Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler

Adresse:

Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt:

Fax:
02641-975-455

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daniela Traversin
Wir haben unser Auto online angemeldet. Hat gut funktioniert und den digitalen Fahrzeugschein haben wir einen Tag später erhalten. Danke an Herr Weber, der uns telefonisch zurück gerufen hat und mit einer Auskunft zur Nummernschild Reservierung informiert hat. Ebenso danke an der Herrn von der Zentrale für seine Geduld.
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Udo Monreal
Und das im Zeitalter der Digitalisierung - erst kommt man tagelang nicht zu einer möglichen Terminbuchung, dann nach persönlicher Vorstellung einen Termin zur Neuwagenzulassung in mehr als 4 Wochen bekommen! Ich wäre ja auch in eine Nebenstelle gefahren, aber auch das ist nicht möglich! Wer denkt eigentlich auch an die Kfz -Händler, die Kundenneufahrzeuge nun wochenlang herumstehen haben...ich habe seit über 40 Jahren diverse Fahrzeuge in der Zulassungsstelle AW zugelassen, man ging hin, zog eine Wartemarke und konnte dann nach gewisser Zeit das Auto zulassen... Das waren noch Zeiten und wesentlich bürgerfreundlicher, als die (nicht funktionierende) Webseite mit Terminvergaben, die weder praktikabel, noch bedarfsgerecht erscheinen! Gruß Ein überaus enttäuschter Bürger!
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00 Schneider
Einfach UNFASSBAR!!!! KEIN Termin in den kommenden 4 Wochen (!!!) verfügbar - auch in KEINER Außenstelle!! Die auf der Internetseite angegebenen Tel-Nr zur Terminvereinbarung ist jetzt schon seit 10 Tagen (!!!) nicht erreichbar und auf eine eMail-Anfrage erhalte ich eine schwindelige Standardantwort mit Verweis auf die Online-Terminvereinbarung 😭😭😭😭 Ohne Termin wird man einfach wieder nach Hause geschickt. Ich frage mich, wie ein solcher Zustand über einen Zeitraum von MONATEN ohne Konsequenzen gedulded werden kann!? Ich will dort doch nicht aus privatem Vergnügen hin!!! Es sollte Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Ende hageln...!!!!
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Leslie Armbrüster
Ich habe mein Auto online zugelassen und hatte innerhalb von 3 Werktagen alle Unterlagen + Kennzeichen da. Die haben das super schnell bearbeitet. Vielen Dank!!!
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H. E.
4 WOCHEN WARTEZEIT FÜR DAS ANMELDEN EINES PKW?!??!?? Absolute Frechheit!!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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