Zulassungsstelle im Landkreis Birkenfeld

Adresse:

Feckwailerhaide 15
55765 Birkenfeld

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06782-153-91

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marketing
0 von 100 Punkten. Sehr schlechte Erfahrung bei der Zulassungsstelle Birkenfeld. Ich habe nach einem Kurzzeitkennzeichen gefragt, aber man hat mir keine klare Antwort gegeben, nur "Nein". Auf meine Nachfragen habe ich keine Begründung bekommen. Am Ende musste ich sogar zur Polizei gehen, und dort sagte man mir, dass das Kennzeichen auf ein anderes Auto registriert sei. Das ist für mich unverständlich. Die Mitarbeiter hier sollten dringend ausgetauscht oder besser geschult werden. So ein Verhalten ist inakzeptabel.
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Dominik Werle
Online-Termin ✅️ freundliche und schnelle Bearbeitung vor Ort ✅️ alles bestens 👍 Danke und Grüße ans komplette Team 🤝
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Barbara Watson
Vielen Dank für die Geduld und Unterstützung von Herrn Stark, zunächst bei der telefonischen Auskunft und dann bei der Erledigung der Anmeldung durch die Damen, die den Papierkram erledigten.
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Anonym T2
Ich war heute ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Mir wurde direkt und ohne große Prüfung gesagt, dass ohne Termin nichts möglich ist – was ich grundsätzlich verstehen kann. Allerdings wurde kurz nach mir eine andere Frau ohne Termin hereingelassen und bekam eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ungleichbehandlung ist absolut unprofessionell und unfair. Wenn Regeln gelten, dann bitte für alle gleich. Sehr enttäuschend!
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Paul Witchen
Ich bin eher unzufrieden mit der Online Terminvergabe!!! Und stink sauer das es seit Monaten die Funktion Online abmelden nicht funktioniert... Anscheinend betrifft es wieder mal nur unsere KREISSTADT BIRKENFELD.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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