Zulassungsstelle in Stadt Oberhausen

Adresse:

Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Kontakt:

Fax:
0208-825-9132

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kafkas Kartalı
Ist es Ihnen nicht peinlich, für auto Anmeldung 4 Wochen auf einen Termin zu warten?
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Jonny Janetzki
Ich hatte einen Beratungstermin in der Führerscheinstelle bzgl. eines medizinischen Fahrverbotes und wurde sehr nett, freundlich und verständnisvoll beraten. Dankeschön!
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Max
Ich hatte nun 2x telefonischen Kontakt mit den Kolleg:Innen der Zulassungsstelle in Oberhausen. Alle waren super freundlich und Hilfsbereit. Meine Fragen zu einer ausstehenden Zulassung wurden schnell beantwortet. Die telefonische Erreichbarkeit generell ist natürlich etwas schwierig, da diese m. E.n. von den Sachbearbeitern selbst bedient wird. Diese sind so ausgelastet, dass ich in dieser Situation das Telefon klingeln lassen würde. Aktuell(Stand 01.09.25) besteht eine Hohe Auslastung und entsprechender Verzug bei der Zulassung
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Dennis Henkel
Oh je.... Am 22.08 hat das Autohaus die Papiere zur Anmeldung übergeben voraussichtliche Anmeldung 15.09. Leute das kann nicht euer ernst sein. Was macht man in der Zeit wenn man aufs KFZ angewiesen ist um damit sein Lebensunterhalt zu finanzieren? Bekommt man Schadensersatz? Leider totale Fehlplanung.
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christopher Kotzorek
Fast 3 Wochen warte ich auf meine Zulassung – eine absolute Zumutung! In anderen Städten dauert es Tage, in Oberhausen eine halbe Ewigkeit. Stadt Oberhausen – Meister im Warten lassen, Versager im Organisieren. Zeit, dass die Stadt endlich etwas an dieser Peinlichkeit tut! Absolute Frechheit was dort geleistet wird!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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