Zulassungsstelle in Stadt Hagen

Adresse:

Freiheitstr. 3
58119 Hagen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02331-207-2489

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sascha K
Dort wird nach Lust und Laune „gearbeitet“. Dem Herrn vor mir wurde gesagt er braucht keinen Termin und bekam eine Nummer. Ich wurde herablassend angesehen und bekam einen Termin in 2 Wochen. Ungeachtet dessen, sollten die Mitarbeiter dringend intensiv an ihrer Freundlichkeit arbeiten oder wenigsten das Handy leiser stellen während sie TikTok Videos schauen.
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Heiko Blaschke
Die Zulassungsbehörde Hohenlimburg hat mich positiv überrascht. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und hilfsbereit. Mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert bearbeitet. Die Wartezeit war akzeptabel. Ich kann die Behörde weiterempfehlen.
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Nici Bintzik
Ich wurde pünktlich zum vereinbarten Termin aufgerufen und der Mitarbeiter war freundlich und kompetent. Parkplatz direkt vor der Tür. Schnelle Abwicklung
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D. N.
Die Terminvergabe und Online-Verfügbarkeit sind etwas Glückssache – ich habe täglich reingeschaut und dadurch relativ "schnell" einen Termin ergattern können. Dies wäre für mich ein Kritikpunkt. Vor Ort war der Kontakt jedoch sehr freundlich und kompetent, was mich überzeugt hat. Hätte der Service vor Ort nicht überzeugt, hätte ich wegen der Terminvergabe einen Stern abgezogen. So verdient die Zulassungsstelle von mir 5 Sterne :)
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Iglis Taflaj
Ich möchte mir nicht zu viel Mühe geben, diese Bewertung zu schreiben, da die meisten davon bereits einen Eindruck davon vermitteln, wie inkompetent das Personal an diesem Ort ist.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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