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Zulassungsstelle in Stadt Münster

Adresse:

Rudolf-Diesel-Str. 5-7
48157 Münster

Kontakt:

Fax:
0251-492-7953

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thorsten Grassner
Mittlerweile gut organisiert, Termine gibt's online immer morgens, per Mail gut erreichbar mit Antwort innerhalb 2-3h, sowohl persönlich als auch digital nur freundliche Mitarbeiter erlebt. Kurzzeitkennzeichen sind per Ticket am Schalter mit etwas mehr Wartezeit auch ohne Onlinetermin zu bekommen.
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Anja Book
Hatte einen Termin und alles hat wunderbar geklappt. Fast keine Wartezeit!!
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D
Ich bin mit meinem letzten Termin sehr unzufrieden. Mein Termin war um 15:20 Uhr, doch wegen einer Verzögerung bei der EVB-Nummer durch die Versicherung kam ich erst um 15:30 Uhr wofür ich mich auch entschuldigt habe. Die zuständige Mitarbeiterin machte sofort deutlich, dass es zeitlich knapp werden würde, obwohl Termine bis 15:30 Uhr buchbar sind. Dafür habe ich kein Verständnis. Als es eine Unstimmigkeit bei der Adresse gab, wollte sie die Zulassung abbrechen. Nur durch das Engagement eines anderen Mitarbeiters, der schnell Rücksprache mit der Behörde hielt, konnte der Vorgang noch erfolgreich abgeschlossen werden. Ihm gilt mein ausdrücklicher Dank. Leider war der Umgang der Sachbearbeiterin weder kundenfreundlich noch lösungsorientiert. Insgesamt ein sehr enttäuschender Eindruck.
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Khorshed Shble
-5 Stern.ich weiß nicht warum die Telefon Nummer auf die Website haben obwohl die nicht drangehen 😂
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Sylwester Dupik
Keine Termine seit Wochen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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