Zulassungsstelle im Landkreis Alzey-Worms

Adresse:

An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey

Kontakt:

Fax:
06731-408-84444

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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P H
Seit Corona nur noch katastrophal. Nur noch mit Termin. Hier muss man im Durchschnitt 2 Wochen Wartezeit einplanen. Abmeldung geht aber komischerweise jederzeit!? Bei der Ausgabe soll man sich anmelden, endet aber immer im Chaos da Ausgabe ja eigentlich die Papiere und Kennzeichen stempeln soll? Ich hatte zuletzt 2 Wochen auf meinen Termin gewartet und dann trotzdem noch 55 Min Wartezeit mit 12 Personen vor mir. Bei mir hat eine Zulassung/Ummeldung noch nie länger als 5 Minuten gedauert, warum muss ich aber 2 Wochen auf einen Termin warten und eine Abmeldung (auch 5 Minuten) geht jederzeit? Totaler Personalmangel. Von 7 Schaltern sind mit Glück mal 2-3 Schalter besetzt. Und dann kosten 3 Stempel und 2 Blatt Papier noch ein Haufen Geld. Für so eine Behörde sollte man sich schämen.
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Stefan R.
..Terminfenster exakt eingehalten, schnell und kompetent
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Edis Sunguri
Zwei Mitarbeiter sind genervt, dass ich trotz telefonischer Vereinbarung kam, um mein Auto abzumelden. Vor dem Eingang steht zudem noch geschrieben, dass für eine Abmeldung kein Termin nötig ist. Der Mitarbeiter an der Anmeldung war darüber wohl weniger erfreut und "lachte", warum wir hierher kamen und wies uns darauf hin, dass wir woanders hingehen sollten und warum er sich diese extra Arbeit machen solle. 1. Ist es einer Person selbst überlassen, wo man das Auto abmeldet! 2. Wenn man sich über seinen Job beschwert, sollte man sich ehrlich mal Gedanken machen Zudem galt wohl als extra Arbeit, dass man überhaupt arbeiten muss. Denn als ich ankam, war sonst niemand dort. Die Dame, die die Abmeldung für mich durchführte, war aber sehr nett!
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lin dr.
Wer hier ein Auto anmelden möchte, kann erst einmal zwei Wochen Wartezeit erwarten + genervte Mitarbeiter am Telefon, die absolut keine Lust haben. Vorher war das nicht so, jetzt kann man nach einem Autokauf erstmal zwei Wochen laufen. Schön dass nicht jeder einen Zweitwagen besitzt 🙂 Nicht einmal einen Stern verdient
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Peter Dassow
Eigentlich sind die Mitarbeiter dort immer freundlich und kommen auch ihrer Arbeit gewissenhaft nach. ABER: Bei der Online Terminvergabe wird mir als erster möglicher Termin ein Datum in 2 Wochen genannt. Wie soll man dann ein Fahrzeug vom Händler kaufen und abholen können? Echte Realsatire...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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