Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Henry Delet Hill
Leider muss man einrn Stern geben, um einr Rezission abgeben zu können. Dieses Verkehrsamt, ist hinter das Allerletzte. Termine? Langsam frag ich mich wie soviele Autos überhaupt in GE angemeldet worden sind. Eine Katastrophe wort wörtlich. Dieses Verkehrsamt, wünsche ich nichtmal meinen schlimmsten feind.
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Andreas Gromzik
Im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich die Freundlichkeit erheblich verbessert. Weiter so
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Matthias Lang
Was ist denn mittlerweile hier zum Geier los , es ist unmöglich da einen Termin zu bekommen, früher bin ich früh morgens dahin gefahren und habe mir eine verdammte Nummer gezogen und hatte mein Fahrzeug am selben Tag An oder Umgemeldet , selbst über einen Zulassungsdienst warte ich jetzt schon 1 Woche für sowas . Das ist doch alles mittlerweile nicht mehr normal. Durch Corona habe die Ihre Chance genutzt um sich die Eier zu schaukeln.
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Stefan Blank
Ewige Wartezeiten! Wahrscheinlich hochmotivierte Mitarbeiter. Aber was erwartet man heutzutage von Ämtern.
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Pit 060466
Ich kann auch nur sagen das alles perfekt funktioniert hat. Hatte eine Abmeldung mit Kennzeichenmitnahme für eine Neuwagenzulassung. Termin online gebucht, dementsprechend alle Unterlagen vollständig dabei gehabt. Zum Termin pünktlich für die Zeit aufgerufen die gebucht war. In 15 Minuten war alles erledigt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren alle sehr freundlich und kompetent. Ich war voll und ganz mit dem Service zufrieden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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