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Zulassungsstelle in Stadt Bad Kreuznach

Adresse:

Brückes 2-8
55545 Bad Kreuznach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0671-800-249

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Seel
Lieber Zulassungsdienst nutzten kostet zwar mehr aber man brauch es ja nicht so oft . 16 Tage warten auf einen Termin um ein Auto anzumelden , UNFASSBAR! ,sagt alles über dieses Land und Behörden aus...
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artan sverkaj
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Lorant Dr.Gangel
Empfangsdamen sehr freundlich und auch hilfsbereit (Termin-Problem schnell behoben). Auch die Sachbearbeiterin, Frau K. Schmidtke ist nicht nur schnell und effizient,sondern auch sehr höflich. In knapp 15 Minuten war alles (PKW-Neuzulassung) erledigt. TOP!!!
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Senay Kücükoba
Ein Stern und selbst der ist noch zu viel. 135 Tage warte ich nun schon nach Abgabe der Unterlagen der Fahrschulunterlagen . Nach jedem Anruf kommt nur wegen Unterbesetzung ist es noch in Bearbeitung. Egal ob positive oder negative Rückmeldung sollte in 135 Tagen , sprich 4monate und 13tagen auch im Krankheitsfall eine Entscheidung möglich sein, Zum kotzen
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Christian Reining
Wenn ich könnte würde ich 0 Sterne geben. Die Bewertungen welche hier zu lesen sind decken sich absolut mit meinen Erfahrungen. Besonders die vollschlanke tätowierte Dame an der Ausgabe der Zulassungunterlagen glänzt mit Kompetenz und Höflichkeit. Darüber hinaus ist sie anscheinend auch der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig. Alles in allem kann ich nur sagen weiter so 👍🥳 Einzig die Dame bei Kroschke war ausgesprochen höflich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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