Zulassungsstelle in Stadt Mülheim a.d.Ruhr

Adresse:

Löhstr. 22-26
45468 Mülheim a.d.Ruhr

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0208-455-3398

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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HSVKlaus
Lahme Mitarbeiterin die es nicht gebacken bekommt ein EU -Import in einer Stunde zuzulassen und das noch obwohl alle Papiere korrekt vorgelegen haben. Dankeschön für nix!!! Dadurch hab ich einen weiteren Zulassungstermin verpasst und einen Kunden der natürlich sauer ist.
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Sefa Özgan
Kfz Abmeldung 16,50€, letztes Jahr noch 7,50€. Hat maximal mit Bezahlen 5min gedauert.
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Dawido S.
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S H
Es ist extrem ärgerlich, dass Termine für Kfz-Angelegenheiten vereinbart werden müssen und der nächstmögliche Zeitpunkt dann in ca. 8 Wochen ist-wenn man an bestimmte Uhrzeiten gebunden ist sogar noch länger.
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Paddy P.
Da ich eine Anerkennung eines außereuropäischen Führerscheins für ein Motorrad benötigte, habe ich beim Verkehrsamt auf der Website nach möglichen Terminen gefragt. Ich erhielt noch am selben Tag einen Online-Termin mit einer Registrierungsnummer und an der Rezeption wies mich die freundliche Dame an, einige Minuten zu warten, bis meine Nummer auf dem Registrierungsbildschirm erschien. Ich wartete kaum 10 Minuten und wurde von Herrn Prasse im Zimmer 207 begrüßt. Er hat meine Unterlagen, die ich ihm vorgelegt habe, sorgfältig geprüft, hochprofessionell, sehr freundlich und verständnisvoll für mein Anliegen. Da es sich bei meinem Fall um einen besonderen Fall handelt, da er unter die gesetzlich vorgesehene Ausnahme fällt, hat Herr Prasse meine Unterlagen kopiert, sich mit einem Kollegen beraten und beschlossen, dass er sich an eine höhere dienstliche Instanz wenden sollte, da er selbst keine Entscheidung treffen kann. Unabhängig davon, ob ich als Motorradführerschein anerkannt werde oder nicht, sind die Freundlichkeit und Professionalität der Mitarbeiter und insbesondere von Herrn Prasse beim Straßenverkehrsamt, nach meiner eigenen Erfahrung, auf einem sehr hohen Niveau.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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