Zulassungsstelle in Stadt Hagen

Adresse:

Freiheitstr. 3
58119 Hagen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02331-207-2489

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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R. Göhl
Geht relativ zügig voran, Personal ist auch nett. Nur die Parkplatz Situation könnte besser sein.
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Dieter
ikfz Abmeldung online seit Monaten außer Betrieb.Einfach nur inkompetent. In anderen Städten funktioniert sowas,nur in Hagen nicht...... Online Termin Seite funktioniert auch grade nicht,einfach nur katastrophal. Ohne Worte...........
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Dark Witch
Der Service der Zulassungsstelle Hohenlimburg ist nicht Kundenfreundlich und nicht Kundenorientiert. Telefonisch erreicht man keinen Mitarbeiter oder man wird weggedrückt. Ganz geschweige von den Service Zeiten 8 Uhr bis 16 Uhr Fr von 8 Uhr bis 11 Uhr ruft man geht Niemand ans Telefon. Es gibt ja Menschen die arbeiten länger wie 16 Uhr und können nichts am Straßenverkehrsamt erledigen und dann nur mit Termin das müsste wieder abgeschafft werden.
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Gheorghe Gheorghiu
Die neuen Mitarbeiter sind sehr unhöflich und sogar unfähig. Ich war dort, um mein Auto anzumelden, und der Typ, der dort gearbeitet hat, hat versucht, mich davon abzuhalten, es anzumelden. Er fragte mich, ob ich für das andere Auto die Versicherung bezahlt hätte und wollte Beweise sehen. Ich habe das nicht verstanden und ihm vorgeschlagen, dass er sich lieber bei einer Versicherungsgesellschaft bewerben sollte, weil er das Zulassungssystem einfach nicht verstanden hat.
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F F
Einfach nur schlecht. Alle Mitarbeiter haben schlechte Laune und sind unfreundlich. Jetzt wo ich umgezogen bin habe ich erstmal gemerkt wie super es auf einer Zulassungstelle funktionieren kann. Super pünktliche Termine, super freundliche Mitarbeiter. Stadt Hagen kann einfach nichts….

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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