Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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T U
Das hab ich als Gewerblicher Händler so noch nie erlebt. Keine Zulassung ohne Termin, keine Termin online verfügbar, keiner geht ans Telefon. Frage mich was bei euch in Münster abgeht, habt ihr noch Pferdekutschen?
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Alaa Hussein
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Max xavbar
Die online Termin Vergabe ist der größte witz. Seit Wochen keine Termine die angezeigt werden. Manche sind auf ihr Auto bzw die Neuzulassung evtl. auch dringend drauf angewiesen. Telefonisch kein durchkommen, mehrfach 30 Minuten lang in der Warteschleife. Dann Null Kulanz und Freundlichkeit. freitags natürlich nur schön bis 12 Uhr offen und Silvester und Heiligabend obwohl es keine gesetzlichen Feiertage sind komplett geschlossen, saftladen. Keine andere Branche könnte sich sowas leisten…
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Marina Toidze
Heute war ich als Frau mit meinem kleinen Kind bei der Zulassungsstelle Münster, um mein Auto anzumelden. Trotz dieser Situation wurde ich ohne jede Kulanz weggeschickt. Mir wurde gesagt, dass ausschließlich mit Termin gearbeitet wird – der nächste freie Termin ist erst in drei Wochen, obwohl in zwei Tagen Weihnachten ist. Besonders respektlos empfand ich den Umgangston. Ich habe sogar mit dem Vorgesetzten gesprochen, trotzdem wurde keinerlei Lösung angeboten. Der Ton war aggressiv, unfreundlich und wenig verständnisvoll. Als Mutter mit einem kleinen Kind fühlte ich mich nicht ernst genommen. Vor Ort waren mehrere Mitarbeiter anwesend. Während drei Mitarbeiter beschäftigt waren, saßen drei weitere offensichtlich untätig da. Trotzdem hieß es, man habe keine Zeit. Dabei hätte die Anmeldung meines Autos nur wenige Minuten gedauert. Für eine Großstadt wie Münster ist diese Organisation schwer nachvollziehbar. Der Umgang mit Bürgerinnen – insbesondere mit Frauen und kleinen Kindern – war in meinem Fall respektlos und nicht serviceorientiert. So stellt man sich eine bürgernahe Verwaltung nicht vor. Respektlos Marina
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Chris West
Es kann nicht sein das wenn man um 10:00 einen Termin hat erst um 11:15 dran kommt! Katastophal! Ausfall von Personal kann keine Ausrede sein es gibt genug Beamte in der Stadt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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