Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Luc
Junge Junge ist das ein Saftladen. Öffnungszeiten bis 16:00 - was sollen denn die Leute machen die Arbeiten? Termin gibt’s erst in 5 Wochen wieder… kann doch nicht wahr sein in einer Stadt mit 300.000 Einwohnern.
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Cornelia de Roos
Ein Stern ist schon zu viel, es ist derzeit nicht möglich, einen Termin online zu bekommen. Es wird nichts angeboten, von telefonischer Erreichbarkeit ganz zu schweigen. Ohne Einschaltung eines Dienstleisters geht in Münster nichts. Warum geht das woanders so viel besser, wie aktuell z.B. Lingen?
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Congo Natty
Einfach nur katastrophal hier einen Termin zu bekommen. Nächstes Mal buche ich schon bevor ich nach einem neuen Auto kaufe. Kann doch nicht sein. Hier muss sich dringend was ändern.
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Uwe Barkstier
Da mein letzter Besuch bereits 13 Monate her ist, aber sich scheinbar noch nichts verändert hat nutze ich mal die Möglichkeit des kleinen Mannes meinen "Frust" hier rauszulassen: Leider kann man hier Webseite und Ort nicht unterscheiden. diese Bewertung gilt allein der Terminbuchung auf der Webseite der Stadt Münster. Vor Ort standen mir stets kompetente Beamte zur Seite: Dass ich noch nicht von dem Kursiv-Info Text der Webseite der Stadt Münster träume, grenzt an ein Wunder. "Zurzeit kein freier Termin verfügbar Für Ihr ausgewähltes Anliegen ist derzeit leider kein Termin verfügbar. Termine werden für maximal 4 Wochen im Voraus vergeben. Außerdem werden je nach Verfügbarkeit täglich ab ca. 08:00 Uhr weitere Tagestermine für die Buchung freigegeben. [...]" Die Realität hinter dem Standardtext: In den letzten drei Wochen habe ich an insgesamt sechs Tagen versucht, pünktlich zwischen 07:30 und 08:00 Uhr sowie mehrfach über den Tag verteilt einen Termin zu ergattern. Ergebnis: Absolute Fehlanzeige. Der Hinweis auf die tägliche Freischaltung wirkt wie ein schlechter Scherz, wenn man als berufstätiger Bürger schlichtweg keine Chance hat, sein Anliegen rechtlich sauber zu klären. Monopol ohne Service: Wir sprechen hier von einer Behörde in einer Monopolstellung. Es gibt keine Alternative zum Straßenverkehrsamt Münster, aber die digitale Tür bleibt verschlossen. Besonders bitter stößt auf: Meinen letzten Termin vor 13 Monaten habe ich nur über „Vitamin B“ bekommen – jemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt... Das wirft ein trauriges Licht auf die Transparenz. Warum sind auf inoffiziellen Wegen Termine möglich, während das offizielle Portal dauerhaft „ausgebucht“ anzeigt? Fazit: Das ist ein klassischer Fall von Bürokratiestau. Wenn grundlegende staatliche Dienstleistungen zur Glückssache oder zum Privileg von Insider-Kontakten werden, ist es kein Wunder, dass man an der Zukunftsfähigkeit zweifelt. Es muss sich hier grundlegend etwas ändern – für „Normalbürger“ ist das System aktuell schlichtweg kaputt.
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Andrea
Ohne Termin geht nichts!!! Es war sehr gut organisiert, nur musste ich eine Stunde warten, da plötzlich kein Mitarbeiter mehr da war. Ich würde sagen...Mittagspause! Nicht schlimm, jeder braucht eine Pause! Der Parkplatz wird nicht klar benannt, somit war Suchen angesagt. Das Straßenverkehrsamt liegt zwischen dem TüV Nord und noch einem Gebäude. An der Farbe habe ich das Gebäude gefunden. Stadt Münster!! Dann rein und geradewegs auf die Info zu. Jeder bekommt vor dem Besuch eine TERMINNUMMER. Ich habe dort angerufen und diese Nummer per Mail bekommen. Diese wird auf einem gut lesbaren Monitor angezeigt, sobald man an der Reihe ist. Auch der Schalter wird angezeigt. Das Straßenverkehrsamt gewährt noch Barzahlung, stellen aber komplett auf elektronische Bezahlung um.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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