Zulassungsstelle in Stadt Herne

Adresse:

Südstr. 8
44625 Herne

Kontakt:

Fax:
02323-16-2284

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Fatih Kurt
Einfach seit 3 Tagen morgens um 7:00 auf Termine gewartet für den selben Tag. Nichts frei unglaublich
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Jens Glebsattel
Am liebsten würde ich 0 Sterne verteilen für diesen Saftladen. Auto anmelden frühester Termin in 18 Tagen, Autohaus wartet auf die Schilder und wir brauchen dringend unser Neuen Wagen. Zulassung Service lehnen die Aufträge mitlerweile schon ab wenn es um Anmeldungen in Herne geht. Vor Corona war alles kein Problem ,heute einfach nur noch unmöglich. Man solte echt mal die Öffentlichen Medien über diese Zustände informieren .
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Jürgen Jasler
Dieses Amt ist eine Katastrophe ich habe am 27042026 mein Fahrzeug bei der Firma kroschke zum anmelden gegeben nach einer Woche habe ich dann die Mitteilung bekommen dass die EVB Nr nicht richtig ist das kann nicht stimmen da die Versicherung den Schein ausgedruckt hat war dann wieder bei der Versicherung um nachzufragen ob es ein Fehler bei der Nr gibt kein Fehler dann habe ich die Sachen wieder abgegeben und warte schon wieder die ganze Woche selbst der Bürgermeister kümmert sich nicht darum wie diese Leute arbeiten es gibt nur unholiche antworten von seitens der Zulassung Stelle Mann sollte dort Leute arbeiten lassen die zumindest lesen können wie gesagt unhöflich und noch frech dabei das ist das Straßenverkehrs Amt in Herne
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Gerhard Salomon
Termin wurde eingehalten, zwei total nette junge Frauen haben die An und Abmeldung erledigt. Bezahlt. Abgeholt. Freundliche Dame an der Info. Für mich geht es nicht besser. Danke.
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Marc M.
Die Prozesse im KFZ-Amt Herne sind aus meiner Sicht deutlich verbesserungswürdig: Termine sind lediglich 14 Tage im Voraus verfügbar. Laut Homepage sollen morgens zusätzliche Termine für denselben Tag online freigeschaltet werden – dies erfolgt jedoch faktisch nicht. Gleiches gilt für angekündigte Freischaltungen zur Mittagszeit, bei denen ebenfalls keine Termine erscheinen. Vor Ort funktioniert der Scanner zur Terminbestätigung nicht, zudem fehlt ein entsprechender Hinweis auf den Defekt, was zu unnötiger Verunsicherung führt. Die telefonische Erreichbarkeit ist stark eingeschränkt: Die Hotline ist nur nachmittags verfügbar, jedoch führte in meinem Fall keiner von 9 Anrufversuchen zu einem persönlichen Kontakt – stattdessen war ich jedes Mal direkt mit dem Anrufbeantworter verbunden. Auch auf E-Mail-Anfragen erfolgt keine Rückmeldung. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik ausschließlich auf die Prozesse und die ausbaufähige Kundenorientierung der Behörde bezieht. Die Mitarbeitenden vor Ort habe ich durchweg als freundlich und kompetent erlebt. Insgesamt ist die Behörde ein wunderbares Beispiel einer ineffizienten und sich selbst blockierenden Verwaltungsstruktur, was sehr bedauerlich ist.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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