Zulassungsstelle in Stadt Wuppertal

Adresse:

Müngstener Str. 10
42285 Wuppertal

Öffnungszeiten:

Mo.-Mi.:  07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Do.:         07.00 Uhr - 13.00 Uhr
               14.00 Uhr - 17.00 Uhr                   
Fr.:           07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Eine Vorsprache beim Straßenverkehrsamt ist ausschließlich nur mit Termin möglich!

Online Service der KFZ Zulassungsstelle

Es ist nun möglich, Anträge wie

  1. Neuzulassung
  2. Umschreibung
  3. Wiederzulassung
  4. Adressänderung (ohne Authentifizierung möglich)
  5. Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen (ohne Authentifizierung möglich)
  6. internationaler Fahrzeugschein
  7. Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I
  8. Feinstaubplakette
  9. Kurzzeitkennzeichen
  10. Ausstellung einer 100 km/h Plakette

Zugang zum STVA Portal der Stadt Wuppertal / online Service des Straßenverkehrsamtes.

Zu beachten ist, dass bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Auch ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen zu beantragen.

In Folge der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten verschickt und die Zulassungsbescheinigung Teil II wird separat verschickt.

Wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge ab September 2023:
 
Mit dem Start der IKFZ Stufe 4 wird ein sofortiges Losfahren, nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, für Sie als Antragssteller*in möglich sein. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Der Zulassungsnachweis muss, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
 
Auf Antrag kann in Zukunft die Neuzulassung eines Fahrzeug auch als Tageszulassung vorgenommen werden. In diesem Fall bedarf es hier keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Wird das Fahrzeug jedoch am Tag der Zulassung in Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichenschilder ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden und der vorläufige Zulassungsnachweis gutsichtbar in der Frontscheibe ausgelegt werden. Zu beachten ist bei der Tageszulassung, dass das Fahrzeug noch am gleichen Tag der Zulassung ab 24 Uhr als außerbetriebgesetzt gilt und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden darf.
 

Rezensionen:

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Djemal Ali
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Oleksiy Vynokur
Schlimmste Service in ganze Deutschland. Warum sagte keiner was zum stadt Direktion?
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Lena Bengelsträter
Ich bin sehr unzufrieden mit meinem Besuch im Straßenverkehrsamt Wuppertal. Trotz Termin konnte meiner Zulassung nicht bearbeitet werden, und die Kommunikation seitens der Mitarbeiter war leider wenig hilfreich. Freundlichkeit oder ein lösungsorientiertes Vorgehen gab es gar nicht. Den Mitarbeitern ist es völlig egal ob man nochmal wieder kommen muss und unnötig mehr Zeit investiert. Insgesamt war der gesamte Ablauf frustrierend und unnötig kompliziert. Ich hoffe sehr, dass die internen Strukturen und der Umgang mit den Besuchern künftig verbessert werden.
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Werner Angenendt
Terminfindung war online kein Problem, Empfang im neuen Servicebüro am Döppersnerg sehr freundlich und hat alles genauestens erklärt.Mitarbeiterin in der Führerscheinstelle sehr nett u. freundlich. Service ist nur zu empfehlen Danke
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Hikmet Pinarbasi
Mann bekommt keine Termine online bis Ende Dezember es sei denn mann hat den ganzen tag nix zutun und schaut jede 10 min da rein, vor ort wird mann nur blöd angemacht, online Anmeldung stürzt andauernd ab Also wenn es mal schnell ode sagennwir mal in normalen Tempo gehen soll dann seit ihr hier falsch aber leider angewiesen. Wuppertal und die Behörden sind einfach Katastrophe

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Stadt Wuppertal

Die Zulassungsstelle im Landkreis Fulda bietet Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung. Um den Bürgern entgegenzukommen, sind die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt: Montag bis Mittwoch sowie Donnerstagvormittag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass ein Besuch beim Straßenverkehrsamt ausschließlich mit einem vorher vereinbarten Termin möglich ist.

Für diejenigen, die den Weg zur Zulassungsstelle vermeiden möchten, bietet das STVA Portal der Stadt Wuppertal einen umfangreichen Online-Service. Hier können Sie zahlreiche Anträge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Adressänderungen, Außerbetriebsetzungen von Wuppertaler Fahrzeugen, Beantragung eines internationalen Fahrzeugscheins, Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I, Bestellung einer Feinstaubplakette, Beantragung von Kurzzeitkennzeichen und die Ausstellung einer 100 km/h Plakette bequem von zu Hause aus erledigen. Für einige Dienste wie die Adressänderung oder die Außerbetriebsetzung von Wuppertaler Fahrzeugen ist keine Authentifizierung erforderlich.

Bei der Umschreibung oder Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel ist zu beachten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt sein muss. Eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen ist über diesen Service nicht möglich.

Nach der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten schnellstmöglich nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten, die Zulassungsbescheinigung Teil II separat versendet.

Ab September 2023 gibt es wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge. Mit der Einführung der IKFZ Stufe 4 wird es möglich, sofort nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der bis zur Zustellung der Zulassungsunterlagen, jedoch maximal 10 Tage, gut sichtbar in der Frontscheibe auszulegen ist. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.

Die Adresse der Zulassungsstelle lautet: Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal. Nutzen Sie die angebotenen Services für eine einfache und effiziente Abwicklung Ihrer Kfz-Zulassungsangelegenheiten.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern