Zulassungsstelle in Stadt Leverkusen

Adresse:

Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen

Kontakt:

Fax:
0214-406-3675

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas B.
Sehr nette Mitarbeiter in der Führerscheinstelle. Kaum Wartezeit (ich war zu früh da) und schnelle Bearbeitung. Ein Passbildautomat ist auch vorhanden, so dass man nicht vorher zum Fotografen muss.
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Marcus Wolf
Ich war total begeistert. Letzte Woche Donnerstag meine Unterlagen in den Briefkasten geworfen um mein Auto anzumelden. Am nächsten (!) Tag um 11:30 klingelt das Telefon, dass alles fertig ist. Schnell die Nummernschilder pressen lassen und um 12:30 bin ich dann losgefahren. Die Mitarbeiter waren extrem freundlich. So wünscht man sich als Bürger Service vom Staat.
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miles david
Langsam kommen wir in der Zukunft an. Ich durfte ein Auto online abmelden und ein anderes Auto online zulassen. Ich muss sagen, das lief wunderbar geschmeidig! Auch für jemanden Ungeübten wie mich ging das Ab- und Anmelden dank der super Erklärungen bei jedem Schritt extrem einfach und schnell.Ich habe sofort die Abmeldebestätigung bekommen, und genauso schnell hatte ich die Vorabzulassung zum Ausdrucken im E-Mail-Postfach. Nach nur drei Werktagen hielt ich dann die finalen Papiere, die TÜV-Plakette und das Landeswappen in den Händen. Dabei lag auch wieder eine simple Erklärung, wie man die Plaketten anbringen soll. Es gab sogar ein Erklärvideo. Ich bin rundum begeistert! Ich mag mich gar nicht daran erinnern, wie lange ich früher trotz Termin im Wartebereich verbracht habe, nur um ein Auto anzumelden. Ganz zu schweigen von den Kommunen, in denen man sechs Wochen auf einen Termin warten muss. Vielen Dank!
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Sven Christiansen
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Bert Vliegen
Die zweimal dass ich ein Auto zugelassen habe, gab es jedes Mal excellenter Service. Vielen Dank.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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