Zulassungsstelle im Landkreis Kusel

Adresse:

Trierer Str. 49-51
66869 Kusel

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06381-424-126

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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ST L
Meine Erfahrung mit der Kreisverwaltung war gemischt. Meine Anliegen wurden über einen längeren Zeitraum nur sehr schleppend bearbeitet. Statt einer zielgerichteten Prüfung der Sachverhalte wurden zahlreiche zusätzliche Anforderungen gestellt, deren Erforderlichkeit aus meiner Sicht fachlich und rechtlich nicht immer nachvollziehbar waren. Auf entsprechende Rückfragen und Erläuterungen erfolgte zunächst keine erkennbare weitere Bearbeitung, wodurch sich die Verfahren unnötig verzögerten. Gerade bei Angelegenheiten, die für Betroffene von großer Bedeutung sind, wünsche ich mir eine zügigere Bearbeitung, mehr Fachsicherheit und eine transparentere Kommunikation. Positiv hervorheben möchte ich jedoch, dass durch die Einbindung weiterer unterstützender Fachkräfte schließlich Bewegung in den Vorgang kam und der Prozess deutlich beschleunigt werden konnte. Dies führte letztlich zu einer konstruktiveren Bearbeitung und einer Lösung der Anliegen. Insgesamt bleibt der Eindruck, dass Verfahren effizienter und fachlich sicherer gestaltet werden könnten. Aufgrund der letztlich erfolgreichen Unterstützung durch weitere Beteiligte vergebe ich 3 von 5 Sternen.
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Olangaru Bullan
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Anahit Yeghyan
Man bekommt alle Fragen beantwortet.
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Viktor Trotzki
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Karlheinz Ihli
Immer nett und zuvorkommend

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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