Zulassungsstelle in Stadt Mülheim a.d.Ruhr

Adresse:

Löhstr. 22-26
45468 Mülheim a.d.Ruhr

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0208-455-3398

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nisa Hazer
Wieso ist ein Bürgerbüro nicht in der Lage zeitnah Termine für Bürger zu vergeben? 8 wochen wartenzeit ist eine Anmutung! Kfz Dienstleister dürfen innerhalb einem Tag mehrere Fahrzeuge anmelden, also ist man an diese angewiesen?? Was läuft hier denn schief?? Dann heben sie doch selber die preise hoch, ohne das man an externe Dienstleister angewiesen ist!! Selbst ein stern ist hier zuviel
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Jawied Attapour
Sehr geehrte Damen und Herren Da ich am 19 April 2024 in Mülheim beim TÜV Nord  bestanden habe und mein Prüfer sagte das er mein Führerschein verloren hat sollte ich ein vorläufigen Führerschein abholen das ich auch gemacht habe . Anschließend habe ich bei der Führerschein Stelle angerufen und beim tüv Nord wo und wann ich mein Führerschein bekomme habe ich bis jetzt noch keine Richtige antwort bekommen. Ich bin stink sauer da ich von Ihrer Stelle verarscht werde und nur wissen will wo mein Führerschein ist. Ich bitte um einen schnellen Termin um meinen Führerschein zu holen. Da ich ins Ausland Urlaub machen möchte aber nicht mit den vorläufigen  Führerschein in Ausland fahren darf
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Ben
Leider ist man auf die umliegenden Serviceanbieter angewiesen, wenn man nicht 2 Monate auf einen Termin warten kann. Das System ist echt bitter, insbesondere weil die Kosten auf über 100 Euro ansteigen. Hier ändert sich vermutlich nichts, dafür ist das wohl zu rentabel.
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Adis Zenkic
Erste freien Termine erst in 8 Wochen für eine KFZ Anmeldung! Aber die 60 Zulassungsdienste in und um Mülheim herum, können jeden Tag dort mehrere Fahrzeuge zulassen ohne Termin. Sind nicht fähig ein Auto aus den Niederlanden umzuschreiben. Forderten die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Fahrzeuge in den Niederlanden haben seit 2014 keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 mehr. Da sind die Exportpapiere die Zulassungsbescheinigung Teil 2 was auch auf der Rückseite der Exportpapiere erklärt wird. Nur leider dreht dieses Blatt niemand vom Straßenverkehrsamt um. Das es seit 10 Jahren immernoch nicht in Mülheim als Information angekommen ist - ist ein sehr trauriger Umstand. Telefonisch, kann mann niemanden erreichen - Rückruf bekommt mann 5 Tage später. Mehrere Versuche ein Fahrzeug anzumelden durch ein Zulassungsdienst scheiterten. Telefonisch wird versichert, dass die Angabe stimmt und die Exportpapiere ausreichend sind. Nur leider hilft das nicht. Telefonisch habe ich noch einen guten Tipp bekommen: Ich solle um einen schnelleren Termin durch das Kontaktformular bitten und den Termin nich online machen. Nachdem ich um einem schnelleren Termin per Kontaktformular gebeten habe und die Sachlage geschildert habe, wurde mir gesagt dass ich Termine nur Online buchen kann. Mein Dritter Versuch das Fahrzeug anzumelden scheiterte heute. Zu meinen erstaunen war es heute die EVB Nummer die falsch war. Es soll nämlich eine EVB Nummer für ein PKW sein und ich lasse ja einen LKW zu. Das auf dem EVB-Schein von der Versicherung drauf steht Fahrzeugart: *LASTKRAFTWAGEN* - hat wahrscheinlich niemand gelesen oder Lesen wollen. Somit bleibt mir nur üblich mein Gewerbe auf meine Privatadresse umzumelden, damit ich das Fahrzeuge anmelde und muss dann wieder mein Gewerbe auf Mülheim ummelden. Hätte ich das sofort gemacht, wäre mein Fahrzeug letzte Woche bereits angemeldet gewesen. Für dieses Amt und Ihre Vorgehensweise gibt es keine Worte. Zwei Monate auf einen Zullassungstermin zu warten ist weder in Hamburg, noch München oder Stuttgart der Fall. Aber dafür in Mülheim. Corona ist vorbei, sonst hätten Sie das als Grund vorgeschoben. Allein die Vorstellung, dass mann durch einen Unfall oder Autoswechsel ein neues Fahrzeug kauft und dieses 8 Wochen abstellen muss - für eine Anmeldung,... ist so realitätsfern - das mir kein Ausdruck dafür einfällt. Fahre ich dann 8 Wochen nicht zur Arbeit? Habe ich für Mitarbeiter im Außendienst dann 8 Wochen keine Arbeit? Verschiebt der Handwerker 8 Wochen lang seine Termine? Aber naja, wenn mann dem Zulassungsdienst Geld zahlt, die machen das an einem Tag auch wenns 15 Anmeldungen gleichzeitig sind. Außer da versteht jemand beim Straßenverkehrsamt was nicht - dann hilft nur Umzug um ein Auto anzumelden. Als ich vor Ort war und mein Problem geschildert habe wurde mir an der Info gesagt, dass ich das dann mal mot einem anderen Zulassungsdienst versuchen kann, vielleicht liegt es daran. Einfach nur ein extrem trauriges Amt. Moral und zwischenmenschliches Miteinander haben mittlerweile den Nullpunkt erreicht.
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Sebastian
Einfach nur unfähig, mehr fällt mir nicht ein!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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