Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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paul610r
Super, freundlich und man kommt trotz Termin schnell dran und ist meistens bevor man den Termin hätte wieder draußen. Bin schlimmere Zulassungsstellen gewohnt. Ich kann mich nicht beschweren.
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Christian Bloching
Der Termin war schnell gemacht, sogar heute und die Bearbeitung war fix, die Wartezeit kurz. Danke
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Kiwicontrol
Mein Eindruck vom Straßenverkehrsamt Münster ist überwiegend positiv. Mit einem Termin hatte ich kaum Wartezeit, der Service war schnell und das Personal freundlich. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter empfand ich zudem als angenehm. Einziger Kritikpunkt: Einen Termin zu bekommen, ist oft schwierig, da viele Zeiten weit im Voraus ausgebucht sind. Mit etwas Glück klappt es, und dann läuft alles reibungslos. Insgesamt für mich eine gute Erfahrung.
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Olivier Chodura
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Sebastian Michels
War heute zum Führerscheinumtausch im Straßenverkehrsamt. Hatte mir vorher online einen Termin gebucht, wobei die Wartezeit bis zum Termin mit fast 3 Monaten leider sehr lang war. Dafür einen Stern Abzug. Wurde heute aber sehr freundlich an der Information empfangen und kam pünktlich zur vereinbarten Zeit dran. Der Sachbearbeiter war ebenfalls super freundlich und ich war innerhalb von 5 Minuten schon wieder draußen. Führerschein wird per Post geliefert, so dass ein weiterer Termin entfällt. Für den Service vor Ort Daumen hoch 👍 Wirklich gut organisiert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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