Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lokos Benko
Ich muss wirklich sagen sehr schlecht haben nie Termine frei muss voll lange warten einfach uncool und einen Wagen abzumelden dauert doch keine 3 Minuten und stellen sich an als wären es drei Jahre dauern würden
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Axel Schilloks
Alles tip top gelaufen. Ja, es gibt schwerigleiten mit dem Termine, ABER, bisschen Geduld. Wenn mann immer Guck, bekommt mann viele Termine in eine Woche, einfach regelmäßig Gucken.
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Mario Kueper
Also Grundsätzlich ist die Terminvergabe katastrophal ,Wartezeiten mehrere Wochen Als Privatmensch ist man fast gezwungen sich an einen Zulassungsdienst zu wenden . Manchmal kann man morgens noch einen Termin erhaschen ,der dann in 3 Wochen ist .Die Mitarbeiter/in sind ganz ehrlich mega motiviert und tun was sie können Die Organisation ist aus meiner subjektiven Sicht katastrophal. Ich arbeite selber mit Menschen und bin in der Dienstleistungs/ Sozialpflegerischen Branche unterwegs ich währe schon längst pleite .
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Hermann Menting
Aufgrund gestohlener Dokumente bin ich heute um 7.30 Uhr ohne Termin beim STVA gewesen und wurde prompt bedient. Mit bezahltem Antrag und einer Bestätigung als Ersatzführerschein saß ich um 7.45 Uhr bereits wieder im Auto. Besten Dank für die schnelle Hilfe. Im Gegensatz zu einer anderen Bewertung hier wurde ich von Herrn Küpper sehr freundlich behandelt.
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Mitherfi
Einen Termin zu bekommen, war zwar zunächst schwierig, es scheint jetzt aber besser zu laufen. Die Wartezeit beträgt allerdings ein paar Wochen. Und das ist natürlich schon ein Problem, wenn man sein Auto z.B. nicht zugelassen bekommt. Ich hatte von daher schlimmes befürchtet für den Termin vor Ort. Der tatsächliche Besuch war dann aber sehr erfreulich. Alle Mitarbeiter in der Behörde waren sehr nett, zuvorkommend und haben zügig gearbeitet, sehr effizient. Für das Passbild gibt es einen Automaten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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