Zulassungsstelle im Landkreis Birkenfeld

Adresse:

Feckwailerhaide 15
55765 Birkenfeld

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06782-153-91

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Barbara Watson
Vielen Dank für die Geduld und Unterstützung von Herrn Stark, zunächst bei der telefonischen Auskunft und dann bei der Erledigung der Anmeldung durch die Damen, die den Papierkram erledigten.
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Anonym T2
Ich war heute ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Mir wurde direkt und ohne große Prüfung gesagt, dass ohne Termin nichts möglich ist – was ich grundsätzlich verstehen kann. Allerdings wurde kurz nach mir eine andere Frau ohne Termin hereingelassen und bekam eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ungleichbehandlung ist absolut unprofessionell und unfair. Wenn Regeln gelten, dann bitte für alle gleich. Sehr enttäuschend!
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Paul Witchen
Ich bin eher unzufrieden mit der Online Terminvergabe!!! Und stink sauer das es seit Monaten die Funktion Online abmelden nicht funktioniert... Anscheinend betrifft es wieder mal nur unsere KREISSTADT BIRKENFELD.
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Faschingskoenig_com Troppo Belli GmbH
Der Faschingskoenig hatte eine durchweg positive Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Birkenfeld. Die Mitarbeiter sind äußerst freundlich und hilfsbereit. Die Abläufe waren unkompliziert und ich konnte meine Anliegen schnell und effizient erledigen. Besonders schätze ich die klare Kommunikation und die professionelle Beratung. Ein großes Dankeschön an das gesamte Team – so macht Behördengang Spaß! Ich kann die Zulassungsstelle nur wärmstens empfehlen!
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Böß Rainer
Bin ehrlich gesagt begeistert. Online-Anmeldung mit sofortiger Termin-Bestätigung. Später noch mal Termin-Erinnerung per E-Mail. Sehr freundliche Mitarbeiterinnen und ein eingespieltes Team auf der Zulassungsstelle in Birkenfeld. In weniger als 10 Minuten war die Fahrzeug-Anmeldung einschließlich Druck neuer Kennzeichen erledigt. Toller Service.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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