Zulassungsstelle in Stadt Herne

Adresse:

Südstr. 8
44625 Herne

Kontakt:

Fax:
02323-16-2284

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Presse
Alle hilfsbereit und sehr freundlich.
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PartyTanker PartyTanker
Also ich habe ja schon viel erlebt aber 111 mal angerufen und immer die Ansage leider befinden sich alle Mitarbeiter im Gespräch Mal ne frage arbeitet da überhaupt einer
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Dörg Pfefferkorn
Wurde gut beraten und unterstützt
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Daniel Marek Nowak
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Anika Wiechers
Auf der Seite steht, dass morgens um 7 Uhr neue Termine für den aktuellen Tag freigeschalten werden. Zwei Tage haben wir probiert den ganzen Tag über einen Termin zu bekommen, es wurden keine Termine freigeschalten. Telefonische Sprechzeiten sind nur von 13.30 bis 15.30 Uhr, da war leider auch keiner erreichbar. Ich kann verstehen, wenn es Personalmangel gibt, aber dann kann man wenigstens Online eine Info dazu geben. In anderen Städten ist es möglich online ab- und anzumelden. Ich verstehe nicht, wieso es in Herne nicht möglich ist. Es wäre für viele Leute einfacher und würde schneller gehen. So ist man total aufgeschmissen, wenn man keinen Termin bekommt. Zum einem, wenn man ein Auto verkaufen will und schon einen Käufer hat, der nur darauf wartet, dass man sein Auto abmeldet. (Wir haben unser Auto sogar in Marl abgemeldet, damit wir es schneller verkaufen können) Aber auch, wenn man sich ein neues Auto gekauft hat und nur darauf wartet es anzumelden. Vielleicht sollte man sich die Rezensionen mal zu Herzen nehmen und etwas an der Struktur ändern und Online ab- sowie Anmeldungen einführen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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