Zulassungsstelle in Stadt Mönchengladbach

Adresse:

Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach

Kontakt:

Fax:
02161-25-6119

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dirk Dirk Dirk
Totalversagen... Nicht mal in der Lage einfach Daten zu übernehmen. Termine die irgendwann mal in der Zukunft liegen...Corona hat den Amtsschimmel wiederbelebt. Man hat das Gefühl , man hat es mit Authist*innen zu tun.
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Marci T
5 Sterne für Frau Babka die mir sehr nett und kompetent geholfen hat. Empfang und alle Mitarbeiter waren heute sehr freundlich. Termin online problemlos und kaum Wartezeit. Danke
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Zeynep Hermes
Das Terminvergabesystem, das mit dem Coronavirus in unser Leben getreten ist, ist nun völlig aus dem Ruder gelaufen. Wenn Sie online einen Termin vereinbaren, wird Ihr Eingriff frühestens innerhalb von 3 Wochen durchgeführt. Wenn Sie es eilig haben, können Sie diesen Vorgang innerhalb von 1 Tag durchführen, indem Sie einen Aufpreis von 25 Euro von privaten Unternehmen zahlen. Dieselbe Institution gibt Ihnen einen Termin für 3 Wochen später, aber wenn Sie zusätzliches Geld bezahlen, tun sie es innerhalb von 1 Tag. Wenn sie es 3 Wochen später tun, tun sie es natürlich nicht kostenlos. Es ist ein schöner Orden, der gegründet wurde, um jemanden reich zu machen, angeblich ist dies ein entwickeltes europäisches Land, aber Arbeitsplätze, Straßen, alles hat begonnen, den Ländern der 3. Welt zu ähneln.
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Martina Franken
Fünf Sterne für Frau Weißweiler. Sie hat mich sehr freundlich bedient und mir toll weitergeholfen. Danke. Mit freundlichen Grüßen M.Franken.
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Kai Schmidt
Letzter Rotz ohne Termin da gewesen bzgl. Abmeldung eines Autos. Der "Sicherheitsexperte" vor Ort verwies mich darauf doch erst ein Termin per Telefon zu buchen. Gleich angerufen leuft ein Band welches mich dann auf das Internetportal verweist bzgl. eines Termins! Hurra ihr seit die besten ihr habt geschafft wo so mancher Kundenservice nur von träumen kann!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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