Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler

Adresse:

Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt:

Fax:
02641-975-455

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Em
Den ersten Stern gibt's, weil weniger nicht geht, den zweiten haben sie Herrn Jaenecke zu verdanken - wer einen kompetenten und lösungsorientierten Mitarbeiter sucht, für den Freundlichkeit kein Fremdwort ist, geht zu ihm/fragt nach ihm! Ich hatte im Vorlauf am Morgen mit einer Kollegin zu tun, die nicht hätte respektloser und unfreundlicher sein können. Sowas habe ich noch nie erlebt, nirgendwo. Ich hatte ein dringendes Anliegen, über das ich mich erkundigen wollte, ich kam gar nicht zu Wort, wurde angepflaumt, sie wisse nicht, woran es liegt und schlussendlich wurde ich sogar angeschrien am Telefon und es wurde aufgelegt. Höchst unprofessionell und asozial und sowas arbeitet "für" den Bürger. Ganz schlimm. Nachdem ich bei der Verwaltung der Gemeinde darüber Beschwerde einreichte, bekam ich einen anderen Kontakt in der Zulassungsstelle. Auch diese Dame war eher genervt, lustlos und unfreundlich im Ton und ebensowenig an einer Lösung orientiert. Allerdings konnte diese mir plötzlich den "Grund" für die Verzögerung aus dem System vorlegen, nämlich dass eine postalische Zustellung nicht funktioniert hat. Es ging nur darum vorliegende Unterlagen abzuholen, nicht mehr, nicht weniger, sie könne mir aber da jetzt nicht weiterhelfen, ich müsse auf den nächsten Tag warten. Es würde sich also noch weiter verzögern, obwohl ich schon tagelang eine Rückmeldung erfragt hatte. Schlussendlich meldete sich Herr Jaenecke kurz darauf bei mir und bot mir unkompliziert an die Unterlagen noch am selben Tag selbstverständlich abholen zu können. Er war sehr freundlich im Umgang und konnte mir innerhalb von Sekunden eine einfache Lösung anbieten. So einfach hätte es sein können, von Anfang an. Vielen Dank an Herr Jaenecke! Die beiden Damen, insbesondere die erste, gehören jedoch aus dem Amt verbannt, das ist mehr als rufschädigend für eine Behörde, auf die man als Bürger schlichtweg angewiesen ist. Bzgl. der ersten Dame wird auch eine formelle Beschwerde an das Landratsamt erfolgen und das rate ich auch jedem, sonst hat sowas nämlich freie Hand und das darf nicht sein.
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Grobi Grobsn
Ich war dort nach ewig langer Terminwartezeit dann endlich soweit. Oh Herr im Himmel, bitte lass bald Schluss sein mit all diesem Irsinn auf den Ämtern und dem KAFKAESKEM Umgang mit den Bürgern. Dringend mehr Digitalisierung damit unsere "arbeitswütigen" Beamten endlich weg sind.... jemand sollte eine Analyse fahren, was sozialwirtschaftlicher Schaden entsteht nur durch diese absolut Bürgerfeindliche Arbeitspolitik. Mein Termin war eigentlich zwischen Tür und Angel abzuarbeiten aber nein es bedarf ja mittlerweile immer eine Terminvergabe....
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Jürgen Kühl
3 1/2 Wochen Wartezeit für eine KFZ- Ummeldung ist eine Frechheit.
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Neon Neon
3 Wochen Wartezeit für einen Termin zur Kfz-Zulassung. Ich weiß auch nicht, was das für Leute sind, die das hier alles in höchsten Tönen loben, nach 10 Minuten fertig und so. Früher hat man eine Stunde gewartet, heute drei Wochen, wie kann man das denn positiv finden? Mehr braucht man ja wohl dazu nicht zu sagen. Früher ging es direkt mit etwas Wartezeit. Wofür zahlt man eigentlich mittlerweile 70 bis 80% des Einkommens an Steuern?
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max mustermann
Null Sterne wären angemessen. Ewig auf einen Termin warten und trotzdem Wartezeiten. Während dessen wir von den Beamten gequatscht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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