Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler

Adresse:

Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt:

Fax:
02641-975-455

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wilhelm Wallenfang
Von bürgernah kann bei der Zulassungsstelle Ahrweiler keine Rede sein. Bei der Zulassung eines Neufahrzeuges wurde im Vorgang darauf hingewiesen das eine Ausnahmegenehmigung des Herstellers vonnöten ist. Diese in wenigen Minuten nachzureichen wurde untersagt und auf einen neuen Termin hingewiesen.
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Winfried Rösgen
Freundlich, hilfsbereit, effizient, mehr gibt es nicht zu sagen
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Novy
Sehr nette Mitarbeiter, hat freundlich meine KFZ Zulassung durchgeführt, obwohl ich keinen Termin hatte.
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Toni
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, die Zulassungsstelle Ahrweiler zu besuchen, und ich muss sagen, es war eine katastrophale Erfahrung. Die Mitarbeiterin scheint das Wort "Freundlichkeit" nicht zu kennen. Man wird von ihr von oben herab behandelt, als wäre man ein Bittsteller, der stört. Besonders enttäuschend war, dass ich, nachdem ich wegen einer Baustelle vor dem Haus etwas zu spät kam, von der Mitarbeiterin unhöflich darauf hingewiesen wurde, dass freitags um 12 Uhr "auch mal Feierabend" ist. Während andere Leute jeden Freitag bis mindestens 17 Uhr arbeiten, scheint Kulanz hier wohl ein Fremdwort zu sein. Diese Art von Verhalten zeigt einmal mehr, dass eine vernünftige Softwarelösung ein wesentlich besserer Ersatz für diese bürokratischen Prozesse wäre. Anstatt tagelang auf einen Termin zu warten und sich dann mit unfreundlichem Personal herumzuschlagen, könnte man alles online und stressfrei erledigen. Das ganze Erlebnis ist ein lebender Beweis dafür, dass es höchste Zeit ist, Parteien zu wählen, die den Bürokratieabbau ganz oben auf ihrer Agenda haben. Diese überflüssigen Prozesse und die damit verbundenen negativen Erfahrungen sind in der heutigen digitalen Welt einfach nicht mehr tragbar.
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KOHLE fürs AHRTAL e.V.
Leider musste ich HEUTE eine sehr negative Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Ahrweiler hinnehmen! Ein unvergleichliches Beispiel an bürgerfremden Verhalten wurde an denn Tag gelegt!! Jeglicher Versuch eine einvernehmliche Lösung zu finden wurde kategorisch abgelehnt! Gemäß dem Motto "wo ein Wille, da ein Weg" lässt es sich hier nicht leben .... SCHADE !!!! Hätten wir in dem Zeitraum nach der Flut solch ein stoisches Verhalten an den Tag gelegt, wären wir falsch am Platz gewesen!!! Gelebte Bürokratie heißt auch Lösungen zu finden...bei der Zulassungsstelle Ahrweiler scheinbar ein Fremdwort ...! Siehe mal die Verbandsgemeinde Altenahr...da klappt's mit der Bürgernähe...!!! Joachim Klink 1. Vorsitzender KOHLE fürs AHRTAL e.V.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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