Zulassungsstelle in Stadt Remscheid

Adresse:

Elberfelder Str. 36
42853 Remscheid

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02191-16-2886

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gabriel Varvodic
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Murat K
Heute hatte ich einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle in Remscheid. Obwohl mein gebuchter Termin ursprünglich nicht genau zu meinem Anliegen passte, hat sich Frau Arnold trotzdem die Zeit genommen, mir weiterzuhelfen und mein Anliegen schnell zu erledigen. Meine Angelegenheit wurde zügig, unkompliziert und professionell bearbeitet. Besonders hervorheben möchte ich die außergewöhnliche Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit von Frau Arnold. Vom ersten Moment an habe ich mich ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt. Sie hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und den gesamten Vorgang sehr angenehm gestaltet. Besonders dankbar bin ich dafür, dass Frau Arnold nicht einfach auf die Terminbuchung verwiesen hat, sondern eine kundenorientierte Lösung gefunden hat. Das ist heutzutage keineswegs selbstverständlich. Man hat gemerkt, dass ihr die Anliegen der Bürger wichtig sind und sie ihre Arbeit mit großem Engagement und Freundlichkeit ausführt. In einer Zeit, in der guter Service leider immer seltener wird, war diese Erfahrung umso positiver. Für die kompetente Unterstützung, die Geduld und den respektvollen Umgang möchte ich mich herzlich bedanken. Ein großes Lob an Frau Arnold und das gesamte Team der Kfz-Zulassungsstelle Remscheid. So stellt man sich einen modernen, bürgernahen und hilfsbereiten Service vor. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich habe mich als Bürger wirklich wertgeschätzt gefühlt. ⭐⭐⭐⭐⭐
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Dirk S.
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Bettina Funk
Super freundlicher Kontakt zu Herrn Bürger im Bürgerbüro. Freundlich, hilfreich und schnell. Ich habe keinen Grund, mich über irgendetwas zu beschweren, im Gegenteil. Und das alles trotz Baustelle.
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Nadine
Richtig mieser Service. Der Dienstleister vom Autohaus hat einen voraussichtlichen Termin genannt bekommen. Dieser ist nun zwei Tage um und das Fahrzeug wurde immer noch nicht zugelassen!! So viel zur Planbarkeit... Absolute Frechheit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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