Zulassungsstelle in Stadt Mülheim a.d.Ruhr

Adresse:

Löhstr. 22-26
45468 Mülheim a.d.Ruhr

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0208-455-3398

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alan Rahim
Ich bin einer Kunde ich lasse Monat mehr als 6 bis 7€ ich habe selber spielhalle so unfreundlich dieser Dame heißt anna ich will nie wieder diese spielhalle gehen und ich werde die ganze Kunde zu mir ziehen entweder die Dame heis anna oder Anna entschuldige sich bei oder ich wird nie wieder dahin gehen
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Alex Box
Ich bekomme meine Grundqualifikationnachweice für 7 Tag. (Normalerweise bis 2 Woche)
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Ayaz Yűksel
Un normal was ist das früher war besser in eine Tag an melden abmelden ich musste 3 mal dahin wie kann man. In 8 Wochen auto anmelden unnormale warte Zeiten
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Chris Don Deubler
Mitarbeiter hilfsbereit ....
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Andrzej Kwiatkowski
Das ist eigentlich das allerletzte, was hier anbietet. Die Beamten🤡 Haben sich das während Pandemie leicht gemacht? Man muss ja kein Philosophen oder Hellseher sein, um festzustellen, dass es gewollt ist, Man kann es nicht einklagen, weil immer noch Bürgeramt schmeißt, ab und zu paar Termine raus Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass ich als Steuerzahler und Bürger nicht meine Angelegenheiten klären kann. Pandemie ist vorbei. Kontaktbeschränkungen auch. Also ich möchte als normaler Bürger einfach mein bezahlter Leistung benutzen, denn ich doppelt bezahle.. Bürgeramt Mülheim kooperiert eng mit so genannten Autoschilder Macher und das ist klar sichtbar da es für beide WIN WIN Situation ist. bürgeramt Mitarbeiter müssen sich nicht mit unzähligen Menschen die oft nichtmals Sprache beherrschen Ärgern und die andern kassieren, möchte ich Geld. Aber liebe bürgeramt Mitarbeiter😊 eines Tages rutscht man immer einmal aus, und dann steht man nicht mehr auf😉

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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