Zulassungsstelle im Landkreis Neuwied

Adresse:

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Kontakt:

Fax:
02631-803-386

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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I VA
Da könnt ihr Euch Dienstags und Donnerstags um halb 6 vor die Tür legen um um 7:30 Uhr eines von 30 täglich verfügbaren Tickets zu bekommen, dass Eure Zulassung nicht online mit 3 Wochen Wartezeit buchen müsst! Dumme Sprüche von den Leuten da vor Ort gibt's gratis on top ohne Wartezeit! Wegen so einer regierungskonformen Serviceperformance ist Deutschland so kaputt!
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Ingmar Oliver Boos
Unfassbar und absolut inakzeptabel. Wir versuchen seit 3 Wochen!!! über ein Autohaus ein gewerbliches Leasingfahrzeug zuzulassen. Die Hotline ist abgeschaltet, kein Mitarbeiter geht ans Telefon, nicht mal der Amtsleiter ist erreichbar. Wir wissen nicht, wann das Fahrzeug zugelassen wird. Für uns eine absolute Katastrophe, da wir auf das Fahrzeug beruflich angewiesen sind! Das hat eklatante Konsequenzen, wer kommt für den uns entstandenen Schaden auf? Wir werden in jedem Fall juristische Schritte prüfen lassen.
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Chris
Wunschkennzeichen reservieren geht mal wieder nicht Online, Terminvergabe nur noch Online möglich aber keine Termine mehr in den Außenstellen. Man merkt wer hier verantwortlich ist, augenscheinlich unfähiger Behördenleiter Björn Both. Die Kontakt Informationen sind öffentlich einsehbar ich empfehle dem sauberen Herrn Referatsleiter den Unmut einmal per E-Mail oder per Telefon mitzuteilen. Alternativ auch persönlich einmal besuchen und die Meinung mitteilen über das Behördenversagen was er zu verantworten hat. Mitarbeiter extrem arrogant, wird Zeit dass hier mal aufgeräumt wird. Noch eine Information im Nachtrag, ich hatte meine alten Kennzeichen mitgebracht mit den alten Siegeln. Die Dame mit Ihren sehr langen Fingernägel hat mit dann einen messerscharfen Schaber in die Hand gedrückt , ich solle das bitte doch selber abschaben. Grundsätzlich bin ich handwerklich nicht ungeschickt, aber ich bekomme da einen scharfen Gegenstand in die Hand gedrückt habe das noch nie gemacht. Das habe ich so noch nicht erlebt. Neuwied versumpft dank CDU und SPD Sumpf und Leuten wie Herrn Both in Bürokratie und Dreck. Bis dann irgendwann mal einer nicht mehr Geduldig ist und völlig ausrastet. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Und dann werden die Herrschaften die Schuld wieder auf die normalen arbeitenden Menschen schieben.
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Konstantin Baeter
Das ist ein absoluter Witz hier. Nur noch Termine in der gesamten Gemeinde, ausser Dienstags und Donnerstags zwischen 0730 und 1000Uhr. Ist das hier ein Dritte-Welt-Land oder was? Dann muss das Amt eben mehr arbeiten um diesen Missstand zu beseitigen. Absolut nicht akzeptabel.
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Rege
Vor ca. 3 Monaten wurde das System umgeändert man muss jetzt mindestens 2 Wochen auf Termine warten um irgendwas mit dem KFZ machen zu können da vor Ort nur noch 2 Personen arbeiten. Außerdem wird für jeden Termin eine unvorstellbar unpassende Zeitmenge angerechnet wodurch so nur ca. 10 Termine am tag von einer Person gemacht werden. Das alles nur weil die jetzt auf online KFZ Angelegenheiten gesetzt haben die man NUR mit einem online-Ausweise machen kann. Es werden zwar 3 stunden am jeden Dienstag angeboten wo man ohne Termin hinkommt, was an sich eine gute Idee wäre, WENN dann nicht jedes mal 80 Leute kämen um irgendwas zu erledigen WEIL das neue System offensichtlich NICHT funktioniert. Erwähnenswert ist, die Tatsache, dass vor der Umstellung, alles reibungslos geklappt hat und vor Ort nicht mehr als 10-12 Kunden waren (und das bei der Rush-Hour) und man so etwas weniger als eine stunde gebraucht hat um alles zu erledigen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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