Zulassungsstelle in Stadt Gelsenkirchen

Adresse:

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Fax:
0209-169-9588

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Asphaltcowboy
Vielleicht nimmt sich unsere Bürgermeisterin mal Zeit die Bewertungen zu lesen. Jeder private Unternehmer muß für genügend Personal sorgen, sonst ist er schnell pleite. Ich muß ein Auto zulassen, da ich zu unmöglichen Zeiten zur Arbeit muß. Jetzt fahre ich mit dem Taxi für 5 bis 6 Tage. (50 € pro Tag ) weil die Stadtverwaltung Gelsenkirchen nicht in der Lage ist für ausreichend Personal zu sorgen. Ich würde vorschlagen Personal vom Ordnungsamt und der Bußgeldstelle dort zu positionieren. Wäre doch mal eine Idee!!!
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Andreas Weckler
4 Sterne, da die "Online" Terminbuchungsfenster nicht stimmen. 02:00 Uhr Nachts mehrere neue Termin für die nächste Woche. 06:55 Uhr Termine für den heutigen Tag. ... etwas unglücklich... Ansonsten: Security am Eingang - Zugang nur mit entsprechendem Termin. Finde ich mittlerweile super! So werde ich nicht angequatscht, ob ich Autos versichern könnte, ob ich Ausfuhrkennzeichen besorgen kann etc. Mein gebuchter Termin wurde +/- 5 Minuten eingehalten. Neuzulassung dauerte etwas länger, da noch kein Teil I/II. Die junge Dame war sehr freundlich, arbeitete zügig, holte sich kurz Rat und schon konnte ich zum Bezahlautomaten gehen. Bezahlt, Schild machen lassen und ab zur Plakettenausgabe. Aufkleber und alle Papiere bekommen. Glücklich ... Durch die Security hat sich die Atmosphäre in der Zulassungsstelle wirklich entspannt. Amtsgänge sind zwar nie eine reine Freude, aber hier waren alle freundlich und kompetent.
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Diego Cordoba
Das Vergabesystem mit den Terminen ist wirklich schlecht. Es werden nur Termine eine Woche im Voraus online vergeben. Diese sind wirklich immer schon weg und die Info von der Homepage, dass um 07:30 morgens neue Termine reingestellt werden, stimmt einfach nicht. Ich hab die Erfahrung gemacht dass nachts um 2 bis 3 Uhr neue Termine auftauchen. Keine Ahnung warum das so ist und warum es so schlecht organisiert ist. Vor Ort lief aber tatsächlich alles glatt und entspannt. Man kann dann auch die Kennzeichen direkt im Gebäude prägen lassen und alles mit Karte bezahlen.
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Calibra C20ne
Seit gut 3 wochen versuche ich ein termin zu bekommen. Selbst der September ist komplett ausgebucht. Wieso macht ihr keine 2te zulassungsstelle auf. Damit auch wir Normalos mal sein kfz zulassen kann. Nein man muss über 100 euro bezahlen bei zulassungs Dienste. Typisch für Gelsenkirchen.
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Olli Schtt
Wenn es ginge würde ich null Sterne geben. Es ist so eine bodenlose Frechheit das man NIE Termine vereinbaren kann. Angeblich ist der Krankenstand in der Behörde so hoch. Tatsache ist, das dieser Zustand schon seit Corona herrscht. Auch war die Stadt Gelsenkirchen ja großer Vorreiter im Online Zulassungsverfahren, tatsächlich läuft dieses System überhaupt nicht. Man ist jetzt dazu genötigt einen überteuerten Zulassungsservice zu beauftragen, worauf man dann im Idealfall auch 3 Tage wartet. Man sollte alle Mitarbeiter fristlos entlassen und Leute einstellen die arbeiten wollen, davon gibt es ja genügend. Unglaublich schlecht!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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