Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kabil Sinani
Sehr geehrter Herr Isik, ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre hervorragende Arbeit in der KFZ-Zulassungsstelle Münster bedanken. Sie waren sehr freundlich, professionell und hilfsbereit. Mein Anliegen wurde schnell und kompetent bearbeitet, und ich habe mich während des gesamten Termins sehr gut betreut gefühlt. Solch ein engagierter und kundenorientierter Service ist nicht selbstverständlich. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz! Mit freundlichen Grüßen Kabil Sinani
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Wolfgang W.
Vorsicht vor Expresslieferung von der Führerscheinstelle! Ich habe den neuen Führerschein in Auftrag gegeben und mich für die Expresslieferung entschieden. Mehrkosten laut Sachbearbeiterin: 10,- €. Mir wurde gesagt, dass ich angerufen werde, sobald das Dokument von der Bundesdruckerei geliefert worden sei. Dieser Anruf erfolgte nicht. Stattdessen habe ich nach einer Woche selber bei der Führerscheinstelle angerufen, wobei drei Versuche erfolglos blieben. Erst beim vierten Anlauf meldete sich eine Person, die versicherte, der Führerschein sei am Info-Schalter hinterlegt. Dies erwies sich, als ich persönlich beim Amt eintraf, als falsch. Aber auch am zuständigen Schalter, zu dem ich geschickt wurde, konnte der Führerschein zunächst nicht gefunden werden. Da er falsch einsortiert war, tauchte der dann doch nach 20 Minuten Wartezeit auf. Peinlich. Ich wollte eine Erstattung der Mehrzahlung für die "Express"-Lieferung, was abgelehnt wurde mit der Begründung, dass das Amt die Telefonate für eingetroffene Führerscheine, die zur Abholung bereitliegen, nicht leisten könne. Warum ich bei der Bestellung nach meiner Telefonnummer gefragt wurde, konnte nicht beantwortet werden.
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Stephan Leuker
Wenn man es geschafft hat einen Termin zu bekommen, dann ist alles perfekt und alle sind super freundlich und lösungsorientiert.
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Hussein Majdalawi
Gut
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Markus Esser

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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