Zulassungsstelle in Stadt Leverkusen

Adresse:

Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen

Kontakt:

Fax:
0214-406-3675

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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guschpe
Die Wartezeit bei den Online Terminen ist unterirdisch.
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Ro Ta
Sehr freundliche und service orientierte Mitarbeiter. Obwohl ich keinen Termin hatte wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.
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Leander Tennemann
Zuverlässiger und sehr guter Service der Zulassungsstelle. Mit der Anmeldung per Post habe ich nur gute Erfahrungen gemacht und so schon mehrere Fahrzeuge angemeldet 1a Service. Am Vorabend eingeworfen ist die Anmeldung oftmals bereits am Folgetag fertig zur Abholung unkompliziert und schnell! Die Security am Eingang ist höflich und verbindlich. Im Vergleich zu anderen Städten ein unvergleichbar guter Service ohne Wartezeit bei der Abholung.
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Nicole Kumfert
Ich musste ein Fahrzeug abmelden. Vom Abmontieren der Kennzeichen auf dem Parkplatz bis zurück am Auto hat es keine halbe Stunde gedauert. Da die Abmeldung ohne Termin funktioniert, habe ich eine Wartemarke gezogen und im Warteraum gewartet. Währenddessen hat meine Tochter einen Turm gebaut und von einer freundlichen Mitarbeiterin eine Tüte Weingummi am Süßigkeitenautomaten ausgegeben bekommen. Der freundliche Herr, der binnen Minuten die Abmeldung durchgeführt hat, fragte auch noch, ob sie was Süßes dürfte - und so bekam sie auch noch ein Nimm2-Bonbon, das sie sich aus einem Glas holen durfte. Bezahlung am Automaten mit Girocard funktionierte einwandfrei und auch die Nachfrage nach dem Fahren mit dem abgemeldeten Auto wurde freundlich und kompetent beantwortet.
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Dennis Theis
Absolut faulsten Mitarbeiter die ich jemals gesehen habe seid corona geht bei denen garnichts mehr

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 34875_is

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Aug. 2018
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Volkswagen up!, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Nov. 2021
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PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
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