Zulassungsstelle in Stadt Wuppertal

Adresse:

Müngstener Str. 10
42285 Wuppertal

Öffnungszeiten:

Mo.-Mi.:  07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Do.:         07.00 Uhr - 13.00 Uhr
               14.00 Uhr - 17.00 Uhr                   
Fr.:           07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Eine Vorsprache beim Straßenverkehrsamt ist ausschließlich nur mit Termin möglich!

Online Service der KFZ Zulassungsstelle

Es ist nun möglich, Anträge wie

  1. Neuzulassung
  2. Umschreibung
  3. Wiederzulassung
  4. Adressänderung (ohne Authentifizierung möglich)
  5. Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen (ohne Authentifizierung möglich)
  6. internationaler Fahrzeugschein
  7. Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I
  8. Feinstaubplakette
  9. Kurzzeitkennzeichen
  10. Ausstellung einer 100 km/h Plakette

Zugang zum STVA Portal der Stadt Wuppertal / online Service des Straßenverkehrsamtes.

Zu beachten ist, dass bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Auch ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen zu beantragen.

In Folge der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten verschickt und die Zulassungsbescheinigung Teil II wird separat verschickt.

Wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge ab September 2023:
 
Mit dem Start der IKFZ Stufe 4 wird ein sofortiges Losfahren, nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, für Sie als Antragssteller*in möglich sein. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Der Zulassungsnachweis muss, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
 
Auf Antrag kann in Zukunft die Neuzulassung eines Fahrzeug auch als Tageszulassung vorgenommen werden. In diesem Fall bedarf es hier keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Wird das Fahrzeug jedoch am Tag der Zulassung in Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichenschilder ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden und der vorläufige Zulassungsnachweis gutsichtbar in der Frontscheibe ausgelegt werden. Zu beachten ist bei der Tageszulassung, dass das Fahrzeug noch am gleichen Tag der Zulassung ab 24 Uhr als außerbetriebgesetzt gilt und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden darf.
 

Rezensionen:

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Sinan
Ich bin selber im öffentlichen Dienst tätig aber die Stadt Wuppertal, egal ob im Bürgerbüro oder Straßenverkehrsamt, ist einfach ein Armutszeugnis und eine Zumutung für jeden normal arbeitenden Bürger. Ich versuche seit über zwei Wochen mein Fahrzeug nach beruflicher Rückkehr aus dem Ausland erneut auf mich zuzulassen und musste bereits mehrere hundert Euro für einen Mietwagen ausgeben weil es einfach keine Möglichkeit gibt das Auto schnell und effizient anzumelden. Mittlerweile liegen meine Schilder seit über einer Woche bei einem Zulassungsdienst dem ebenfalls die Hände gebunden sind. Was hier in der Stadt für Dienstleistungen angeboten werden ist eine einzige Frechheit! (Beispiel: Verschicken einer einfachen Meldebescheinigung dauert 2(!!) Wochen und kostet 9€) Ich bin froh wenn ich in zwei Monaten endlich aus dieser Stadt wegziehen kann. Nie wieder Wuppertal!
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Sebastian Appel
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Roman Kalle
Der schlechteste online Termin Service Deutschlands.
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Uğur Koçak
Ich habe ein Auto gekauft und warte nun seit 2 Wochen auf einen Termin. Mittlerweile ist mein altes Auto defekt, habe kein Fahrzeug mehr. Nach dem abmelden darf ich das Auto auch nirgendwo stehen lassen, um es zu verkaufen bzw. vom Schrott abholen zu lassen. Das ist alles mühselig, es wird einem erschwert.
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Markus Rennings
Ging sehr schnell, Termine muss man allerdings Wochen im voraus buchen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 14160

Hyundai i20 1.0 Turbo 100PS Advantage+ Navi|Kamera|LED

Sept. 2020
Schaltgetriebe
75.200 km
Benzin
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Nr.: 13723

Hyundai i20 1.0 TURBO 100 PS Style Kamera|Klima|CarPlay

Apr. 2020
Schaltgetriebe
45.500 km
Benzin
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74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

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Nr.: 14680

Hyundai i20 1.0 T-GDi 100PS Trend Navi|Kamera|CarPlay

März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

15.990,01 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Stadt Wuppertal

Die Zulassungsstelle im Landkreis Fulda bietet Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung. Um den Bürgern entgegenzukommen, sind die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt: Montag bis Mittwoch sowie Donnerstagvormittag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass ein Besuch beim Straßenverkehrsamt ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin möglich ist.

Für diejenigen, die den Weg zur Zulassungsstelle vermeiden möchten, bietet das STVA Portal der Stadt Wuppertal einen umfangreichen Online-Service. Hier können Sie zahlreiche Anträge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Adressänderungen, Außerbetriebsetzungen von Wuppertaler Fahrzeugen, Beantragung eines internationalen Fahrzeugscheins, Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I, Bestellung einer Feinstaubplakette, Beantragung von Kurzzeitkennzeichen und die Ausstellung einer 100 km/h Plakette bequem von zu Hause aus erledigen. Für einige Dienste wie die Adressänderung oder die Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen ist keine Authentifizierung erforderlich.

Bei der Umschreibung oder Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel ist zu beachten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt sein muss. Eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen ist über diesen Service nicht möglich.

Nach der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten schnellstmöglich nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten, die Zulassungsbescheinigung Teil II separat versendet.

Ab September 2023 gibt es wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge. Mit der Einführung der IKFZ Stufe 4 wird es möglich, sofort nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der bis zur Zustellung der Zulassungsunterlagen, jedoch maximal 10 Tage, gut sichtbar in der Frontscheibe auszulegen ist. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.

Die Adresse der Zulassungsstelle lautet: Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal. Nutzen Sie die angebotenen Services für eine einfache und effiziente Abwicklung Ihrer Kfz-Zulassungsangelegenheiten.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern