Zulassungsstelle in Stadt Hagen

Adresse:

Freiheitstr. 3
58119 Hagen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02331-207-2489

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Urbanek
Ein großes Kompliment an die Fahrerlaubnisbehörde. Da ich online keinen Termin buchen konnten, habe ich es telefonisch versucht. Frau Jungjohann konnte mir kurzfristig einen Termin bieten. Mir war nämlich vor wenigen Wochen mein Portemonnaie mit Führerschein gestohlen worden und ich musste somit einen neuen beantragen. Frau Jungjohann war äußerst freundlich, nahm meine Unterlagen entgegen und was soll ich sagen? Innerhalb von einer Woche hielt ich meinen neuen Führerschein in den Händen! Das nenne ich mal zügige Bearbeitung. Vielen Dank.
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Mäx M
Neues Update: Auto abgemeldet vor Ort. Erst gewundert das die Versicherung nicht erstattet hat. 1 Monat später wurde trotz Abmeldung der komplette Betrag abgebucht. Versicherung angerufen & nachgefragt. Ergebnis Stadt Hagen hat die Abmeldung nicht weiter gegeben. D.h. Ich zahle für die Abmeldung Geld & muss mich im Nachhinein trotzdem selber drum kümmern und hinterher laufen…. Online Termine an sich eine gute Sache. Das man dann noch 45 Minuten warten muss kann meiner Meinung nach nicht sein. Aber passt zu den restlichen Behörden in Hagen...
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I Muennich
Ich danke allen Mitarbeitern der Führerscheinbehörde. Sie haben uns super kompetent und sehr freundlich beraten und auch schnelle und individuelle Hilfe geleistet. Rückruf, Einsatz und wirklich Kompetenz waren hier vorhanden. Viele liebe Grüße und vielen Dank
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Gideon Voogdt
Seit über einer Woche warte ich vergeblich auf eine Antwort auf meine E-Mail-Anfrage – bislang ohne jegliche Rückmeldung. Aufgrund der ausbleibenden Kommunikation habe ich mich telefonisch an Sie gewandt, in der Hoffnung, mein Anliegen auf diesem Weg klären zu können. Leider wurde ich auch dort lediglich auf den bestehenden E-Mail-Verkehr verwiesen. Grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass digitale Prozesse eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Kommunikation zumindest zeitnah und verlässlich erfolgt. In der aktuellen Situation entsteht jedoch der Eindruck, dass weder E-Mails beantwortet werden, noch eine adäquate telefonische Unterstützung angeboten wird. Das ist nicht nur frustrierend, sondern schlichtweg unprofessionell, insbesondere wenn es um einen einfachen Vorgang wie die Reservierung eines Kfz-Kennzeichens geht. Ich möchte Sie daher dringend bitten, Ihre Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiten zu überdenken und zu verbessern – und in meinem konkreten Fall: auf die bereits gesendete E-Mail zeitnah zu reagieren. Aber lassen Sie mich raten: Guten Tag, es tut uns leid, dass Sie warten mussten. Wir arbeiten intensiv an einer Lösung des Problems und bemühen uns, den Service der Stadtverwaltung stetig zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen die Zulassungsbehörde der Stadt Hagen Ihr Standardfloskeln können Sie sich gerne einführen, wo die Sonne nicht scheint.
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md shahidul Islam

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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