Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach
Adresse:
Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
T P





Wenn ich null Sterne vergeben könnte würde ich das am liebsten machen!!
Die Führerscheinstelle der Stadt Mönchengladbach ist einfach eine totale Katastrophe!!! Meine Papiere wurden am 1.4.2025 eingereicht, bis heute warte ich darauf das ich zur theoretischen Prüfung beim TÜV gehen kann!! Wöchentlich rufe ich beim TÜV an und mir wird gesagt das die Papiere vom Straßenverkehrsamt Mönchengladbach noch fehlen!!
Aber die 45€ muss man selbstverständlich am Tag der Anmeldung direkt bezahlen!!! Würde gerne mal so Urlaub machen wie dort gearbeitet wird!!!!
Jasper Heart





Es ist nur noch ein schlechter Scherz für das was hier passiert. Wartezeiten die Minimum 4 Wochen betragen für eine einfache Anmeldung eines KFZ. Das hat mit Dienstleistung nichts mehr zu tun. Das grenzt für mich an Arbeitsverweigerung.
Torsten Saks





Da ich nach Kauf eines Autos erst in ca. 6 Wochen (+/-) einen Termin beim Straßenverkehrsamt bekommen hätte, habe ich mich mit der internet basierten KFZ-Zulassung beschäftigt.
Einfache Anmeldung im Portal per Elster-Formular, Eingabe aller relevanten Daten (vorher natürlich Wunschkennzeichen-Reservierung und Bestellung), alles per PayPal bezahlt, vorläufige Zulassungsbescheinigung und Genehmigung ausgedruckt und ins Fahrzeug gelegt. Danach konnte ich aufgrund der Sondergenehmigung sofort ohne Plaketten losfahren. Dauer der Anmeldung noch keine 5 Minuten!!!
Mittwochs angemeldet und den nächsten Dienstag die neue Zulassungsbescheinigung (Teil 1 + Teil 2) inkl. 3 Plaketten per amtlicher Zustellung im Briefkasten gehabt. Dazwischen lagen noch Feiertag (1. Mai) und Brückentag (Feiertag). Blitzschnelle Bearbeitung und Versand der Unterlagen durch das Straßenverkehrsamt.
Fazit:
Schnell, unkompliziert - so wie es sein soll!
Jürgen Schmitz





Ich muss mal eine kleine Lanze für die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle brechen. Ich brauchte ein neues Siegel für mein Kennzeichen , mir wurde schnell und sehr freundlich am Sonderschalter geholfen. Ja ich weiss ich habe eine Termin machen wollen, diese wäre in 5 Wochen gewesen !! das geht gar nicht.
Die Mitarbeiter sind sicher bemüht können aber nix für die Situation, darum sollte man ihnen auch mit Respekt und Höflichkeit begegnen.
Scheint leider nicht immer so zu sein, sonst bräuchte es keine Security.
Arno Max Stenner





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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