Zulassungsstelle in Stadt Hamm Bürgeramt Bockum-Hövel

Adresse:

Teichweg 1
59075 Hamm

Kontakt:

Fax:
02381-17109699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Viktor Meisner
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Am Bm
die schlimmste dort ist frau freund
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Anni Katirci
Eines der schlimmsten Unternehmen, die mir jemals untergekommen sind. Sowohl das in Bockum Hövel, als auch das in der Innenstadt. Es ist eine absolute Unverschämtheit, wie dort mit einem umgesprungen wird. Informationen bekommt man nur auf mehrfacher Nachfrage. Man wird entwürdigt, herabgesetzt und degradiert. Als wäre das alles nicht genug, versucht man alles, um vom Jobcenter wegzukommen, hat einen gültigen Arbeitsvertrag in der Hand, und dann wird einem vom Jobcenter immer noch ein Strick daraus gedreht, so dass sogar der Arbeitgeber genervt ist, und kurz davor ist den Arbeitsvertrag wieder zu kündigen, weil hinter dem Rücken des Kunden vom Jobcenter schlecht über ihn gesprochen wird. Es ist ein absolutes Unding, man fühlt sich keineswegs aufgehoben und man fühlt sich auch nicht so, als würde einem irgendwo geholfen werden. Gefühlt gibt es nur ein bis zwei wirklich fähige Mitarbeiter, mit denen man auf einer ganz normalen Ebene sprechen kann. Allen voran in der Ombudstelle. Jeder Ablauf wird erst hinter dem Rücken des Kunden gemacht und dann erst mit dem Kunden besprochen. Und dann auch wiederum nur auf Nachfrage. Eine absolute Unverschämtheit. Dass solche Menschen überhaupt frei in Deutschland für den Staat arbeiten dürfen, grenzt bei mir an absolutes Unverständnis.
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Andrea Ertelt
Als Bildungsträger sehr gute Gespräche mit den Sachbeatbeitern und Sachbearbeiterinnen.
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Janine Schmidt
Eigentlich lieber null Sterne,darf meine Gedanken hier leider nicht niederschreiben 🤷‍♀️

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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