Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach

Adresse:

Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach

Kontakt:

Fax:
02161-25-6119

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erjon Nesimi
Erst mal sagen die am Telefon Sie können Ihre Fürerschein ohne Termin abholen, wenn Man da ist sagt der Personal nicht , dass Sie ein Personal nummer brauchen . Danach muss ich noch eine Stunde warten. Lacherlich
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Паша «Michailow Nina und Paul» Михайлов
Ich und mein Schwiegervater waren am 22.12.2025 Auto ummelden auf mich war schnell ca.15 Minuten.Danach hat sein Führerschein abgegeben wegen Fahrtüchütigkeit 75 Jahre alt. JETZT Hammer. Samstag 03.01.2026 kommt zu den Brief Wir haben Ihre Führerschein gefunden Bitte holen Sie es ab. 😆 😆 Es Fehlen mir Wörter.
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A. Eskikara
Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem Service der Kfz-Zulassungsstelle. Besonders Herr Jansen hat mir unglaublich freundlich, kompetent und geduldig geholfen. Alles wurde mir verständlich erklärt und die gesamte Abwicklung ging sehr schnell und unkompliziert. So einen tollen Service wünscht man sich überall. Vielen Dank dafür – absolut empfehlenswert!
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Sue Z
Angegebene Öffnungszeiten hier bei Google, Donnerstag bis 13.30 und ab 14.30. Um 13.10 war ich dort. Kein Zugang zum Sonderschalter möglich, es sei nur bis 13.00 geöffnet. Im Internet sei es falsch angegeben. Gut, dann möchte ich schon mal eine Wartemarke ziehen Der „freundliche“ Security Mensch erklärte rigoros, auch das geht erst wieder ab 13.30. Wer denkt sich denn sowas aus? Als ob der Bürger seine Zeit gestohlen hat. Aber Hauptsache die Mitarbeiter stehen vor der Tür und qualmen.
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Frank Jansen
Leider wird es bei der Zulassungsstelle nicht Besser. Einen Termin für eine Umkennzeichnung mit 4 Wochen Wartezeit ist doch eigentlich ein Witz, aber nein in Mönchengladbach traurige realität.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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