Zulassungsstelle in Stadt Bad Kreuznach
Adresse:
Brückes 2-8
55545 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Senay Kücükoba
Ein Stern und selbst der ist noch zu viel. 135 Tage warte ich nun schon nach Abgabe der Unterlagen der Fahrschulunterlagen . Nach jedem Anruf kommt nur wegen Unterbesetzung ist es noch in Bearbeitung. Egal ob positive oder negative Rückmeldung sollte in 135 Tagen , sprich 4monate und 13tagen auch im Krankheitsfall eine Entscheidung möglich sein,
Zum kotzen
Okan Motor
Leider kann ich keine gute Bewertung abgeben, da ich mich bei der Führerscheinstelle nicht gut behandelt fühle. Ich hatte den Eindruck, dass der Umgang mit mir als Ausländer nicht fair war. Insbesondere empfand ich den Kontakt mit Frau K***** P******* als sehr unfreundlich und ihre Vorgehensweise nicht immer nachvollziehbar. Wenn es um wichtige Dokumente wie den Führerschein geht, würde ich jedem raten, sich immer alles schriftlich bestätigen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Meine Empfehlung wäre hier die Kanzlei Kanzler, Kaiser und Kern.
Es kann frustrierend sein, wenn man das Gefühl hat, dass Beschwerden beim Vorgesetzten, in diesem Fall Herrn S*******, nicht ausreichend Gehör finden. Daher ist es umso wichtiger, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Die Dame Frau O******** ist ausgenommen ,sie ist eine Kompetente und Hilfsbereite nette Dame.
Christian Reining
Wenn ich könnte würde ich 0 Sterne geben. Die Bewertungen welche hier zu lesen sind decken sich absolut mit meinen Erfahrungen. Besonders die vollschlanke tätowierte Dame an der Ausgabe der Zulassungunterlagen glänzt mit Kompetenz und Höflichkeit. Darüber hinaus ist sie anscheinend auch der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig. Alles in allem kann ich nur sagen weiter so 👍🥳
Einzig die Dame bei Kroschke war ausgesprochen höflich.
Cem Kaplan
Jens Wolf
Katastrophe man läuft Wochenlang seinen Sachen hinterher warte schon seit 2 Monaten auf mein Führerschein sowie die Qualifikationskarte für den Bus die kam zwar aber mit falschem Eintrag usw. usw. Man kann froh sein wenn man da nix zu erledigen hat.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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