Zulassungsstelle im Landkreis Neuwied
Adresse:
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Johann Hoffmann
Elke Vogel
Ich bin beeindruckt. Habe Donnerstagabend einen Online-Termin für Freitagmorgen gebucht. Wir kamen pünktlich dran, die Abwicklung war perfekt und die Dame, die uns bedient hat war sehr freundlich und kompetent. Bei dieser Terminplanung kann sich die Stadtverwaltung Neuwied noch einige Tipps abholen, denn dort hat man wesentlich längere Wartezeiten. Nochmals vielen Dank.
NiroStar
Mit Termin keine Wartezeit wobei ich glaube selbst ohne Termin gibt es hier keine Wartezeit. War in den letzten 6 Jahren 3mal da und hab nie länger als 15min ohne Termin gewartet. Nettes Personal. Da machen Behördengänge Spass.
Markus Roth
Wartezeit nur 15 Minuten!
Raj
Sehr nettes hilfsbereites Personal. Termin nicht unbedingt notwendig.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Apr. 2020
Schaltgetriebe
45.500 km
Benzin
Schwarz
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 14680
Hyundai i20 1.0 T-GDi 100PS Trend Navi|Kamera|CarPlay
März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.990,01 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.