Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler

Adresse:

Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt:

Fax:
02641-975-455

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rabie Haji
Ich weiß nicht warum hier fast alle Mitarbeiter kein Lust haben zu arbeiten bzw. total unfreundlich sind aber das trifft vor allem auf 99% der Mitarbeiterinnen der KFZ Zulassungsstelle zu. Kein Hallo, kein Danke, kein bitte, kein tschüss, kein Lächeln, gar nichts. Liebe Leute, Ihr werdet unteranderem von meinem Steuergeldern bezahlt… Ihr arbeitet für das Land. Da darf ich wirklich etwas Höflichkeit und Respekt erwarten, genau so wie Ihr behandelt werden wollt. Über das Zeitmanagmet wurde hier genug gesagt in denn Rezensionen gesagt…
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Anja Schulze
Ich habe mich ziemlich geärgert, daß ich erst 10 Tage nach dem Autokauf dieses bei übrigens sehr netten Mitarbeiterinnen, anmelden konnte. Wenn ich dann aber mitbekomme, daß 1 Kunde in einer Woche 12 Termine reserviert und keinen davon wahrnimmt und auch nicht storniert, bin ich wirklich fassungslos. Es liegt nicht an den Mitarbeitern, nicht am Terminvergabeverfahren und nicht an der Institution Kreisverwaltung. Einzig und allein jeder einzelne von uns ist in der Verantwortung uns das Leben zu erleichtern.
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Andreas Röttjer
Nachdem ich einen Online Termin vereinbart hatte (war super einfach), könnte ich über das Terminal im Eingang meine Nummer eingeben und wurde 3 Minuten später per Name aufgerufen. Wo gibt es so etwas noch!? Die Mitarbeiterin war sehr nett (Grüße an Schalter 1) und ich war nach kurzer Bearbeitungszeit fertig. Daumen hoch und 5 Sterne für diesen Service! Das Parken in der Tiefgarage ist für Besucher der Zulassungsstelle übrigens kostenlos!
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Helmut Becker
Danke Frau Hafner, Frau Schäfer, Fr. Schüller-Müller & Herr Stefan Jaenecke fuer Ihre freundliche, professionelle & kompetente Abarbeitung meiner leicht komplizierten Vorgänge ! Wenn man(n) so sauber auf allen Aemtern in D behandelt würde, wäre viel S einfach + schneller, schönes WE !
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Brer Alsafar

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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