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Zulassungsstelle in Stadt Leverkusen

Adresse:

Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen

Kontakt:

Fax:
0214-406-3675

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bionis B
Ich bin jetzt seit 8 Tagen auf die Ummeldung meines Autos am warten. Kann mir nicht vorstellen das eine einfach Ummeldung länger als eine Woche dauert. Ist echt eine Zumutung wenn man als Privatperson auf ein Auto angewiesen ist ...
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Florian R
Ich kann meine Wut und Enttäuschung von diesem Amt überhaupt nicht mehr in Worte fassen. Absolute Enttäuschung auf allen Ebenen, außer die netten Mitarbeiter die echt immer freundlich sind und alles geben!
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Timur 68
Unverschämtes Verhalten – keine Dienstleistung vor Ort Ich war persönlich bei der Zulassungsstelle Leverkusen, um mein Fahrzeug umzumelden. Es war keine Warteschlange vorhanden, ich habe eine Nummer gezogen und gewartet – dennoch wurde ich ohne Bearbeitung weggeschickt. Die Mitarbeiterin sagte mir, ich solle den Antrag online stellen oder per Post schicken. Es wirkte, als wolle man sich einfach Arbeit ersparen – sei es wegen einer bevorstehenden Pause oder dem Feierabend. Das ist kein bürgernaher Service, sondern schlichtweg enttäuschend und respektlos. So geht man nicht mit Menschen um, die extra vor Ort erscheinen, um ihr Anliegen zu klären.
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Jo Dancer
Affen würden dien Job besser machen als dieses Pack was dort sitzt und sich die Eier schaukelt !
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V. K
Seit mittlerweile zwei Wochen warte ich darauf, dass mein Auto zugelassen wird bisher ist leider nichts passiert. Es ist äußerst frustrierend, dass dieser Vorgang so viel Zeit in Anspruch nimmt und offenbar nicht reibungslos abläuft.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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