Zulassungsstelle in Stadt Oberhausen

Adresse:

Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Kontakt:

Fax:
0208-825-9132

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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E. Kaya
Termin erst in 4 Wochen??? Eine absolute Katastrophe. Wie kann sowas sein? Ich habe absolut kein Verständnis dafür. Ich muss mein Auto anmelden weil ich immer pendeln muss auf Grund meiner Arbeit. Jetzt kann ich nicht arbeiten weil ich mein Auto nicht anmelden kann. Was ein Armutszeugnis. Vorallem Was ist mit den Bürgern die abmelden müssen weil die ihr Auto verkaufen wollen oder all den anderen ähnlichen Fällen? Wie kann sowas sein ich will und kann es einfach nicht verstehen. Jedesmal wenn ich da bin sind alle Mitarbeiter entspannt am arbeiten. Ich frage mich wirklich was die da machen damit ich ganze 4 Wochen auf ein Termin warten muss? Was soll das überhaupt mit den Terminen. Vorher einfach eine nr gezogen und gewartet bis man drann kommt, was genau war daran so schlimm das man sowas ändern musste? War die Änderung es wert ? Viele nehmen sinnlos mehrere Termine und sagen nicht ab, am Ende haben die Mitarbeiter Leerlauf und wir haben das nachsehen. Was ist in diesem Land mit dieser Bürokratie los? Bis wohin soll das noch so weitergehen? Wie soll durch diese bürokratiebremse Deutschland wachsen können? Wohin soll das alles führen? Katastrophe!!
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kim- lea
Ich war heute das erste Mal dort und wurde direkt dumm angemacht von den Männern die unten sitzen. Ob man nicht lesen könnte wo nichts ausgeschrieben war! Das man in der falschen Etage sitzt .. woher soll ich das wissen und es war nichts ausgeschildert!! So unfreundlich!
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Christoph Klein
Nette Mitarbeiter und mit dem Termin alles superschnell geklappt.
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Midhat Ferhatovic
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Gta Bebe
Menschenfeindlicher Ort. Wer Security vor der Türe hat, hat kein Sicherheitsproblem sondern ein Problem mit dem Volk.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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