Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach
Adresse:
Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
O K





Stadtverwaltung & StVA führen ein Kopf an Kopf rennen wer eine noch schlechtere Terminvergabe anbietet. Ein heißes Duell.
Aber kann euch ja egal sein letztendlich.
Jonny Hellitup





Eigentlich hatte ich bis dato gute Erfahrung mit der Zulassungsstelle, aber heute hat Frau D. / Schalter 8 , mich eines Besseren belehrt!
Wenn es Bedingung ist ( laut vorheriger Auskunft), dass ein Erziehungsberechtigter für den Antrag auf Führerschein ab 17/ begleitetes Fahren/ mit anwesend sein muss, dann, auf die Frage, ob man sich einen zweiten Stuhl ( von einem NICHT ! besetzten Schalter ) kurz nehmen kann , geantwortet wird: " Nein, das geht ja schnell. Wenn hier zwei Leute sitzen, quatschen die nur miteinander und das hält unnötig auf...." ( Ich darf hier anmerken, dass ich nach einem Fersenbeinbruch, mit 30% SB , nicht allzu gut stehen kann- aber: okay..)
Zugegeben, fehlten unsererseits Unterschriften vom zweiten Erziehungsberechtigten (diese wurden aber bei der Beantragung des vorherigen Führerscheins nicht bemängelt), allerdings fragt sich, wie man (mit anderem Nachnamen) davon ausgegangen ist (ohne Prüfung), dass ich überhaupt erziehungsberechtigt bin....(Entsprechende ( vorliegende) Dokumente wurden nicht erfragt!...)
Da meinem Sohn bereits am 30.05.24 ein Führerschein der Klasse A1 ausgestellt wurde, lag hier bereits ein Nachweis über einen " Erste- Hilfe- Kurs" + Sehtest vor.
Heute wurde durch Frau D. mitgeteilt, dass man den Nachweis über den Sehtest ja nicht mehr einsehen könne, er dann vll. älter als zwei Jahre wäre, und neu gemacht werden müsse (In der heutigen Zeit darf ich davon ausgehen, dass entsprechende, eingereichte Dokumente, digitalisiert und einsehbar sind!)
- Eine Kopie der entsprechenden Unterlagen habe ich aber demnach heute (kostenpflichtig) bei der ausführenden Organisation angefordert!
Wie bereits erwähnt, muss man Frau D. recht geben, dass Unterschriften vom zweiten Erziehungsberechtigten fehlten, dies aber auch seitens der Fahrschule nicht als Hindernis/ zwingend erforderlich/ angesehen wurden (insbesondere, da mein Sohn schon über eine Fahrerlaubnis verfügt).
Nicht akzeptabel ist allerdings, dass Frau D. sich noch echauffierte, wieviele Begleitpersonen mein Sohn angeben möchte ( fünf!). Laut § 48a der FeV ist deren Anzahl unbegrenzt, und da für jede eingetragene Begleitperson eine Gebühr zu entrichten ist, darf dies der Sachbearbeiterin wohl egal sein.
Ich verbitte mir daher entsprechende Bemerkungen!
Ich ( wir) hoffe (-)n, beim nächsten Termin auf einen dem Amt entsprechenden Umgang!
I-TheRealAlpha-I





Tobias “Tobias”





Vielleicht hatte ich ja Glück, aber ich konnte Bargeldlos bezahlen, der Termin wurde um 10 min überschritten, aber das finde ich OK, war auch in 10 min wieder raus, Mitarbeiterin war nett also ich hatte keine Probleme 😊
Mel. W





Ich habe eben ein Auto zugelassen und hab eine sehr positive Erfahrung gemacht. Ich musste mit Termin nur 15 Minuten warten. Ich hatte leider den falschen Termin gebucht (Importfahrzeug) und dennoch hat man mir schnell weitergeholfen. Ein Nachweis hat gefehlt und ich durfte nach der Mittagspause direkt wieder zu dem Schalter, um die Angelegenheit noch abschließen zu können. Meine Sachberarbeiterinnen sowie die Security war auch sehr freundlich und hilfsbereit.
Negativ empfand ich eigentlich nur die Terminbuchung, da ich aufgrund der Feiertage fast 4 Wochen auf den nächsten freien Termin warten musste. Der Händler dachte schon ich komme gar nicht mehr 😄.
Außerdem war ein Telefonkontakt vorab eher unaufschlussreich, da ich dem Herrn alle Antworten auf meine Fragen zum Thema Importfahrzeug aus der Nase ziehen musste ... also motiviert war er nicht, sagen wir mal so.
Ich war schon ein paar mal hier, wegen Ab-und Anmeldungen sowie Führerschein-Angelegenheiten, hatte bis auf die Termin-Sache nie größere Probleme.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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