Zulassungsstelle in Stadt Herne

Adresse:

Südstr. 8
44625 Herne

Kontakt:

Fax:
02323-16-2284

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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I'm Ersin
die lassen mich mein auto nicht anmelden mit der begründung es wäre lkw und ich kein lkw führerschein habe obwohl das ne citroen jumpy ist😂 einfach nur lächerlich
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geo tag
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Saskia Wehmeyer
Ich habe heute Morgen um kurz nach sieben versucht einen früheren Termin zu bekommen als den erst gebuchten. Das hat beim erst mal nicht ganz geklappt aber am Ende habe ich dann doch einen ergattert. Wer will , der kann sage ich nur. Gestern Auto verkauft, heute abgemeldet , neues angemeldet. Das ganze hat keine 10 Minuten gedauert. Super nettes Personal. Einfach und unkompliziert. Mit den Terminen das kann ich verstehen das einige genervt sind aber auch da können die Mitarbeiter nicht für. Sollte man immer dran denken .
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Khouzayma Alboustani
Katastrophe.... Ich verstehe gar nichts worum muss ich 18 Tage warten, um mein Führerschein abzuholen? Ich habe die Fahrprüfung erfolgreich bestanden, alle Voraussetzungen erfüllt und trotzdem darf ich mein eigenes Auto nicht fahren. Dass man erst einen Termin ergattern muss, fühlt sich eher wie ein „Achievement“ an als ein normaler bürokratischer Vorgang. Wirklich frustrierend… 🙄
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Klaus-Dieter Nowak
Heute auf gut Glück zur Kfz-Zulassungsstelle gefahren um vielleicht doch einen früheren Termin zu bekommen. Was soll ich sagen, mit Freundlichkeit kommt man manchmal weiter. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitarbeitern dort die mir geholfen haben doch noch meinen Anhänger heute umzumelden. Vielleicht sollte man sich nicht nur immer beschweren sondern auch Mal Verständnis haben für die Mitarbeiter dort vor Ort. Vielen Dank nochmals von mir.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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