Zulassungsstelle im Landkreis Neuwied

Adresse:

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Kontakt:

Fax:
02631-803-386

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mouayad Ghanoum
Ich versuche die ganze Zeit anzurufen, aber den ganzen Tag geht niemand ans Telefon. Wenn ich eine Frage habe, muss ich dann extra eine halbe Stunde dorthin fahren, nur um eine Antwort zu bekommen?
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Gabriel Toth
Unterirdisch! Servicewüste Deutschland. Hier wird gespart, Morgens 7:25 hier als Nummer 50! Es wurden von 10 möglichen ganze 3 Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Wartezeit locker 3 Stunden.
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Heiko Ganss
So Leute. Ich dann auch mal. Nach langem hin und her zufällig mit gaaanz viel Glück einen Termin in der Außenstelle in Dierdorf ergattert. Terminzusage bekommen. Dann eine Stunde früher dort aufgeschlagen. Und? Nix. Zettel an der Tür,das leider geschlossen ist. Danke für ihr Verständnis. Schön! Mehrere andere standen auch da mit großen Augen. Ich ins Auto ab nach Neuwied. Tja,was denkt ihr? Genau. Rammelvoll. Leute mit Campingstuhl und Kaffe und Kuchen davor. Drinnen nicht anders. Terminal zum anmelden schon gesperrt. Also das war auch nichts. Super. Danke. Extra einen Tag Urlaub verblembert. Wer zahlt mir das? Was treiben die Amtsschimmel eigentlich den ganzen Tag? Auto wieder nicht zugelassen bekommen. Wie wahrscheinlich viele andere auch. Deutschland schafft sich ab! Leider. Schade! Unglaublich was da läuft.
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Andreas Kleinschmidt
Leider muss man einen Stern abgeben null komma null wäre angemessen. Der mieseste Service unter der Sonne. Ihr solltet euch schämen so mit den Leuten umzugehen die euch bezahlen. Die Website sollte auch mal aktualisiert werden.
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David Guzday
Wofür braucht man einen Termin um sein Fahrzeug zuzulassen? Was war denn verkehrt an der Version mit den Nummern ziehen? Immer Bescheuerter.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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