Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach

Adresse:

Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach

Kontakt:

Fax:
02161-25-6119

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bella Ciao
Wirklich die mit Abstand inkompetenteste Behörde weit und breit. Die frühsten Termine gibt es im Schnitt in ca. 5 Wochen für Zulassungen etc. Selbst mit externem Zulassungsdienst wartet man gerne nochmal 1-2 Wochen auf seine Papiere, weil die Damen und Herren im Straßenverkehrsamt nicht in der Lage oder bereit sind ihren Job zu machen. Das ist auch wenn man dann mal vor Ort ist nicht sonderlich verwunderlich. Da mehr als die Hälfte der Schalter unbesetzt sind und die restlichen MitarbeiterInnen ihre Zeit lieber mit Privatgesprächen verbringen oder so langsam "arbeiten" - und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen gerne auch unfassbar unfreundlich sind - das man ihnen beim Laufen auch die Schuhe neu besohlen könnte. Ich hoffe sehr wir sind bald mit der Digitalisierung so weit sind, dass man den ganzen Laden einfach wegrationalisieren kann. Das das Ganze dazu noch ein Teil des BürgerSERVICE sein soll ist schon bei der Bezeichnung eine absolute Unverschämtheit...
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Mario S
Seid 4 Jahren hört man zu wenig Personal. Da die Stadt Mönchengladbach es nicht für nötig hält Straßenkanäle sauber zu machen die wir Anwohner natürlich auf die nebenkosten abgerechnet bekommen, habe ich durch stark Regen mein Auto verloren. Wirtschaftlicher Totalschaden. Neues auto gekauft und man muss 30 Tage warten bis man es anmelden kann. Über ein 3 Anbieter der das dann anmeldet passiert auch nix. Dort wird wie vor 4 Jahren oder vor 2 Jahren wo meine Mutter ihr Auto angemeldet hat immer wieder von Personal Mangel geredet. Irgentwas läuft bei den Ämtern in Mönchengladbach mächtig schief. Und dennoch juckt es niemanden. Wir Bürger dürfen nur zahlen aber Nix fordern. 🙏🏼
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Martin Prison
Am liebsten null Sterne
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Alex Krüger
Mal eben mit einer Neuanmeldung vorbei kommen oder einen schnellen Termin bekommen, kann man knicken! Über einen Monat Wartezeit auf einen Termin. Heißt also, wenn man ein Auto kauft kann man sich erst mal überlegen wo man das hinstellt, da man es ja nicht anmelden kann. Ich werde wohl oder übel ohne Termin dahin gehen. Wird wohl viel Geduld und ein gutes Buch nötig sein
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aleksa Sergejevna

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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