Zulassungsstelle in Stadt Oberhausen

Adresse:

Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Kontakt:

Fax:
0208-825-9132

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sascha März
Unfreundlich am Telefon mit einer Sara telefoniert wollte mir nicht mal ihren Namen sagen. Man bekommt weder online noch telefonisch ein Termin ! Keine Hilfestellung absolut unfreundlich
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Christopher Schmitz
Ein Stern ist noch zu viel!!!! 4 Wochen bis man einen Termin bekommt und selbst über einen Zulassungsdienst dauert es 6 Werktage bis ein Fahrzeug zugelassen ist. Solange heißt es ÖPNV nutzen. Früher konnte man alles von ein auf den anderen Tag abwickeln. Bürgerservice geht definitiv anders
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Meal Key
Es gibt keine Termine und an die Telefone geht auch keiner ran... was macht Ihr eigentlich beruflich?
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K T
Für einen Termin muss man 3-6 Wochen warten, jetzt mal im ernst, das ist nicht normal. Damit es schneller geht muss man einen Privaten Service nutzen, PKW Anmelden kostet allein 109€ bei einer Privaten Zulassungsservice, dort soll es anscheinend bis 8-9 Tage dauert, da ihr am umziehen seid, warum auch immer. Früher hat das ganze bis 2 Tage gedauert. Bei euch müsste man nur die Gebühren in Höhe von 40-50€ zahlen. Toll Herzlichen Glückwunsch. Ihr macht es den Menschen nur noch schwerer, früher konnte man einen Ticket ziehen, natürlich mit Wartezeit. Dafür war das Auto im selben Tag angemeldet und jetzt um ein Auto anzumelden wollt ihr Termine, die meisten Buchen mehrere Termine und sagen nicht ab, und erscheinen logischerweise nicht zum Termin, was dann bei euch zu einem Freilauf kommt. Diese Bürokratie wird immer schlimmer und geht mehr in den Abgrund. Und wir alle tragen die schuld. Dem Deutschen gehts nur solange gut, bis du ihm seine Pommes Currywurst Mayo Bier nicht wegnimmst. Lächerlicher das ganze, was ein Armutszeugnis hier.
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Wolfgang
Einen Monat für einen Termin für eine KFZ Zulassung. Unglaublich. Was macht ihr den ganzen Tag? Die Onlinezulassung ist auch schlecht gemacht. Telefonisch ist auch niemand erreichbar. Egal unter welcher Rufnummer. Das ist eine absolute Frechheit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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