon ☎️ und ich hoffe Sie meldet sich wie versprochen und kann mir helfen bei meiner neuerteilung
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Ocey Cey
Einen Termin zu bekommen ist eine Zumutung. Bis zu einem Monat Wartezeit. Argument ist Corona aber man hatte Zeit, seit März 2020 sich anzupassen und besser zu organisieren. Letztendlich arbeiten die anderen Zulassungstellen mittlerweile auch viel schneller und organisierter. In FT ist wohl die Zeit stehengeblieben. Nach eine Lösung zu finden ist Fehlanzeige da werden sie sofort patzig. November 2024 wieder mal dort gewesen nun läuft alles geregelt. Es gibt einen Schalter auch ohne Termin kommt man gleich dran je nach wieviele Leute da sind. Mein Anliegen wurde schnell und professionell erledigt. Danke
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Cani Boy
Wenn ich könnte würde ich eine 0 Sterne Bewertung geben. Ich warte schon seit Oktober 2024 auf meine Papiere , bin heute dort gewesen und haben gesagt dass sie es noch nicht bearbeitet haben. Was eine Frechheit !!!!!
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digital pounds
Hallo, ich möchte Zulassungstelke Frankenthal sehr hilfreich erklären, sogar die Schließzeit dauerte 5 Minuten, um mein Problem zu lösen. Super Mitarbeiter. Wenn 7 Sterne auf Google verfügbar sind, klicke ich auf 7 Sterne. Vielen Dank an alle.
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Martin Magin
Ich kann garnicht in Worte fassen wie unfassbar unfähig diese Behörde ist. Aufgrund der Öffnungszeiten ist es als Vollzeit arbeitende Person fast unmöglich hier ein Fahrzeug zuzulassen. Ich habe vor einem guten halben Jahr schon ein Motorrad zugelassen hatte 2 Wochen vorher online einen Termin vereinbart und als ich dann vor Ort war habe ich den QR code am Terminal eingescannt worauf einfach nichts passiert ist. Auf nachfrage wurde mir gesagt es wäre kein Termin eingegangen. Wie kann das sein ??? Heute war ich um 9 Uhr da weil ich früher nicht da sein konnte, am Eingang auf dem Bildschirm ausgewählt dass ich keinen Termin habe und wollte eine Marke ziehen. Da stand dann natürlich dass alle marken aufgebraucht seien. Allerdings war nur ein einziger weiterer Kunde zu sehen und eine Mitarbeiterin am Schreibtisch die offensichtlich gerade nichts zu tun hatte. Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für deutsche Ämter. Und natürlich ist Frankenthal so hochmodernisiert und digitalisiert dass eine Online-Zulassung garnicht möglich ist. Ich hoffe einfach dass irgendjemand diesen Laden mal aufräumt was aber wahrscheinlich nie passieren wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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