Zulassungsstelle in Stadt Wuppertal
Adresse:
Müngstener Str. 10
42285 Wuppertal
Öffnungszeiten:
Mo.-Mi.: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Do.: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Fr.: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Eine Vorsprache beim Straßenverkehrsamt ist ausschließlich nur mit Termin möglich!
Online Service der KFZ Zulassungsstelle
Es ist nun möglich, Anträge wie
- Neuzulassung
- Umschreibung
- Wiederzulassung
- Adressänderung (ohne Authentifizierung möglich)
- Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen (ohne Authentifizierung möglich)
- internationaler Fahrzeugschein
- Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I
- Feinstaubplakette
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausstellung einer 100 km/h Plakette
Zugang zum STVA Portal der Stadt Wuppertal / online Service des Straßenverkehrsamtes.
Zu beachten ist, dass bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Auch ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen zu beantragen.
In Folge der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten verschickt und die Zulassungsbescheinigung Teil II wird separat verschickt.
Wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge ab September 2023:
Mit dem Start der IKFZ Stufe 4 wird ein sofortiges Losfahren, nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, für Sie als Antragssteller*in möglich sein. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Der Zulassungsnachweis muss, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
Auf Antrag kann in Zukunft die Neuzulassung eines Fahrzeug auch als Tageszulassung vorgenommen werden. In diesem Fall bedarf es hier keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Wird das Fahrzeug jedoch am Tag der Zulassung in Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichenschilder ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden und der vorläufige Zulassungsnachweis gutsichtbar in der Frontscheibe ausgelegt werden. Zu beachten ist bei der Tageszulassung, dass das Fahrzeug noch am gleichen Tag der Zulassung ab 24 Uhr als außerbetriebgesetzt gilt und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden darf.
Rezensionen:
Mike Schulte-Holtey





Zulassungsstelle Wuppertal – Digitale Apokalypse im Behördenstil!
Bravo, Wuppertal! Während der Rest der Welt längst mit dem Smartphone den Kühlschrank steuert und Roboter den Rasen mähen, schafft es eure Zulassungsstelle nicht mal, eine simple Online-Kfz-Anmeldung vernünftig zu ermöglichen. Dokumente hochladen? Fehlanzeige. Wahrscheinlich ist das digitale Upload-Feld bei euch noch ein Gerücht aus dem Neuland.
Und wer denkt, er könnte sich wenigstens einen Termin sichern, wird schnell eines Besseren belehrt. Termine gibt’s – mit etwas Glück – in ein bis zwei Monaten. Wenn man denn um Punkt 7 Uhr morgens wie ein Online-Sniper auf der Lauer liegt, um einen dieser heißbegehrten Slots zu ergattern. Denn selbstverständlich hat jeder Bürger in Wuppertal die Zeit und die Nerven, seinen Alltag nach dem Chaos der Zulassungsstelle zu richten. Wie großzügig!
Aber hey, vielleicht liegt das Problem gar nicht in der Technik, sondern eher bei der berüchtigten „Fachkraft“, die irgendwo zwischen Kaffeetasse und Ablage versucht, die Digitalisierung mit einem müden Schulterzucken zu bekämpfen.
Willkommen im Jahr 2025 – außer natürlich in der Zulassungsstelle Wuppertal. Dort herrscht noch die Ära der Keule, des Steins und der analogen Langeweile!
Karolina Karolina





Boris Masurkewitz





Das Straßenverkehrsamt in Wuppertal widert mich dermaßen an, dass ich das in Worte nicht mehr fassen kann. Nahe liegende Städte wie z.B. Solingen oder Mettmann dauert das Anmelden 1- 3 Tage. Diese einst schöne und florierende Stadt hat sowas von fertig, nichts funktioniert hier auf behördliche und auf infrastrukturielle Ebene.
Jens Liedtke





Ohne Kommentar
Das schlimmste Stva im Umkreis
Termine erst Ende Juni
Michael Fischer





Terminvergabe unter aller sau.2 monate kein termin.nur drei Tische besetzt.Hatt die Stadt Wuppertal kein Geld um Leute anzustellen.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
Route berechnenFahrzeuge zu kaufen
Nr.: 7127_im
Hyundai i30, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau
Aug. 2019
Schaltgetriebe
83.450 km
Benzin
Grau
73kW (99 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1760 Gesamtgewicht
10.848,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 35912_lk
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Mai 2021
Schaltgetriebe
76.775 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 35909_lk
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Jan. 2021
Schaltgetriebe
38.355 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 117 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
11.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
123456
Stadt Wuppertal
Die Zulassungsstelle im Landkreis Fulda bietet Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung. Um den Bürgern entgegenzukommen, sind die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt: Montag bis Mittwoch sowie Donnerstagvormittag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass ein Besuch beim Straßenverkehrsamt ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin möglich ist.
Für diejenigen, die den Weg zur Zulassungsstelle vermeiden möchten, bietet das STVA Portal der Stadt Wuppertal einen umfangreichen Online-Service. Hier können Sie zahlreiche Anträge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Adressänderungen, Außerbetriebsetzungen von Wuppertaler Fahrzeugen, Beantragung eines internationalen Fahrzeugscheins, Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I, Bestellung einer Feinstaubplakette, Beantragung von Kurzzeitkennzeichen und die Ausstellung einer 100 km/h Plakette bequem von zu Hause aus erledigen. Für einige Dienste wie die Adressänderung oder die Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen ist keine Authentifizierung erforderlich.
Bei der Umschreibung oder Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel ist zu beachten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt sein muss. Eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen ist über diesen Service nicht möglich.
Nach der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten schnellstmöglich nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten, die Zulassungsbescheinigung Teil II separat versendet.
Ab September 2023 gibt es wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge. Mit der Einführung der IKFZ Stufe 4 wird es möglich, sofort nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der bis zur Zustellung der Zulassungsunterlagen, jedoch maximal 10 Tage, gut sichtbar in der Frontscheibe auszulegen ist. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Die Adresse der Zulassungsstelle lautet: Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal. Nutzen Sie die angebotenen Services für eine einfache und effiziente Abwicklung Ihrer Kfz-Zulassungsangelegenheiten.