Zulassungsstelle in Stadt Leverkusen

Adresse:

Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen

Kontakt:

Fax:
0214-406-3675

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Julaaoo
Leider sehr enttäuschend wenn man auf eine einfache KFZ-Anmeldung länger als eine Woche warten muss. Unverständlich. - andere bekommen es ja auch deutlich schneller hin..
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Daniel D.
Zulassung geht super schnell, wenn man alles in den Briefkasten wirft
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Lutz
Ein Stern ist noch zu viel. Ihr glaubt auch das ihr Götter seit denkt mal darüber nach wer Euer Gehalt bezahlt. Das sind immer noch die Steuerzahler ! Ich fahre seit 43 Jahren Auto, was ich im Jahr gute 2 mal wechsel. Noch NIE habe ich so eine Zulassungsstelle wie in Leverkusen erlebt. Hier kann ich nur sagen 6 und setzten. Am besten höre ich jetzt auf zu schreiben sonst rutschen mir noch unerlaubte Wörter raus.
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Ali Cem
Weltklasse mehr kann ich nicht sagen. Angefangen mit dem Email Kontakt bis hin zur Zulassung. Alles reibungslos abgelaufen Die Zulassung erfolgte innerhalb 15 min. Das gesamte Team gibt sich verdammt mühe um alle Anliegen schnell zu bearbeiten. Ich bin erstaunt wie leicht alles war. Vielen Dank an das gesamte Team. Update 07.2025 Wieder ein Auto angemeldet und wieder lief alles einwandfrei ab.
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Annika Zaser
Wir Warten seit Wochen auf unsere Anmeldung vom neuen Auto. Alte ab und neue Anmelden, Eigentlich nicht so schwierig. Für Leverkusen muss das eine Katastrophe sein. Wirklich schlimm.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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