Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler
Adresse:
Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Mike Bauch





Da es keine - Sterne gibt und ich min. Einen vergeben muss. Jeder der sich ein neues Kfz Anschaffen möchte, sollte sich vorher über einen Termin informieren. Eine Wartezeit von 2 Wochen plus scheint keine Seltenheit zu sein. Ohne Terminvergabe hat man keine Chance. Es ist ein Trauerspiel der Behörden und wenn man aufgrund eines defekten Kfz sich ein neues Anschaffen muss, kann der Bürger sehen wo er bleibt.
Mein nächster Schritt ist der Digitale Ausweis, dann kann ich alles online durchführen und die Behörden brauchen sich in der Zukunft nicht wundern wenn Arbeitsplätze weg fallen.
Das kann ich derzeit nur allen Empfehlen.
Von vor drei Jahren, wo noch alles gut funktioniert hat:
Sehr schnell, freundlich und kompetent.
Dirk Amendt





Habe am 3. April mein Auto zugelassen. Ist alles super gelaufen und die Damen waren sehr freundlich.🚗👍
Grobi Grobsn





Oh Herr im Himmel, bitte lass bald Schluss sein mit all diesem Irsinn auf den Ämtern und dem KAFKAESKEM Umgang mit den Bürgern. Dringend mehr Digitalisierung damit unsere "arbeitswütigen" Beamten endlich weg sind.... jemand sollte eine Analyse fahren, was sozialwirtschaftlicher Schaden entsteht nur durch diese absolut Bürgerfeindliche Arbeitspolitik.
Dieter Pöschmann





Erstens Führerscheinstelle total unfreundlich besonders die Blonde Dame , brauchte eine Auskunft wegen lkw Führerschein verlängerung, die war sowas von unfreundlich hab mich rumgedreht und bin gegangen. Wenn ich so eine arbeitsmoral hätte an dern stelle bleibt man ambesten zuhause.
Hab mich in niederzissen gewandt die waren zuvorkommend. Und in Ahrweiler führerscheinstelle 2 Std versucht anzurufen keine Reaktion deshalb war ich persönlich da, aber da sieht mich keiner mehr . Desshalb nur 1 punkt.
Tibor Bujdosó





Um einem lösungsorientierten Umgang mit den Kunden/Bürgern geht es hier gar nicht☝️
Es kommt noch oben drauf, die bekommen das noch von unseren Steuergelder sogar bezahlt☝️
Für Unfreundlichkeit würde ich 5 Sterne geben☝️
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
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