Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach

Adresse:

Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach

Kontakt:

Fax:
02161-25-6119

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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R “Dünn-Brett-Bohrer” G
Nach akzeptabler Wartezeit wurde ich am Sonderschalter von Frau Weissweiler sehr freundlich bedient. Es war eine Wohltat so einen netten Menschen bei einer deutschen Behörde anzutreffen. Meine Abmeldung und Reservierung wurden schnell und kompetent erledigt. Es war definitiv mein persönliches highlight an diesem Tag. Vielen Dank dafür und viele Grüße
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Markus wirtz
Ständig ausgebucht. Einfach Terminli nutzen und Termin buchen lassen oder sogar KFZ sofort anmelden lassen und losfahren. Wer braucht da noch das Amt.
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Marouane Ch
Einen Termin bei der KFZ-Zulassung Mönchengladbach zu bekommen, ist eine Katastrophe. Man hat das Gefühl, man wartet bis zum Jüngsten Tag. So etwas sollte in einer Stadtverwaltung wirklich besser organisiert sein. Sehr enttäuschend.“
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Schaller Mike
Schön das es Menschen gibt die trotz des ganzen Stresses immer noch freundlich sind!! Vielen Dank Frau Weisweiler
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Pawel Kalinowski
Die Fahrzeugzulassung in Mönchengladbach ist ein Witz. Ich warte seit einer halben Woche auf einen Termin, und wie es aussieht, wird es wohl noch lange dauern. Letztes Jahr konnte man noch aktiv nach Terminen suchen, und manchmal wurden sogar welche frei... Jetzt will die Behörde gegen den illegalen Verkauf von Terminen vorgehen, der auf der Startseite rot markiert ist. Weil jemand ein paar Euro verdienen will, müssen wir alle die Konsequenzen tragen. Ich finde, es lohnt sich wirklich, bei den nächsten Wahlen hinzugehen und sich gut zu überlegen, wen wir wählen, denn das Leben wird hier immer schwieriger... Ich bin total frustriert. Ich war selbst dort, und der Fahrer meinte, ich könne anrufen oder online einen Termin buchen... Ich habe angerufen, den entsprechenden Knopf gedrückt und mir wurde gesagt, dass ich für eine Terminbuchung auf die Website gehen müsse, und dann wurde ich einfach rausgeworfen... xD Warum gibt es diese Telefonnummer überhaupt? Wollt ihr die Anwohner veräppeln, oder was steckt dahinter?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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