Zulassungsstelle in Stadt Remscheid

Adresse:

Elberfelder Str. 36
42853 Remscheid

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02191-16-2886

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Klaus Krüger
Das Wachpersonal ist sowas von Arroganz,schlecht Kenntnisse und auch noch unfreundlich ,auch weil man kurz auf dem Stuhl sitzt und dann noch eine Hinweis bekommt ,das der Platz seinen Kollegen gehört der aber erst später kommen würde und der Stuhl auch im Gehöre Uhr Zeit 07:15 Uhr 16.10.2024. Der Mittarbeiter hatte keine Kenntnisse von denn Terminen der Anmeldungen von KFZ Fahrzeugen. Mann beschwert sich nicht gleich ,aber das das Maß aller Dinge.Zum Schluss noch das was viele Mitbürger Denken!!! Mein Armes Remscheid.
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Thomas Pahl
Auto abgemeldet und es alles gut geklappt.
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Max Ho
Einfach zum Kotzen. Schlimmer geht es garnicht. Nichtmal der externe Zulassungs-service kann Zeitnah ein Fahrzeug anmelden. Die Stadt Remscheid hat nämlich entschieden das dieser nur noch Montag bis Mittwoch Termine bekommt. Also wartet man selbst mit Service ca 1 Woche. Ohne muss man ca 3-4 Wochen auf einen Termin warten. Das ist eine Schande für alle die auf ein Auto angewiesen sind!!!
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German Boy
extrem lange Wartezeiten und späte Terminvergabe für eine Auto Anmeldung!!!! Solingen oder Wuppertal hast du das Problem nicht!! Nur hier in Remscheid.Schlechte Service von der Stadt Bürgerbüro Remscheid!! 👎👎👎👎👎👎
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Oliver P
Die wohl langsamste Zulassungsstelle Deutschlands. Selbst grosse Zulassungsunternehmen koennen das bestätigen. Nachvollziehen kann man das nicht. Nutzt man einen externen Remscheider Zulassungsdienst hat dieser sofort einen Termin. Privat bekommt man nur mit Glück einen in den nächsten Wochen und nicht in RS ansässige Unternehmen haben das Nachsehen. Die Mitarbeiter sind allerdings freundlich. Nur die Organisation ist einen Katastrophe!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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