Zulassungsstelle im Landkreis Bad Dürkheim

Adresse:

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim

Kontakt:

Fax:
06322-961-3350

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas van Marwick
Heute morgen um 7:29 kam ich an der Zulassungsstelle in Bad Dürkheim an und Stand mit 4 Anderen vor der Tür. Es wurde pünktlich geöffnet und die 4 vor mir holten sich Ihre "Marke" jeweils begleitet von einem PING für den freien Schalter. Auch bei meiner 5. Marke ertönte sofort das PING und ich konnte direkt an einen Schalter um mein Fahrzeug abzumelden. Ruck Zuck erledigt und um 7:36 Uhr saß ich wieder auf meinem Fahrrad um zurück nach Wachenheim zu fahren. Ich glaube nicht, dass die Zeit noch zu toppen ist. Wahnsinn, besser geht es wohl kaum!
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Fabian Stapf
Leider kann man keine 0 Sterne vergeben, sonst hätte ich es getan. Die Dame am Schalter 1 – ein Paradebeispiel dafür, wie man jeden Kundenkontakt so unangenehm wie möglich gestalten kann. Freundlichkeit? Fehlanzeige. Kompetenz? Müsste man erstmal googeln. Ich hatte das Gefühl, ich sei beim Casting für eine neue Staffel “Servicewüste Deutschland – Live am Schalter”.
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Ralf Liebscher
Wie bei den letzten Malen sehr freundlich, professionell und schnell. Fahrzeug in 6 Minuten abgemeldet! Gute Arbeit und tolle Organisation, danke.
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Frank Welker
Spiegelt ggf. nicht alle Anderen Wer an die Dame von Annahme 1 kommt🫣 Besser gleich eine neue Nummer ziehen. Geht garnicht
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Stefan Wemhoener
Bin positiv überrascht: schnell, freundlich und kompetenter Service bei meiner Zulassung!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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