Zulassungsstelle in Stadt Andernach

Adresse:

Am Stadtgraben 29
56626 Andernach

Kontakt:

Fax:
02632-9223-20

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jo Fe
Es kann nicht sein das am Dienstag hinkommt um 12.30 und die haben bis 16.00 Uhr offen es wird aber schon gesagt das sie nicht aufnehmen.
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Christoph Milz
Die telefonische Erreichbarkeit findet gar nicht statt!!! Den ganzen Tag versucht jemanden zu erreichen, während der regulären Öffnungszeiten,leider ohne Erfolg.
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Saskia Weiß
Ich bin leider sehr enttäuscht von meinem Erlebnis mit der Zulassungsstelle Andernach. Am Montag habe ich mein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Die Zulassungsstelle wirbt selbst damit, dass dies einfacher und schneller sei. Die Online-Abmeldung funktionierte zunächst problemlos, allerdings musste der Vorgang im letzten Schritt noch manuell von der Zulassungsstelle bestätigt werden. Genau dort blieb der Prozess jedoch hängen. Telefonisch war über mehrere Tage niemand erreichbar und auf meine E-Mail mit der Bitte um Auskunft zum Bearbeitungsstand erhielt ich ebenfalls keine Antwort. Da das Fahrzeug bereits verkauft war und am Freitag abgeholt werden sollte, hatte ich glücklicherweise noch einen Termin vor Ort bekommen. Nach einer Wartezeit von 45 Minuten in einem völlig überhitzten Wartebereich – ohne Wasserspender oder andere Möglichkeit, sich bei den hohen Temperaturen zu versorgen – wurde ich schließlich aufgerufen. Ich schilderte der Mitarbeiterin mein Anliegen. Ihre erste Reaktion war, dass mein Termin umsonst gewesen sei und sie nichts für mich tun könne, da sich der Vorgang “in der Schwebe” befinde. Ich solle einfach abwarten, bis die Online-Abmeldung entweder bestätigt oder abgebrochen werde. Dass dies für mich keine Option war, da das Fahrzeug noch am selben Tag übergeben werden musste, schien zunächst keine Rolle zu spielen. Erst nachdem ich mehrfach auf die Dringlichkeit hingewiesen hatte und schließlich die Vorgesetzte hinzugezogen wurde, erhielt ich die Bestätigung der Außerbetriebsetzung – obwohl ich den Vorgang bereits online bezahlt hatte. Ohne Hartnäckigkeit wäre ich offenbar unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt worden. Besonders enttäuschend finde ich die fehlende Erreichbarkeit, die ausbleibende Kommunikation und die wenig lösungsorientierte Haltung. Der Online-Service kann nur dann als Erleichterung beworben werden, wenn die Bearbeitung anschließend auch zeitnah erfolgt und bei Problemen Unterstützung angeboten wird.
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J M T
Frau Schmidt macht alles möglich! 💐🙏🏻 Sehr sympathisches und bemühtes Team.
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Atlastherapie atlasreflexTh.
Keiner fühlt sich für etwas zuständig und jeder weiß Von Nix. Kompetenz gleich null. In meinen Augen ist das die unfähigste Zulassungsstelle Stelle in ganz Rheinland-Pfalz.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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