Zulassungsstelle im Landkreis Ahrweiler

Adresse:

Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt:

Fax:
02641-975-455

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Grobi Grobsn
Oh Herr im Himmel, bitte lass bald Schluss sein mit all diesem Irsinn auf den Ämtern und dem KAFKAESKEM Umgang mit den Bürgern. Dringend mehr Digitalisierung damit unsere "arbeitswütigen" Beamten endlich weg sind.... jemand sollte eine Analyse fahren, was sozialwirtschaftlicher Schaden entsteht nur durch diese absolut Bürgerfeindliche Arbeitspolitik.
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Dieter Pöschmann
Erstens Führerscheinstelle total unfreundlich besonders die Blonde Dame , brauchte eine Auskunft wegen lkw Führerschein verlängerung, die war sowas von unfreundlich hab mich rumgedreht und bin gegangen. Wenn ich so eine arbeitsmoral hätte an dern stelle bleibt man ambesten zuhause. Hab mich in niederzissen gewandt die waren zuvorkommend. Und in Ahrweiler führerscheinstelle 2 Std versucht anzurufen keine Reaktion deshalb war ich persönlich da, aber da sieht mich keiner mehr . Desshalb nur 1 punkt.
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Tibor Bujdosó
Um einem lösungsorientierten Umgang mit den Kunden/Bürgern geht es hier gar nicht☝️ Es kommt noch oben drauf, die bekommen das noch von unseren Steuergelder sogar bezahlt☝️ Für Unfreundlichkeit würde ich 5 Sterne geben☝️
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Nici W
Alle sehr freundlich
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Kawa abdo
Wenn es gar keine sterne geben würde dann null sterne keine hilfsbereitschaft nur weg geschickt mit neuen termin obwohl nichts los war und die mein anliegen schnell bearbeiten können.. Aber wen die mal irgendwo was wollen dann meckern die auch. Und wen man an seinem termin kommt muss man 20 minuten warten das ist ja selbstverständlich...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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