Zulassungsstelle im Landkreis Neuwied

Adresse:

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Kontakt:

Fax:
02631-803-386

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Berthold Heckmannn
Kaotische zustände !! Ich war um 5:45 vor den Toren der 4. … 9:00 fertig!!! Online Termine gibt es keine !!! Das ist seid Monaten so!! Behördenleiter scheitert mit Erklärungsversuchen vor 30 wartenden Bürgern. Ab Mitte August gibt es garkeine freie Öffnungszeiten mehr. Dann ist das private zulassen von Kfz ein lottospiel. Man ist gezwungen ständig (24/7) einen onlinetermin zu suchen, der dann 3-4 Wochen später möglich ist.
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Stephanie Mesenholl
Um sein Auto an,- oder umzumelden kann man sich einen Tag Urlaub einreichen. Wenn man nicht pünktlich VOR 07:30 Uhr an der Tür steht, bekommt man schon kein Ticket mehr. Das neue System lässt alle frustrieren: die Kunden und auch die Mitarbeiter. Fällt jemand wegen Krankheit aus, sitzt man gute paar Stunden hier. Ich habe das Glück, nicht so oft ein Auto anmelden zu müssen. Andere müssen aus beruflichen Gründen damit arbeiten und dieses System ist dafür absolut bescheiden!!!
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Alex Balanetskyi
Ich denke, sie sollten mehr auf die Bewertungen der Bürger achten, um die Servicequalität zu verbessern. Als ich dort war, waren alle Plätze frei, aber niemand wollte mich bedienen – ich wurde ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Man schlug mir vor, einen Termin zu buchen – in zwei Wochen. Ich bin jedoch komplett auf mein Auto angewiesen und habe nicht so viel Zeit, um jeden Tag hierher zu fahren. Bitte ersetzen Sie die Online-Terminvergabe durch eine lebende Warteschlange!!!!
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Sabine Limbach
Katastrophe von 7-11.30 Uhr gewartet für eine Kfz Anmeldung geht garnicht 🙈 Bürodame freundlich 👍
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Martin Beyer-Fernengel
Termine sind Mangelware. Service sehr freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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