Zulassungsstelle in Stadt Andernach

Adresse:

Am Stadtgraben 29
56626 Andernach

Kontakt:

Fax:
02632-9223-20

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Klaus - Dieter Matthias
Sehr zuvorkommend und sehr freundlich. Vielen Dank
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Ban Kai
Freundliches Personal, schnelle Abwicklung, pünktlicher Aufruf(Termin online erstellt). Ein paar Jahre später erreicht man niemanden per Telefon, auch wenn man durchgehend klingeln lässt und definitiv zum richtigen Zeitpunkt anruft. Wir sind echt am Ende. Ein starrer Verwaltungsapparat, der versucht in einer hochdynamischen Umgebung zu überleben...das kann nur schief gehen.
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Nelli Dakov
Ich musste hier zu meiner tiefsten Erschütterung das volle Programm an Inkompetenz, Unfreundlichkeit, Null Einfühlungsvermögen einer Behörde erfahren. 3 Personen inkl. Chefin waren nicht in der Lage, sich 5 Minuten Zeit zu nehmen, ein Vollgutachten eines Fahrzeugs richtig zu lesen, weil es bereits 12 Uhr war. In einer Behörde ist die Pauseneinhaltung ja eine Vorschrift! Und es ist absolut egal, dass man vorher mehrere Stunden gewartet hat. Dass dadurch einem unnötige Kosten entstanden sind - 100 Euro für TÜV-Bescheinigungen, die überhaupt nicht erforderlich waren. Dass man 7 Tage danach das Leben einer ganzen Familie neu organisieren muss, weil man ohne Auto nicht weit kommt. Und wenn man es nachher anspricht, erfährt man, dass man ja selber schuld ist – man hätte selber die Mitarbeiterin auf die Angaben im Gutachten hinweisen müssen! Ganz besonders toll fand ich jedoch den neuen Service am Dienstag, den einzigen Tag ohne Termine. Das jahrzehntelang bewährte „Nummer ziehen“ ist ja in den Zeiten der allgemeinen Digitalisierung komplett out! Stattdessen werden jetzt ganz tolle, handgefertigte, in Folie eingeschweißte Nummernkärtchen mit Stadtwappen-Stempel persönlich von der Chefin alle halbe Stunde mit dem Aufruf:“ Wer hat die Nummer 10 (15, 20 usw.)?“ an die Leute verteilt. Und wenn Kärtchen verschwinden, weil jemand nicht geduldig war und damit abgehauen ist, werden neue Kärtchen gebastelt. Das hat doch wirklich etwas menschliches und nettes! Dafür haben die Mitarbeiter die notwendige Kompetenz, dafür nehmen sich die Behörden richtig Zeit! Alle anderen können ja warten… und zahlen! Und vorher ausführlich Kfz-Gutachten studieren, damit man den Mitarbeitern den Job erleichtert! Schließlich ist man selber schuld, dass man ein Auto zulassen muss!
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Meike Meid
Herr Krebs ist dort leider der einzige Ansprechpartner, der sich wirklich Zeit und Mühe gibt. Ansonsten klappt dort gar nichts und es ist absolut unorganisiert… Alle Mitarbeiter sagen was anderes und keiner hat Schuld…
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Eva Becker de Romero
Ich wünsche viel Glück, jemanden telefonisch zu erreichen... habe ich nicht geschafft, an mehreren Tagen zu üblichen Bürozeiten :/ Unterirdisch!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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