Zulassungsstelle in Stadt Hamm Bürgeramt Bockum-Hövel

Adresse:

Teichweg 1
59075 Hamm

Kontakt:

Fax:
02381-17109699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sancho Pancho
Endlich weg vom JobCenter und wieder am arbeiten 😁
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Андрей Пискунов
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Sylvia Rose
Gute Beratung erhalten. Sehr freundliche Mitarbeiterin.
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Tyrina
Ich habe mich auf dem Weg zum Bürgeramt vertan und bin ausversehen zum Stand des Jobcenters gegangen, ohne zu lesen, dass es das Jobcenter ist, kann ja mal passieren. Als ich den Mann am stand ansprach, kam er direkt unfreundlich rüber, hielt weder Augenkontakt noch hörte er sich interessiert an. Als ich meine Situation erklären wollte, unterbrach er mich und sagte, dass das hier das Jobcenter sei und das Bürgeramt recht von mir sei und fragte mich mehrmals unhöflich, ob ich denn nicht lesen könne und betonte nach der frechen Wegbeschreibung, welche ich nicht brauchte nochmals, dass es ja gekennzeichnet wäre und ich beim nächsten Mal einfach die Augen aufmachen sollte. Ich verstand nicht, wieso er das Thema so ernst nahm und fragte ihn, wieso er so unfreundlich zu mir sei. Daraufhin hob er seine Tonlage und antwortete in einem aggressiven Ton, dass er es satt habe und ,,keine Lust mehr" habe. Daraufhin ging ich einfach und vertiefte die Diskussion nicht weiter. Ich würde diese Rezension eigentlich nicht schreiben, nur wegen eines unfreundlichen Mitarbeiters, jedoch hört man ständig, dass Mitarbeiter dieses Jobcenter ähnliches Verhalten gezeigt haben. Ich würde gern etwas positives sagen, allerdings kann ich das leider nicht, weil das bei vielen Mitarbeitern der Fall ist, dass sie ihre Frust im Job an den Leuten auslassen.
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Andreas Nowak

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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