Zulassungsstelle im Landkreis Neuwied

Adresse:

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Kontakt:

Fax:
02631-803-386

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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L. T.
Habe heute mein Auto angemeldet. Haben gestern ganz spontan einen Termin für den nächsten Tag gebucht, weil noch einer frei war. Meine vorab per E-Mail erhaltene Nummer wurde nach 5 Minuten aufgerufen und ich war bei der netten Dame Schalter 8, die alles super schnell erledigte. Alles in allem super geklappt.
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Darko Rakic
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Sarah Raasch
Sehr enttäuschend. Termin gehabt, dann 20 min später hereingerufen wurden. Jetzt kommt das beste 👍🏻 45 min Bearbeitung einer Umschreibung. Extrem lächerlich und nicht zumutbar. Von der Unfreundlichkeit wollen wir nicht sprechen. Dies hat nichts mit Arbeit im öffentlich Dienst zutun. Vielleicht sollten sich die Mitarbeiter der Zulassungsstelle mal eine Scheibe von anderen Zulassungsstellen abschneiden.
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S H
Es ist Mittlerweile wohl einfacher, kurz umzuziehen und in einem Anderen Landkreis eine Zulassung zu erledigen als hier. Die Hauptstelle hat gute Öffnungszeiten, aber seit der einführung der Terminvergabe im durchschnitt eine vorlaufzeit von 2-4Wochen. Termine werden gebunkert auf vorrat, hinterrücks verkauft oder für den Zulassungssetvice genutzt, der Bürger dem gestern das auto kaputt geht, der heute ein neues zulassen muss um morgen zu arbeit zu kommen, der hat pech. Ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter langsam genervt sind, liegt wohl daran, dass ein gutes funktionierendes Ticketsystem abgeschafft wurde und durch so einen schwachsinn ersetzt wurde, nun die Bürger auf der Matte stehen, sich beschweren und den Frust an den Mitarbeitern rauslassen. Onliine Anmeldung als Lösung, klappt nur leider selten. Da nicht an jedem Fahrzeugschein oder brief alle nötigen Codes etc angebracht sind. Somit stehen die leute am ende blöd da. Die leute stehen schlange bis ins unermessliche, aber an den Zulassungen wird teils nur 3-4h am tag gearbeitet, danach geschlossen. Den Verantwortlichen hierfür sollte man besser nicht mehr in seinem Bereich angestellt lassen. Die Terminvergabe ist ein Witz hoch 10. alle paar tage werden hier die gegebenheiten und regeld geändert, vor ein paar tagen wars dienstags und donnerstags noch ohne termin möglich, heute wird man oberflächlich behandelt jnd nachhause geschickt!! Eine riesen Frechheit. Ebenso wie der umgang mit zahlenden bürgern, von manchen mitarbeitern (ich rede definitiv nicht von allen) ist das unter aller sau (bezogen auf die hauptstelle neuwied)
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Claudia Lo Iacono
Ich hätte gerne keinen Stern gegeben, aber das ist nicht möglich. Die Zulassungsstelle hat zu Unrecht unser Auto stilllegen lassen, mit der Begründung, die KFZ Steuer sei nicht bezahlt. Sie ist aber bezahlt. Jetzt ist das Hauptzollamt Koblenz so unglaublich nett und hilft uns, aber auch mit dem Hauptzollamt Koblenz möchte der Leiter der Zulassungsstelle nicht kommunizieren. Ein Anruf im Vorzimmer des Landrats brachte mir den hilfreichen Rat ein, einen Termin bei der Zulassungsstelle zu machen. Our tax at work.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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