Zulassungsstelle in Stadt Andernach
Adresse:
Am Stadtgraben 29
56626 Andernach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Meister Yilmi





Termin gebucht und nach 1 Stunde wurde der Termin einfach gelöscht? Was soll das Leute ich habe extra einen Versicherung abgeschlossen wollte ich morgen früh um 07:28h los fahren und kurz vor 07:57h da sein und was jetzt? Jetzt muss ich weitere 12 Tage warten also dafür gibt's nur 1 Stern! Stellt endlich IT ein damit es ohne Termin läuft wie vor 6 Jahren da ging es auch ohne Termin! Kümmert euch drum alle 6 Schalter ohne wie viel auch da sind alle besetzen und ohne Termin! Kümmert euch drum gilt für alles alle Anliegen im Bürger Büro und stellt eine Dame ein die nur am Telefon sitzt und fragen beantwortet ....Jedenfalls mayen und Koblenz ist zu 100 Prozent besser da muss man den Termin nicht extra bestätigen... baut eure Seite auf so wie die es haben oder lasst euch einfach einfachen! Alles geht und denkt dran stellt Leute ein IT die schnell tippen können und Lust haben zu arbeiten..
Das wars auch schon Tschüss
Michelle Bartz





Super freundlicher Mitarbeiter mit Verständnis und Geduld!So konnte problemlos das alte Auto ab- und das Neue angemeldet werden.Habe dafür den terminfreieen Dienstag genutzt und bereits ab halb 8 gewartet.Das muss man schon vorher einplanen um dran zu kommen.
Und auf vordrängelnde Leute die dann plötzlich Platz 1 sind.Kann aber die Zulassungstelle nichts für.
Klaus - Dieter Matthias





Sehr zuvorkommend und sehr freundlich.
Vielen Dank
Ban Kai





Freundliches Personal, schnelle Abwicklung, pünktlicher Aufruf(Termin online erstellt).
Ein paar Jahre später erreicht man niemanden per Telefon, auch wenn man durchgehend klingeln lässt und definitiv zum richtigen Zeitpunkt anruft. Wir sind echt am Ende. Ein starrer Verwaltungsapparat, der versucht in einer hochdynamischen Umgebung zu überleben...das kann nur schief gehen.
Nelli Dakov





Ich musste hier zu meiner tiefsten Erschütterung das volle Programm an Inkompetenz, Unfreundlichkeit, Null Einfühlungsvermögen einer Behörde erfahren.
3 Personen inkl. Chefin waren nicht in der Lage, sich 5 Minuten Zeit zu nehmen, ein Vollgutachten eines Fahrzeugs richtig zu lesen, weil es bereits 12 Uhr war. In einer Behörde ist die Pauseneinhaltung ja eine Vorschrift!
Und es ist absolut egal, dass man vorher mehrere Stunden gewartet hat.
Dass dadurch einem unnötige Kosten entstanden sind - 100 Euro für TÜV-Bescheinigungen, die überhaupt nicht erforderlich waren.
Dass man 7 Tage danach das Leben einer ganzen Familie neu organisieren muss, weil man ohne Auto nicht weit kommt.
Und wenn man es nachher anspricht, erfährt man, dass man ja selber schuld ist – man hätte selber die Mitarbeiterin auf die Angaben im Gutachten hinweisen müssen!
Ganz besonders toll fand ich jedoch den neuen Service am Dienstag, den einzigen Tag ohne Termine.
Das jahrzehntelang bewährte „Nummer ziehen“ ist ja in den Zeiten der allgemeinen Digitalisierung komplett out!
Stattdessen werden jetzt ganz tolle, handgefertigte, in Folie eingeschweißte Nummernkärtchen mit Stadtwappen-Stempel persönlich von der Chefin alle halbe Stunde mit dem Aufruf:“ Wer hat die Nummer 10 (15, 20 usw.)?“ an die Leute verteilt. Und wenn Kärtchen verschwinden, weil jemand nicht geduldig war und damit abgehauen ist, werden neue Kärtchen gebastelt.
Das hat doch wirklich etwas menschliches und nettes! Dafür haben die Mitarbeiter die notwendige Kompetenz, dafür nehmen sich die Behörden richtig Zeit! Alle anderen können ja warten… und zahlen! Und vorher ausführlich Kfz-Gutachten studieren, damit man den Mitarbeitern den Job erleichtert! Schließlich ist man selber schuld, dass man ein Auto zulassen muss!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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